Generell wird in OSM eingetragen, was man vor Ort sehen kann, “on-the-ground-Regel”.

VZ 250 wird in OSM mit vehicle=no eingetragen. Dann darf da niemand mit Fahrzeugen lang, auch keine Anlieger oder Kunden. Wenn das nicht beabsicht ist, sollte die Beschilderung geändert werden.

Fußgänger dürfen da laut Beschilderung trotzdem lang. Wenn dir das nicht passt und kein Geh-Recht besteht, musst du das Gelände einzäunen (“befriedetes Grundstück”) oder die Beschilderung ändern: “Zutritt verboten, ausgenommen Kunden” o.ä.

passt scho

Falls noch Unklarheiten bestehen, könnten Fotos helfen, vielleicht eines vom Bahndamm aus aufgenommen, so dass man die Beschilderung klar sieht.