MHohmann
(Manuel)
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Wenn es erlaubt ist, soll es auch nicht künstlich verboten werden. Eine solche Relation oder ein wie auch immer getaggtes Wendeverbot gehört nur an solche Stellen, wo das Wenden tatsächlich nicht erlaubt ist.
Genau solche Stellen meine ich auch. Und auf dem Bild sieht man auch die durchgezogene Linie, die direkt im Anschluss an die Insel das Wenden verbietet.
Georg bringt es (im wahrsten Sinne des Wortes ;)) auf den Punkt: Es geht um dem Punkt, an dem die Wege aufeinander treffen. Bei der Situation, die Henning auf dem Bild gezeigt hat, geht die durchgezogene Linie bis an die Insel heran (bzw. an die schraffierte Fläche), darf also an keinem Punkt überfahren werden. Wenn es sich dagegen um eine Kreuzung handeln würde, würde die durchgezogene Linie unmittelbar vor der Kreuzung enden - weil sie zu der in beide Richtungen befahrbaren Straße gehört und nicht zur Kreuzung. Und genau diese beiden Situationen sollen unterschiedlich getaggt werden, weil sie sich dadurch unterscheiden, ob man von einem Weg in einen anderen fahren darf oder nicht. Und genau das ist m.E. der Sinn einer Abbiegerelation.