Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das Fahren auf dem Waldweg mit dem Auto eine Owi ist. Ob an diesem Weg am Waldeingang ein Schild hängt oder nicht ist völlig egal. Warum? Weil man da als Unbefugter perWaldgesetz halt nicht fahren darf!
Das musste ich auch erst lernen und hat mich zusätzlich zur Owi noch einige Euros für den von mir eingelegten Widerspruch gekostet.
vom Befahren war nie die Rede, selbstverständlich ist das Befahren nicht erlaubt, das hat mit dem Betreten überhaupt nichts zu tun.
Hallo woodpeck,
das einzige was ich nicht nachvollziehen kann, sind die fehlerhaften Ausführungen zum Waldgesetz in Sachsen. Wie ich hier schon geschrieben habe, habe ich mit den Gesetzen und Verordnungen für Offenland und Wald als Gutachter beruflich zu tun.
Ich fände deinen Vorschlag sehr gut, wenn die allgemeine Gesetzeslage anerkannt und als Grundlage dienen würde. Explizit geht es hier halt um den Paragraph 11 sächsisches Waldgesetz, der, weil für Laien nicht sofort verständlich, hier bisher einfach nicht beachtet wird. Die Anerkennung der Gesetzeslage vorausgesetzt würde ich dann sogar noch weiter gehen und vorschlagen, dass ein erfahrener OSMler ja die Änderungen gleich korrekt vornehmen könnte. Ich muss das nicht selbst getan haben.
Aber ohne gemeinsames Verständnis wie die Rechtslage ist, glaube ich nicht, dass dein Vorschlag irgendwie funktionieren wird.
Das Agreement auf die praxisübliche Interpretation des Waldgesetzes würde auch helfen bei der Kommunikation mit dem Forstbetrieb. Oder ist das nicht gewünscht mit dem Forstbetrieb in Kontakt zu treten?
@dieterdreist Meine Ausführung bezüglich Fahren mit Auto im Wald diente lediglich dazu zu verdeutlichen, dass die allgemeinen Verbote im Waldgesetz keiner Beschilderung bedürfen um sie durchsetzen zu können. Es gilt halt auch im Wald “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht”.
Die Strafe behalte ich für rechtlich auf sehr wackeligen Beinen. Im normalen Straßenverkehr kann ich ein Bußgeld auch anzweifeln, wenn nachweisbar kein Schild vor Ort steht. Es gibt Forstwege da ist es ohne Beschilderung schlicht nicht erkennbar, ob es sich um einen Forstwege oder eine öffentliche Straße handelt.
Und genau das ist das Problem. Für einen Laien ist das vor Ort nicht nachvollziehbar. Evenutell würde es helfen, wenn du eine Anleitung mit entsprechenden Bildern im Wiki anlegst. Für mich sind die Grenzen des Gesetze einfach nicht klar definiert. Wie ich oben bereits gefragt hatte… Wo fängt eine Naturverjüngung an (1 kleiner Baum /10 kleine Bäume)? Wie lang gilt es als Verjüngung bevor man es wieder betreten darf? Gibt es da eine Mindesthöhe oder eine Mindestalter?
Gibt es vllt für die Waldgutachten eine Methode-Dokument? Gibt es eventuell bereits gerichtliche Beschlüsse die die Grenzen entsprechend rechtssicher verhandelt haben?
Ich muss unserem Kollegen @Naundorfer hier in mindestens einem Punkt Recht geben:
Beschilderung vor Ort ist nicht zwingend nötig und vorhanden und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Viele Gemeinden haben zum Beispiel auch noch eine Feldwegesatzung. Ob die dort erfassten Regeln nun auch noch mit Schildern vor Ort dargestellt werden müssen muss ein Jurist erklären oder ein Gericht klären, aber die Satzung ist bekannt gemacht und damit erst einmal gültig. Wenn ich ganz viel Lust habe, lese ich die noch einmal sehr genau und passe dann access in der Flur meiner Gemeinde großzügig an
Jetzt müssten wir hier nur noch auf einen Nenner kommen, was die Gesetze für dieses Topic genau bedeuten.
Eins noch:
Kommunikation ist (praktisch) immer erwünscht. Also bitte konstruktiv alle Parteien involvieren.
Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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Deshalb habe ich auch soeben bezüglich dem zwischenzeitlich gelöschten Malerweg zwischen Naundorf und Königsnase den Tourismusverband (“Die Route wurde von Tourismusverband ohne Zustimmung der Waldbesitzer ausgewiesen.”) angeschrieben. Leider werde ich urlaubsbedingt wohl erst kommende Woche Antwort erhalten.
Auch die Gemeinde Struppen habe ich nochmals angeschrieben.
danke dafür. Wobei ich prinzipiell der Auffassung bin, dass für uns “on the ground” gilt, d.h. wenn der Tourismusverband dort eine Route ausgeschildert hat, dann gibt es die für uns, und wenn die Waldbesitzer den Eindruck haben, dass sie nicht ausreichend um Zustimmung gefragt wurden, dann ist das sicherlich relevant, aber nicht für uns. Diese Waldbesitzer mit Bedenken sollten sich dann an die zuständigen Stellen wenden, bzw. klagen, bzw. versuchen, den Tourismusverband zu überzeugen, die Route zu verlegen. Sobald die Route verlegt ist und die Schilder entsprechend abgebaut bzw. neue montiert, werden wir das in OSM natürlich schnellstmöglich abbilden.
Route und access sind unabhängig voneinander. Man kann also sowohl die Wanderroute als auch das Betretungsverbot erfassen. Das ist ja das tolle an OSM.
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Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
88
Nur solange vor Ort zwar die Route ausgeschildert ist, aber kein Verbot, besteht kein Anlass, da irgendwas zu ändern.
Ich hatte nicht vor, dich persönlich anzugreifen und wundere mich ein wenig über die Art, mir unterschwellig ohne Erklärung und Zusammenhang
zu wollen (dies aber dann doch nicht zu tun es aber explizit zu erwähnen!)
In Summe bleiben bei mir auch in Anbetracht der Tatsache, dass du nicht wusstest, dass man auf Waldwegen
und von dir behaupten kannst/willst, dass du dich
offene Fragen - ein Widerspruch, den ich mir schwer erklären kann
Daher kann ich mich
und
leider nicht so richtig anschließen, auch wenn ich es gerne wollte.
Mir sind da einfach zu viele Ungereimtheiten und deshalb fehlt mir die Überzeugung, dass es eine andere Intension für die plötzlichen Aktivitäten gibt, als die von mir vermutete.
Ich bin hier raus und werde mich an dieser Diskussion unter den bisherigen Umständen nicht weiter beteiligen - ich beobachte still weiter und würde mich leibend gern vom Gegenteil überzeugen lassen.
Beste Grüße Uwe
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Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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Schon lange währt ein ebenso nerviger wie scheinbar sinnloser Streit um einige Waldwege rund um Struppen. Betroffen sind vor allem die Wege rund um den Großen und den Kleinen Bärenstein , und die letzte Etappe des Malerweges zwischen Naundorf und der “Königsnase ” bei Obervogelgesang.
Es sind wohl noch etwas mehr als 10 Jahre. Der Beitrag ist ja aus 2013. Und der Wald wurde 10 Jahre vorher erworben. Aus den Kommentaren geht wohl hervor, dass es so ziemlich von Anfang an Streit über die Wege und Co gab.
Es sind also eher so 20 Jahre Ärger.
Leider konnte ich bei meiner Suche keine Ressource finden, bei der beantragte Sperrungen von sächsischen Waldwege verfügbar wären. Für den Bereich Struppen könnte man eventuell Herrn Schlemmen als Wanderwegwart befragen.
Wenn du ins Gespräch kommst, könnte man ja mal anregen, dass man eine Karte (gänge ja mit umap recht einfach) auf der Seite der Gemeinde einbindet, die den Status der Waldwege zeigt =)
Wo ein Wille da ein Weg. Wenn mich meine Wanderkarte dort entlangschicken würde, ich wüsste genau wie ich dort ginge. Wer weiß, hinten bei den Fichten sieht die Welt wieder ganz anders aus?
Einen “Weg” im Engeren Sinn seh ich auf dem Bild aber auch keinen. Aber wer wird das schon so eng sehen? Für die Brombeeren gibt es obstacle=vegetation und für die Rückegasse gibt es overgrown=* - eine ganz neue Erfindung.
Hi und danke, dass du ein paar Fotos gemacht hast. Das würde ich auch nicht mehr als Weg sehen .
Hier für alle hier noch der erwähnte Hinweis.
Betrifft das nur den kurzen Wegabschnitt bis er wieder auf den Forstweg trifft? Oder ist das die Rückegasse, die du erwähnt hast?
Falls du nicht den gesamten Weg gesehen hast, dann kannst du den Abschnitt dort teilen bis wohin du weißt, dass nicht mehr begehnbar ist und gern auf disused:highway=path setzen.
Dafür musst du im Editor (ich gehe davon aus du nimmst den auf OSM.org) erst den Weg teilen
@Naundorfer noch zwei Tips. Du kannst die Hinweise auf osm.org anzeigen lassen (rechts der 4. Knopf von oben und dann unten ‘Kartenhinweise anzeigen’ [oder so] auswählen)
Dann Kannst du die auch anklicken und den Link teilen
2) Falls du Android hast, kannst du dir auch StreetComplete herunterladen und dort die Hinweise erstellen, wenn dir etwas auffält. Der Vorteil ist, dass man da ein Bild mit hochladen kann und es damit einfacher wird für alle nachzuvollziehen wie die Situtation ist.
Die mit Mauern gestützte Rampe biegt später Richtung NW ab und ist da auch weiterhin als Pfad dargestellt. Hier greift eigentlich Paragraph 11 SächsWaldG, da es sich bei dem Bauwerk um forstbetriebliche Anlagen handelt. An mehreren Stellen liegen Bäume quer.