EvanE
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In meiner Gegend (Kottenforst/Siebengebirge) existieren ausgewiesene Reitwege mit dem Gebotsschild weißer Reiter auf blauem Grund. Das liegt daran, dass diese beiden Gebiete Naturparks sind, auf denen das Reiten auf anderen Wegen nicht gestattet ist. Die Ausführung reicht von einer unbefestigten Reitspur neben einem befestigten Weg (bridleway=track?) über Reitwegen parallel zu normalen Wegen bis zu unabhängig von anderen Wegen geführten Reitwegen. Von daher wird highway=bridleway gebraucht und auch verwendet.
Allerdings ist die Bedeutung des deutschen Gebotsschildes anders als die UK Definition von Bridleway. Im Gegensatz zum UK-Bridleway wären Fußgänger und Radfahrer auf deutschen Reitwegen nur mit Zusatzbeschilderung erlaubt.
Die Frage bleibt, ob man eine spezifische Auslegung für Deutschland definiert, wie es bei anderen Weg-Typen ja durchaus üblich ist. Oder ob man bis auf die Ausnahmen foot=no und bicycle=no entsprechend der Bedeutung des deutschen Gebotsschildes ergänzt.
PS:
Auf der deutschen Wiki-Seite, sollte diese abweichende Rechtslage mal ergänzt werden.
Die jetzige ausschließliche Übersetzung der britischen Rechtslage verwirrt mehr als das sie nützt.
Edbert (EvanE)