hi !
Kollege aus Lübeck hat ein Schild fotografiert mit welchem sich wieder die Frage der Erfassung stellt:
Gruß Jan
hi !
Kollege aus Lübeck hat ein Schild fotografiert mit welchem sich wieder die Frage der Erfassung stellt:
Gruß Jan
Moin,
Sauber so:
Mo-Fr 16:00-18:00; SH Mo-Fr 09:00-12:00, 15:00-18:00; SH Sa 09:00-12:00; PH closed
Weil man aber SH nicht auswerten kann ohne Kenntnis des “Enviroments”, alternativ so:
Mo-Fr 09-12:00, 15:00-16:00 "an schulfreien Tagen", 16:00-18:00 open; Sa 09:00-12:00 "an schulfreien Tagen"; PH closed
Gruß Wolf
“An Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung nicht gestattet!”
Genau,da könnten sich ja ehrenwerte Bürger durch Kinderlärm gestört fühlen! Da setzt sich der Senat der Stadt Lübeck aber ein feines Denkmal.
Da lobe ich mir:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/34547505_kw21_de_kinderlaerm/index.html
Nahmd,
Möglicherweise ist das “nur” dem Haftungsirrsinn geschuldet?
Sonntags und in den Ferien Samstags ist kein Hausmeister auf dem Gelände?
Für Spielplätze könnte man aber ohnehin noch Tags einführen:
playground:junkietreff=true/false
playground:hundeklo=true/false
Zu rendern mit einem Hundehaufen bzw. einer Spritze.
Gruß Wolf
Das Problem haben wir in Obercarsdorf nicht. Da ist das
“Betreten der Spielplätze der Schule oder des Kindergartens verboten.
Eltern haften für ihre Kinder. Die Anlage wird mit Video überwacht”
Ist ja auch alles “eingezäunt”.