Reicht es aus, wenn ich die Straße kenne und genau weiß, dass jeder Knotenpunkt mit dem Luftbild übereinstimmt?
Beispiel Bremerhaven: Fast jede Straße ist mindestens einmal von mir bearbeitet worden. Ich kenne alls Straßen und kann bezeugen, dass sie an der richtigen Stelle liegen und korrekt bezeichnet sind. Die Straßennamen sind zu 100% erfasst. Einige Straßen sind allerdings zuerst von Benutzer Mueck bearbeitet worden, der bislang aus politischen Gründen die Zustimmung zum Lizenzwechsel verweigert.
Mueck könnte möglicherweise einen Musterprozess gegen die OSMF führen, um die Grenzen des Lizenzrechts auszutesten. Deshalb hat er bislang die Zustiimmung zum Lizenzwechsel verweigert. Wenn er diesen Musterprozess verlieren würde, dann hätte er zumindest erreicht, dass Knotenpunkte als urheberrechtsfreie Fakten verwendet werden dürfen. Wenn er diesen Musterprozess gewinnen würde, dann würde er vermutlich zustimmen, um OSM nicht zu schaden.
P.S.: Würde man einen Auszug von Bremerhaven als allererste ODbL-Datenbank veröffentlichen, dann gäbe eine übersichtliche Ausgangslage für einen Musterprozess: entweder er oder ich.
Darf ich die von mir bearbeiteten Straßen trotzdem als odbl=clean bezeichnen? Oder muss ich mitansehen, wie meine Arbeit im Zuge der allgemeinen Lizenzparanoia gelöscht wird?
Wenn ich die von mir bearbeiteten Straßen nicht als odbl=clean bezeichnen darf, dann würde Mueck in seiner Ansicht bestätigt werden, dass der Lizenzwechsel aufgrund der damit verbundenen Datenlöschung überweigend schädliche Folgen für OSM hat. Er könnte dann der OSMF die Schuld am Verschwinden einer ganzen Stadt geben.
Wenn ich die von mir bearbeiteten Straßen als odbl=clean bezeichnen darf, dann hätte Mueck einen kleinen Erfolg in seinem Kampf für eine liberalere Löschpraxis erreicht. Und wenn dann am Ende gar nichts mehr gelöscht wird, dann würde Mueck vermutlich auch zustimmen.
Wie geht man in einem solchen Fall vor?
Gruß FK270673