Was zählt als Bürgersteig (Sidewalk)?

Sinn ist wohl der, die Straße optisch schmaler zu machen weil man sich nicht getraut, die Straße wirklich enger zu machen. Schon das optisch schmaler machen verringert die Geschwidnigkeit und verbessert das Sicherheitsgefühl als Fußgänger.

Beim Mappen ignoriere ich sowas oder nutze das lanes-Schema für die Oberfläche und Breite, aber ohne irgendwelche access-Tags. Der rote Streifen ist ebenso Multifunktionsstreifen wie der schwarze.

Lupenrein aber nur, weil es in den Planungsunterlagen als Gehweg bezeichnet wurde. Hätten die dort “Parkstreifen” geschrieben, wäre es ein Parkstreifen.

Ohne Blick in die Planungsunterlagen wird man es also nicht wissen, was genau der Zweck sein soll.

Nope, dein “ähnliches” Beispiel ist ganz anders, weil hier gar eine Regenrinne zwischen den Teilen ist (linke Seite) und die rechte Seite hat ja sogar eine (kleine) Bordsteinkannte. Zudem ist der asphaltierte Bereich breit genug, dass da 2 Autos (wenn auch eng bei 4,75) aneinerander vorbei kommen (bei meinem Beispiel definitiv nicht). Ja, in deinem Beispiel hätte ich beide seiten auch als Bürgersteig gesehen. Denn Autos fahren i.d.R. ja so, dass die Regenrinne nicht mittig unter Ihnen ist.

Ein Bürgersteig verbessert da eher mein Sicherheitsgefühl. Aber hast schon recht, klingt plausibel, wieso sowas “nichts ganzes und nichts halbes” da gebaut wird.
Hast du mal ein Beispiel im lanes-Schema?
Ich würde sowas in etwa so taggen:


lanes=2
width:lanes=3.1|1.2
surface:lanes=asphalt|paving_stones

Kann lanes=2 weggelassen werden, weil es für den highway-Typ bereits Annahme ist?
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:lanes#Annahmen

Gruß,
asca

PS: Wer hat eigentlich verbrochen, dass bei sidewalk-Keys der Subkey dahinter steht und bei lanes davor? xD

Ich auch

Ich glaube dann meckert der Validator, das kratzt am Ehrgefühl. :slight_smile:

Ich nehme seit einiger Zeit immer ‘lane_markings=no’ hinzu, wenn das keine markierten Spuren sind.

StVO 1960 § 2 Abs. 1 Z. 10: Gehsteig ist ein für den Fußgänger bestimmter, von der Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dergleichen abgegrenzter Teil der Straße.

Die Bandbreite von „oder dergleichen“ ist in tausenden Entscheidungstexten zu Parkvergehen nachlesbar. Empfehlenswert!

Entscheidung VwGH 17.6.1992, 92/02/0142: Eine Abgrenzung der Verkehrsfläche zwischen der Fahrbahn und einer am Straßenrand befindlichen Mauer durch ein Pflasterband lässt auch dann einen Gehsteig erkennen, wenn dieses Pflasterband nicht über das Fahrbahnniveau hinausragt.

Die Regenrinne ist nicht das entscheidende Merkmal, sondern die andersartige Pflasterung stellt die Ähnlichkeit zwischen den Beispielen her. Solche Bürgersteige sind oft in Fußgängerzonen mit zeitweise geöffneter Straßen zu finden. Beispiel in Graz (Gehsteig links und rechts)

Die Breite ist irrelevant, da die StVO keine Mindestbreiten nennt. Diese sind nur in der Bauordnung zu finden, die aber für bestehende Straßen ohne Bedeutung ist.

Einschränkung: Alle zitierten Rechtstexte sind aus Österreich.

Ist das hier rechts ein Bürgersteig?

Quelle

Auch das ist ein Gehweg, sagt die Polizei - DerWesten.de

Auch die Polizei erzählt schon mal Kokolores …
Der Streifen rechts ist viel zu breit für einen Gehweg, die dort übliche Gehwegbreite sieht man links.
Da der Streifen rechts Autobreite hat, kann es nur ein Parkstreifen sein, unzweifehaft und ganz eindeutig! :stuck_out_tongue:
Wenn das ein guter Anwalt durch die Instanzen jagen täte, käme das auch offiziell so raus.

Das Problem ist, dass das (in Deutschland) genauso auf Seiten- und insbes. Parkstreifen zutreffen kann. Auch die können sogar mit (niedrigem) Bordstein abgetrennt sein (der Gehweg dann idR durch hohen Bordstein und/oder Grünstreifen)
Das in Graz ist (nach deutschem Recht) garantiert kein Gehweg…