Wege in Frankfurter Anlagen

Eigentlich wollte ich nur einen Hinweis in den Frankfurter Parkanlagen reparieren und habe mal genauer hingeschaut. Es stellen sich plötzlich Fragen, die ich mir eigentlich nie stellen wollte. :slight_smile:

In diesen Anlagen sind ziemlich viel Wege als highway=footway getaggt, aber an den Eingängen der Anlage sind keine 239 Zeichen oder andere Gebotszeichen angebracht.
Lese ich DE:Tag:highway=footway - OpenStreetMap Wiki würde ich sagen highway=path wäre korrekt.

Im Laufe der Jahre sind auch einige Trampelpfade entstanden, wie setzt man die von den normalen Wegen ab?

Es ist im Endeffekt Geschmackssache, ob man in Parks footway oder path verwenden will. Wichtig ist nur, dass festgehalten wird, ob dort Fahrradfahrer fahren dürfen. Bei footway wäre dies grundsätzlich verboten, bei path grundsätzlich erlaubt. Ließe sich aber dann jeweils auch bei Bedarf mit einem bicycle=*-Tag anpassen.

Trampelpfade lassen sich mit informal=yes von angelegten Wegen abgrenzen.

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Bevor du etwas änderst, erkundige dich zunächst, ob das Fahrradfahren in Parks grundsätzlich per Satzung/Verordnung untersagt ist. Dann braucht man nämlich kein Schild.

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Maßgeblich ist hier (auch ohne Beschilderung)
§ 3 Abs. 3 der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main

Zitat:
image

@Discostu36 schreibt schon richtig: ob path oder footway ist im Endeffekt Geschmackssache, Hauptsache das bicycle=yes (oder designated - darüber streitet man an anderer Stelle noch) ist dran (was bei meinen Stichproben der Fall ist)

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Ist grundsätzlich erlaubt (unsere Postings haben sich grad überschnitten)

sind Skateboards “Fahrzeuge” oder kann man auch mit “Nichtfahrzeugen” “Befahren”? Gelten “Sportgeräte” als Fahrzeuge? Was sind den Skateboards und Rollschuhen “ähnliche” Sportgeräte, ein Bürostuhl hat ähnliche Rollen, gilt das dann als “Befahren”? Das sind mehr Fragen als Antworten :slight_smile:

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Nein i. S. der StVZO

Ja, es gibt diverse Fortbewegungsmittel, mit denen man fahren kann, die aber keine Fzg. i. S. StVZO sind, i. d. R. dürften diese in die Kategorien Sportgeräte und Spielgeräte fallen.

Nein i. S. der StVZO

Rollschuhe<>Inlineskates :grin:
Ansonsten fallen mir so auf Anhieb noch Kickboards und Waveboards ein.

Wenn Du Dich draufhockst, abstößt und Dich so rollend durch den Park fortbewegst: ja.

Kettcars, Seifenkisten und Kinderdreiräder dürften auch unter diese Regelung fallen.

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Aus “Fußgänger/innen genießen generell Vorrang gegenüber anderen …” würde ich für mein tagging
highway=footway (das impliziert foot=designated) und bicycle=yes ableiten.
Die Frage wäre noch ob alle “anderen versicherungsfreien Fahrzeuge” damit bereits abbildet sind.
Sportgeräte (z.B. Inlineskates, Tretroller, Skatebords etc.) gelten in der StVO als Fußgänger, wären also schon enthalten.

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[quote=“Mammi71, post:4, topic:3189”]
Hauptsache das bicycle=yes (oder designated - darüber streitet man an anderer Stelle noch)
[/quote]Hier würde ich nicht drüber streiten, weil die Regelung in der Satzung der von “Gehweg, Radfahrer frei” ähnlicher klingt als denen für einen gemeinsamen Geh- und Radweg.

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Richtig, allerdings StVO, nicht StVZO

Davon abgesehen, dass (25er) Pedelecs laut (hier) StVZO sowieso gleichgestellt sind, wären sie spätestens über diese Regelung mit drin im Park und OSM unterscheidet m.W.n. auch nicht zwischen Fahrrad und (25er) Pedelec.
Die E-Leihroller-Pest ist laut dieser Satzung nicht erlaubt, denn die haben ja Versicherungskennzeichen wie auch die schnelleren (45er) Pedelecs und anderen E-Bikes ohne Unterstützung und Mofas. Ansonsten gilt wohl alles andere ohne Versicherungskennzeichen, was kein Fahrrad oder Krankenfahrstuhl o.ä. ist, als Spielzeug und somit Fußgänger.

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Interessant, das bedeutet Krankenfahrstühle und Fahrräder müssen besondere Rücksicht auf Skateboarder nehmen, oder?

Nicht in den Frankfurter Parks, da ist ja explizit der Vorrang von Fußgängern gegenüber jeglichen “Fahrzeugen” geregelt.