Ein Wendeverbot muss nicht unbedingt mit einem Schild gekennzeichnet sein, das das Wenden verbietet. Eine durchgezogene Linie impliziert genau so ein Wendeverbot. Wenn man also an Stellen mit einer durchgezogenen Linie ein Wendeverbot taggt, ist das nicht “künstlich”, sondern entspricht ja gerade der tatsächlichen Situation. Sowas geht eben nicht aus dem Winkel hervor, in dem sich zwei Wege treffen.