Was ist eine “Ungenutze Durchfahrt”? Soll man das irgendwie erfassen?
Maximal 30 kmh und nur Anlieger frei.
maxspeed=30
source:maxspeed=sign
vehicle=destination
Steht das noch in Bayern rum?
Nö, eher neben dieser Stelle Node: 11256181670 | OpenStreetMap
Was unterscheidet eine ungenutzte von einer genutzten Durchfahrt? Habe den Begriff vorher noch nie gehört oder gesehen.
Ganz einfach:
Bei “Anlieger” meinen viele, dass das nur die sind, die da wohnen.
In Wirklichkeit bedeutet das: “die dort ein Anliegen haben”, die also dort was zu tun haben (Wohnen, Liefern, Abholen, …)
Ist somit fast verständlicher.
Ist doch logisch, es ist verboten, die Durchfahrt nicht zu nutzen.
Ganz genau. “Anlieger verboten” wäre klarer. Gehört zu Lustige Sachen :D, oder?
Das ist so formuliert leider falsch. Das Wort “Anlieger” bezieht sich tatsächlich auf die Grundstücke, die an der betreffenden Straße anliegen. Umgangssprachlich hat sich das dann mit dem Anliege eingebürgert, wobei dies auch nicht korrekt ist, denn nicht jedes Anliegen zählt.
sonst könnte man sich das Schild auch sparen, ist ja irgendwie offensichtlich, dass jeder der da durch fährt irgend ein Anliegen hat, und wenn es nur die Durchfahrt oder Spazieren gehen ist.
Häh? Ich lese auf dem Schild nichts von Anliegern oder Anliegen.
Wenn ich mal “Ungenutze” durch “Unnütze” ersetze und das dann versuche, die Sicht des Wegevorstehers einzunehmen, dann meint das vieleicht “Du darfst nur Durchfahren, wenn mir das das was nutzt”
Das würde ich für OSM dann eher als vehicle=private erfassen.
Mich würde interessieren wer der “Wegevorsteher” ist, und ob er überhaupt berechtigt ist, das Schild aufzustellen. Ist das nicht sowas wie die Straßenmeisterei? Und ist die Straßenmeisterei nicht eher so was wie ein Erfüllungsgehilfe? Wieso unterschreiben die das Schild und nicht die Gemeinde (oder ggf. implizit die Gemeinde)?
Steht das Schild an einer öffentlichen Straße bzw. öffentlich zugänglichen Straße?
ja, wobei ich behaupten würde, mit einer gut formulierten Begründung kannst du tatsächlich praktisch überall ein Anliegen haben, das dir die Einfahrt bei “Anlieger frei” ermöglicht, und das man nicht einfach widerlegen kann.
Genau das würde ich gerne verstehen. Die Straße war bisher als hw=uncllassified erfasst, ich habe das nach hw=service geändert
Für mich hat der Begriff “Anlieger frei” eher was zu tun mit der “Liegenschaft”.
Also man muss schon einen konkreten Bezug zu einem Grundstück an der Straße haben.
Nur mal eben in der Straße parken, um dort spazieren zu gehen, zählt dann nicht als “Anliegen”, das die Einfahrt in die Straße rechtfertigen würde.
Wegevorsteher sind die Leiter von Wegegenossenschaften: Wegegenossenschaften | Stadt Löningen
dann darf er ungenutzte Durchfahrten wahrscheinlich verbieten
Das widerum erinnert mich daran das $hier in der Vergangenheit mal alle Parkverbots-Zusatzschilder mit “Anwohner frei” auf “Bewohner frei” geändert werden mussten … aber das ist eine andere Geschichte …
Wenn ich das richtig sehe, hat niemand diesem Vorschlag bzgl. Tagging wiedersprochen. Falls das heute so bleibt, werde ich das entsprechend ändern und einen Verweis auf diese Diskussion ergänzen.
