Weg in Verkehrsberuhigten Bereichen wie mappen?

Wie sollten (Fuß-)wege in verkehrsberuhigten Bereichen gemappt werden?

In einem Wohngebiet in meiner Nähe gibt es innerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen einige “Stichwege”, die von der Bauart offensichtlich Fußwege sein sollen (und ggf. implizit für Radfahrer freigegeben), bei denen der verkehrsberuhigte Bereich aber nicht aufgehoben ist und auch keine Beschilderung angebracht worden ist.

Beispiele:

Rechtlich dürfen dort wohl Fahrzeuge fahren, praktisch sind die Wege jedoch zumindest für Autos zu schmal und Motorradfahrer würden zumindest komisch angeguckt werden.

Wie mappen?

Ich sehe folgende Möglichkeiten:

highway=path
bicycle=yes
maxspeed=walk

Nachteile: Es ist in den Daten nicht mehr erkennbar, dass es sich um einen Teil des Verkehrsberuhigten Bereiches handelt.

oder

highway=living_street
width=* (oder maxwidth:physical=*)
motorcar=no (fragwürdig, ergibt sich eher aus physikalischer Beschränkung)
   oder
motor_vehicle=no (zeigt vermutlich eher, wie der Weg gedacht ist und bildet das von den Anwohnern genutzte Verhalten am besten ab)

Nachteile: living_street passt nicht wirklich, da es sich baulich um keine Straßen handelt, sondern um Wege. maxwidth ist nicht immer einfach messbar, motorcar=no basiert eher auf implizierten Annahmen und ist nicht vor Ort so ausgeschildert. Ist beim Rendering nicht von verkehrsberuhigten Straßen mit Autoverkehr unterscheidbar.

Siehe auch: Changeset: 130833597 | OpenStreetMap

Naja - Wenn das Privatgrund ist gilt ja die StVO nicht - Also auch nicht der Verkehrsberuhigte Bereich.

Flo

Es handelt sich soweit ich das beurteilen kann um keinen Privatgrund sondern öffentliche Verkehrsfläche.

Hier ein paar Beispielfotos:

Alle sichtbaren Wege liegen innerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen.

Hier die entsprechenden Mapillary-Fotos dazu:

https://www.mapillary.com/app/?pKey=913435329199482&focus=photo

https://www.mapillary.com/app/?pKey=2861761597424458&focus=photo

https://www.mapillary.com/app/?pKey=108538197958371&focus=photo

Meiner Meinung nach passt path da besser. Nicht optimal, aber living_street passt noch weniger.

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Aber living_street ist das auf keinen fall. Living_street ist Zeichen 325 und für 2 Spurige Fahrzeuge. Die passen hier ja gar nicht drauf.

Also muss das sowas wie footway/path etc sein.

Flo

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Das ist ja jeweils am Anfang des verkehrsberuhigten Bereichs vorhanden, z. B. hier (oder an beiden Enden der Nervierstr., auf den Fotos aber nicht gut erkennbar):
https://www.mapillary.com/app/?lat=50.7683899&lng=6.03915279&z=17&pKey=535791757789228&focus=photo

Danke für die Rückmeldung. dem würde ich eher zustimmen.

Gehwege dürfen, wenn sie nicht explizit freigegeben sind, von Fahrzeugen nicht benutzt werden. Der vbB gilt nur auf Fahrbahnen, nicht auf offensichtlichen Gehwegen. Offensichtliche Gehwege müssen auch nicht explizit beschildert sein.

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Das Problem ist ja dasselbe wie die „offensichtlichen“ Radwege, die eben doch nicht immer so offensichtlich sind. Wäre die Sache 100% eindeutig, hätten wir hier nicht so viele Diskussionen.
In diesem Falle würde ich aber auch zu 'nem Path, oder sogar footway mit bicycle=yes tendieren, aber 100% sicher, dass dort kein Motorrad zumindest vorsichtig langfahren darf, bin ich mir natürlich nicht :wink:

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Wobei es in verkehrsberuhigten Bereichen keine Fahrbahnen gibt, behauptet jedenfalls das OLG Köln. :smiley:

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Eben! Es gibt nur eine einzige Mischverkehrsfläche.
In meiner alten Heimat gibt es einen vbB, wo die “Fahrbahn” surface=sett ist, die “Gehwege” surfac=paving_stones und somit deutlich besser beradelbar und ich sehe da rein rechtlich überhaupt keinen Grund, warum man das nicht dort tun sollte, ebenso auf den abgesetzten und quer dazu verlaufenden Wegen wie hier, denn das vbB-Schild ist rein praktisch eine Art Zonenbeschilderung und gilt m.E. für alle Flächen hinter dem vbB-Schild. Ob das immer so gedacht ist, weiß ich nicht, ist mir im Zweifel auch egal, wenn es anders gedacht ist, muss man es anders beschildern, Zweifel gehen zugunsten des Angenagten oder so …
Im übrigen: Die StVO gilt überall, wo öffentlicher Verkehr unterwegs ist, unabhängig davon, wem das Gelände gehört, die StVO gilt nur dort nicht, wo öffentlicher Verkehr ausgeschlossen wurde, also hintern Gartentor, ob offenstehend oder nicht, oder hinter der Werksgeländeschranke …

Offensichtliche Gehwege müssen auch nicht explizit beschildert sein.

ein Gehweg geht eine Straße entlang, hier könnte es ein Fußweg sein, wobei ich da ohne Beschilderung mit dem Rad durchfahren würde, von daher eher path ohne access-tags.
Der generische path ist in Deutschland für Motorräder tabu, d.h. es wäre wohl motorcycle=dismount angebracht, oder doch yes, da nicht beschildert?
Neben motorisierten Zweirädern geht es auch um Reiter und Viehtrieb :slight_smile:

Ich hatte einen der betroffenen Wege mangels besserer Option als highway=living_street + motorcar=no getaggt, weil in OSM lediglich die rechtlichen Zugangsbeschränkungen eingetragen werden sollen, ein Befahren mit einem Auto aufgrund der Breite jedoch ausgeschlossen werden kann. Die genaue Breite ist mir nicht bekannt, sonst hätte ich dort einfach maxwidth:physical eingetragen. Ein anderer Key für das Ausschließen zweispuriger Fahrzeuge ist mir nicht bekannt.

Wie bereits von anderen hier beschrieben, gibt es in verkehrsberuhigten Bereichen keine Unterscheidung zwischen Fahrbahn und Seitenraum o.ä. demnach würde ich behaupten dass dort bis zur Aufhebung auch auf den Wegen ein verkehrsberuhigter Bereich ist, den man z.B. mit einem Fahrrad, aber auch einem S-Pedelec oder E-Scooter in Schrittgeschwindigkeit befahren darf.

Ich kann aber auch die Sichtweise nachvollziehen, dass das “erkennbar” als Gehweg angelegt sein soll. Die StVO und Rechtsprechung ist hier meiner Einschätzung nach nicht eindeutig und es müsste sich im Zweifel ein Gericht mit sowas auseinandersetzen.

Für den Weg 37678855 könnte man argumentieren, dass es sich um einen Weg in einer Grünanlage handelt und dort entsprechend einer existierenden Allgemeinverfügung der Stadt Aachen (Link leider gerade nicht zur Hand) nicht mit Fahrzeugen gefahren werden darf.

Für den Weg 103706232 habe ich wegen der unklaren Beschilderung ein Anliegen beim Mängelmelder der Stadt Aachen angelegt. Im ganzen Viertel gibt es allerdings ähnliche Wege mit unklaren Zugangsrechten, ich werde mal die Antwort der Stadt abwarten und dann überlegen, wie man mit den anderen Wegen umgehen soll.

Bis es eine eindeutige Klärung gibt, schlage ich vor, die Wege mit highway=path + vehicle=unknown entsprechend der Beschreibung im Wiki explizit als ungeklärte Zugangsrechte zu taggen. Was haltet ihr davon? Eine eher subjektive (aber wohl nicht ganz falsche) Alternative wäre motor_vehicle=discouraged.

In VBB gibt es gar keine Fahrbahnen! Daher sind alle Verkehrszeichen, die sich auf Fahrbahnen beziehen nicht wirksam im VBB.

Edit: Ich notiere mir: Zuerst den Thread bis zum Ende lesen und dann antworten. :pensive:

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Wie schon angedeutet sind innerhalb von VBB weitere Verkehrszeichen (insbesondere welche, die sich auf Fahrbahnen beziehen, z. B. viele Verbotszeichen oder Einbahnstraßenschilder) gar nicht zulässig. Das heißt, wenn die Stadt hier einen Fußweg beschildern wollen würde, müsste man u. U. vor jedem kurzen Fußweg den VBB aufheben, dann ein Zeichen 239 o.ä. anbringen und am Ende des Weges wieder ein Zeichen 325 da man wieder in einem VBB ist.

Das würde in einem Schilderwald enden und kann nicht gewollt sein.

Aber vielleicht antwortet die Stadt ja, was sie dazu denkt.

Der Eintrag im Mängelmelder ist noch nicht öffentlich einsehbar. (Edit: jetzt schon)

Ich kann ihn sehen. Auch schon bevor dein Beitrag veröffentlicht wurde. :wink:
Seit 9:54 sollte er öffentlich sein.

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Na dann würden die meisten verkehrsberuhigten Bereiche aber nie enden, denn das Schild „Ende des Verkehrsberuhigten Bereiches“ wird nur für Fahrbahnen aufgestellt, nicht auf Gehwegen, Radwegen, oder kombinierten Geh/Radwegen. Habe ich zumindest so noch nie gesehen.

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Meine Meinung:
Erkennbare Fußwege weiterhin als footway, erkennbare Fuß-/Radwege weiterhin als path mappen. Den rechtlichen Status könnte man schön über zone:maxspeed=DE:living_street oder zone:maxspeed=DE:7 abbilden.

So die Theorie. Die Praxis ist (leider) eine andere. Besonders dort wo man historische Ortskerne flächig als VBB ausgewiesen hat sind Einbahnstraßen im VBB die Regel und nicht die Ausnahme.

In Walsrode gibt es auch eine Einbahnstraße innerhalb von einem VBB. Die Einbahnstraße war vorher da.