Wegelöschungen durch Landesforst Niedersachsen

@APneunzehn74 ich bin in allen Punkten damit einverstanden.

Wenn jemand Rückegassen erfasst (ich persönlich nicht), dann sollte dies explizit erfolgen. Es könnte beliebig mit path oder track sowie alle Arten von access-tags kombiniert werden.

Aus meiner Sicht ein durchaus erwünschter Nebeneffekt: es würde auf der Standardkarte zumindest aktuell nicht gerendert, bei @dieterdreist Vorschlag dagegen der track (als track ohne grade-angabe) schon.
Ein späteres Rendering - wenn man es unbedingt will - wäre möglich. Dies könnte ähnlich einer Schneise, nach meiner Vorstellung jedoch schmaler und dunkler (nur geringfügig unterscheidbar heller als der Wald) erfolgen. Aber das wäre eine Entscheidung des jeweiligen Renderers.

Ich möchte daran erinnern, dass das Thema des Threads der Umgang mit der Löschung ist.

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@Nakaner danke für die Erinnerung: revertieren und dann unter Einbeziehung des verantwortlichen users einzeln betrachten. Löschungen sind nur in wenigen begründeten Fällen angebracht.

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Ist jetzt revertiert mit Link auf diese Diskussion hier. Eventuell müsste man prüfen, ob einzelne Wege inzwischen von anderen nachgezeichnet wurden und sich so jetzt Duplikate ergeben haben.

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Habe mir nicht alles durchgelesen. Es scheint hier einiges Durcheinander bei den Begrifflichkeiten zu geben.

In Forsten gibt es sogenannte “Jagen”, das sind Forststücke. Diese haben eine Nummer, meist auf Jagensteinen geschrieben oder mit Schildern an Bäumen ausgehängt. Und es gibt sogenannte “Gestelle” (Forstgestell), diese haben Buchstaben, von Minuskel a-z bis Majuskel A-Z, eventuell auch zwei Buchstaben.

In alten Messtischblättern sind die Zahlen der Jagen und die Buchstaben der Gestelle noch eingetragen. Allerdings stimmen diese nicht mit den aktuellen überein. Das bedeutet, dass wenn alte Jagen-Steine (noch) stehen und (bereits) neue Jagen-Schilder hängen, muss darauf geachtet werden.

Die Verwendung der Bezeichnung “Rückeweg” und “Rückegasse” mag zwar zutreffend sein, aber bingt die Sache auch durcheinander. Denn es gibt zudem Forststraßen und (die berühmt berüchtigten) Holzwege.

Jagen (Abteilung): Abteilung (Forstwirtschaft) – Wikipedia
Gestell (Schneise): Schneise – Wikipedia

Auch Wikipedia ist hier nicht eindeutig, da “Schneise” auch eine ohne Weg für eine Freileitung sein kann.

Am besten nicht bei Wikipedia nachsehen, sondern in alten Ausgaben von Meyers Lexikon.

Ein “Holzweg” ist kein Weg in dem Sinne, sondern nur hinterlassene Fahrspuren zum Rücken vom Holz. Daher auch der sprichwörtliche “Holzweg”, der ins Nichts führt.

Manche Gestelle haben auch Namen, wie “Königs-Gestell” und ähnlich. Einige Gestelle sind ausgebaute Forstwege oder Forststraßen, andere nicht wirklich befahrbar. Die meisten jedoch sichtlich Wege.

Alles andere, was irgendwie von Dauer ist, sind sonstige Wege in einem Forst, wobei auch historische Straßen, Kreisstraßen, Landesstraßen, …, sonstige Straßen und Wege einen Forst durchqueren können.

Die Forsten sind jedoch bemüht, dass keine neuen Wege durch die Jagen angelegt werden, und sperren diese meist mit querliegenden Bäumen. In Schutzgebiten ist das Anlegen neuer Wege, sowie das Verlassen der bereits existierenden Weg nicht erlaubt. Wobei es da sehr ins Detail geht mit dem Betretungsrecht im Waldgesetz (pro Bundesland). Siehe auch Betretungsrecht von Eisflächen.

Einen Weg in OSM einzeichnen, der von den Forsten nicht als Weg erwünscht ist, kann rechtliche Folgen haben.

Edit: Wieso ist mein Account “Neuer Benutzer”? Dann nicht erlaubtes in nächstem Kommentar.

Und ein “Schlag” ist kein “Jagen”: Schlag (Forstwirtschaft) – Wikipedia

Beispiele: Europa im 19. Jahrhundert | Arcanum Karten

Bei den Wegen die nach einer Schutzgebietsverordnung nicht genutzt werden dürfen ist klar, dass diese als gesperrt oder aufgegeben markiert werden (aber nicht komplett aus den Daten gelöscht).

Hier geht es aber um Flächen ohne Wegegebot, die können auch in einem einfachen Verwaltungsakt gesperrt werden. Es braucht aber eine Begründung und die Sperrung muss mindestens vor Ort gekennzeichnet werden.

Weiche Besucherlenkungsmaßnahmen, wie das Betrachten von Wegen als Geheimtipp der genutzt werden kann aber nicht in Karten auftauchen soll, sind mit den Regeln von OSM nicht kompatibel. Da braucht es heutzutage andere Lösungen.

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Einen Weg in OSM einzeichnen, der von den Forsten nicht als Weg erwünscht ist, kann rechtliche Folgen haben.

Und welche wären das und auf welcher Grundlage?

Ich denke, es sollen doch die real existierenden Gegebenheiten in OSM abgebildet werden und nicht der Wunsch von irgendwem (egal ob Behörde oder Person). Bei uns habe ich die letzten Jahre oft die Erfahrung gemacht, dass auch die Forsten Gesetze sehr eigennützig interpretieren, obwohl sie es besser wissen (müssten).
Es wäre doch der Anfang vom Ende von OSM, wenn dies nicht mehr erlaubt wäre.

Um auf das eigentliche Thema einzugehen…gibt es für Niedersachsen Gerichtsurteile, wie Rückegassen zu sehen sind?
Für Bayern weiß ich, dass dieses Thema schon öfters behandelt wurde (z.B. Amtsgericht Aichach).
Demzufolge ist es wohl ziemlich egal, wie ein Weg bezeichnet wird, es kommt schlicht auf die tatsächlichen Begebenheiten vor Ort an, ob es als Weg betrachtet werden kann oder nicht. Und genauso gehe ich auch beim mappen vor.

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Aber auch vor Ort hat der Förster vermutlich eine andere Auffassung vom Begriff Weg als der Mountainbiker :wink:

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Gewiss!

Nur ein Förster hat heute in der Regel ein Studium der Forstwissenschaft absolviert bzw. mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in dieser Sache und ist für die Verwaltung und Planung eines Waldgebietes verantwortlich und hat deswegen vermutlich nicht so sehr “Ahnung”, dafür jedoch ein fundiertes und qualifiziertes Fachwissen, was ich einem Mountainbiker in den häufigsten Fällen vehement abspreche.

Ich wohne fast im Wald und unsere Revierförsterin hier ist quasi meine Nachbarin. Die kann Sachen erzählen … :slightly_smiling_face:

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Das bestreitet keiner. Vielmer ist auch meine Beobachtung - wie man auch in einigen Beiträgen hier im Forum immer wieder erkennen kann - die gleiche wie von @scratch_a

Da wird auch mal schnell behauptet, dass man Rückegassen nicht betreten dürfe, was regelmäßig den Landeswaldgesetzen widerspräche.

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Kann natürlich sein aber genau das ist doch das Problem.
Ich spreche hier nicht von illegal gebauten MTB-Trails, sondern von ganz gewöhnlichen gut sichtbaren und häufig genutzten naturnahen Wegen.

Gerade weil Förster in der Regel ein entsprechendes Studium bzw. Ausbildung erhalten haben und im Prinzip genau wissen, was im Gesetz steht, finde ich es dreist, was dann trotzdem oft behauptet wird. Als negatives Beispiel kann man durchaus die Geschichte um die Röthenbachklamm mit den Nürnbergern Staatsforsten sehen.

Es gibt übrigens auch einige Radfahrende, die sich sehr intensiv mit der rechtliche Lage beschäftigen und auch sehr gut Bescheid wissen. Manche führen sogar entsprechende Dokumente mit sich, um sich “schwarz auf weiß” rechtfertigen zu können.

Aber ich drifte ab…mir geht es nur darum, dass man auch Staatsforsten nie blind vertrauen kann/sollte und deren Behauptungen nicht immer das sind, was Gesetze/Richter aussagen und man umfangreiche Löschungen seitens der Forsten sehr kritisch hinterfragen muss.