Ein Blick auf die Quelle “google earth” erlaubte einen vagen Verdacht, dass der Mapper nicht beim Präsidenten zu Besuch war
Das dortige Luftbild ist jedenfalls offenbar das Aktuellste und zeigt die gemappte Situation.
Nach meinem freundlichen Hinweis hat der Mapper das gleich kommentarlos abgeändert - jetzt ohne Quellenangabe (https://overpass-api.de/achavi/?changeset=42117584).
Soll man jetzt einfach glauben, dass er das vor Ort “abgeschätzt hat”? Unschuldsvermutung ist ja ein Rechtsstaatsprinzip und Ortskenntnisse dürfte er auch haben…
Das ist jetzt nur ein Beispiel. Es gibt schon noch den ein oder anderen Kandidaten, der in unzugänglichen (sic!) Gebieten Details erfasst, die zumindest auf Bing/Mapbox etc. nicht sichbar sind.
Nun manchmal verwirrt der Begriff Quelle auch. Ich bin schön oft auf Mapper gestossen, die meinten Ihre Vorortbeobachtung “beweisen” zu müssen.
Ich hoffe das für die Unschuldsvermutung sprichst, dass in dem genannten Fall der Mapper ja nicht wissen känn, welchem Luftbild das aktuellste ist, jedenfalls wäre es sehr komisches wenn jemanden zielstrebig verschiedenen Luftbild er nach Abweichungen absucht.
Daher glauben ich dass es im Ermessens des eintragenden Mapper bleiben sollte.
Auch wenn es hart klingt, aber wenn ein Mapper als Quelle “google earth” (z.B. http://www.openstreetmap.org/changeset/42117584)) angibt, dann muss meiner Meinung nach der Changeset reverted werden (Auch wenn es der Benutzer “versehentlich” reingeschrieben hat). Wir machen uns sonst angreifbar bei Lizenzstreitigkeiten.
Soweit ich sehe, hat der Mapper nur gelegentlich die Quelle “google earth” angegeben, so dass nicht alle Arbeit des Mapper umsonst gewesen ist.