Hallo,
sorry für die späte Rückmeldung. Um Missverständnisse zu vermeiden: Ich arbeite für die Firma Biotrans GmbH, der auch das Betriebsgelände inklusive Fahrstraße gehört. Hätte ich vielleicht von Anfang an sagen sollen. Ich weiß also, wie es vor Ort aussieht. (Ich bin hier aber aus privatem Interesse tätig.)
VZ 250, Verbot für Fahrzeuge aller Art, keine Ausnahmen
Ausnahmen ergeben sich nur durch Gesetz (Wegerechte für Anlieger) und Logik (Zufahrt für Mitarbeiter und Kunden frei).
Allerdings steht das Schild nicht ganz vorne an der Straße, sondern ca. hier. Die Grenze Privatgelände / öffentlicher Grund ist allerdings m. W. ein paar Meter weiter nördlich. Brauchen wir das auf den Meter genau? Dann würde ich ggf. mal schauen, dass ich die Grundbuchauszüge auftreibe.
Auf welchen Eintrag auf der Webseite beziehst du dich? Öffentlich ist relativ. Das ist privates Betriebsgelände. Ein Supermarkt ist ja in dem Sinne auch nicht öffentlich, oder? Zu den Öffnungszeiten sind Kunden selbstverständlich erwünscht, außerhalb der Öffnungszeiten hat da aber formal niemand etwas zu suchen. (Wer außerhalb der Öffnungszeiten kommt, hat selten vor zu bezahlen.) Hast du ein passenderes Tag?
Siehe oben. Die ersten Meter sind öffentlicher Grund, da hatte ich nicht aufgepasst. Die Linie trenne ich die Tage und setze für den nördlichen Teil den korrekten Marker.
Vermutlich. Ich habe aber keinen Google-Account, wenn das jemand anders korrigieren will, gerne.
An einer Stelle ist glaube ich ein Tor, das ist aber permanent zu. Die Mauer trennt zwei private Betriebsgelände ab, etwaige Durchgänge sind rein privat und nicht durch Dritte nutzbar. Soll ich mal Fotos machen gehen?
Erwischt. Hatte die Zugangsdaten für den anderen Account nicht mehr gefunden und daher einen neuen erstellt. Ich hoffe, das ist nicht allzu schlimm.
Viele Grüße
Korrektur582