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Es ist durchaus erlaubt, Verkehrsflächen auch als Flächen einzuzeichnen. Werksgelände wie du sie beschreibst gehören dazu, genauso wie Fußgängerzonen.
Beispiel: https://www.openstreetmap.org/#map=17/50.19074/8.64932

Dazu kommt dann natürlich noch das passende access, operator und so weiter.