Habe mir nicht alles durchgelesen. Es scheint hier einiges Durcheinander bei den Begrifflichkeiten zu geben.
In Forsten gibt es sogenannte “Jagen”, das sind Forststücke. Diese haben eine Nummer, meist auf Jagensteinen geschrieben oder mit Schildern an Bäumen ausgehängt. Und es gibt sogenannte “Gestelle” (Forstgestell), diese haben Buchstaben, von Minuskel a-z bis Majuskel A-Z, eventuell auch zwei Buchstaben.
In alten Messtischblättern sind die Zahlen der Jagen und die Buchstaben der Gestelle noch eingetragen. Allerdings stimmen diese nicht mit den aktuellen überein. Das bedeutet, dass wenn alte Jagen-Steine (noch) stehen und (bereits) neue Jagen-Schilder hängen, muss darauf geachtet werden.
Die Verwendung der Bezeichnung “Rückeweg” und “Rückegasse” mag zwar zutreffend sein, aber bingt die Sache auch durcheinander. Denn es gibt zudem Forststraßen und (die berühmt berüchtigten) Holzwege.
Jagen (Abteilung): Abteilung (Forstwirtschaft) – Wikipedia
Gestell (Schneise): Schneise – Wikipedia
Auch Wikipedia ist hier nicht eindeutig, da “Schneise” auch eine ohne Weg für eine Freileitung sein kann.
Am besten nicht bei Wikipedia nachsehen, sondern in alten Ausgaben von Meyers Lexikon.
Ein “Holzweg” ist kein Weg in dem Sinne, sondern nur hinterlassene Fahrspuren zum Rücken vom Holz. Daher auch der sprichwörtliche “Holzweg”, der ins Nichts führt.
Manche Gestelle haben auch Namen, wie “Königs-Gestell” und ähnlich. Einige Gestelle sind ausgebaute Forstwege oder Forststraßen, andere nicht wirklich befahrbar. Die meisten jedoch sichtlich Wege.
Alles andere, was irgendwie von Dauer ist, sind sonstige Wege in einem Forst, wobei auch historische Straßen, Kreisstraßen, Landesstraßen, …, sonstige Straßen und Wege einen Forst durchqueren können.
Die Forsten sind jedoch bemüht, dass keine neuen Wege durch die Jagen angelegt werden, und sperren diese meist mit querliegenden Bäumen. In Schutzgebiten ist das Anlegen neuer Wege, sowie das Verlassen der bereits existierenden Weg nicht erlaubt. Wobei es da sehr ins Detail geht mit dem Betretungsrecht im Waldgesetz (pro Bundesland). Siehe auch Betretungsrecht von Eisflächen.
Einen Weg in OSM einzeichnen, der von den Forsten nicht als Weg erwünscht ist, kann rechtliche Folgen haben.
Edit: Wieso ist mein Account “Neuer Benutzer”? Dann nicht erlaubtes in nächstem Kommentar.