Heute ist mir mal der Kragen geplatzt, was sonst nicht meine Art ist, siehe dieser Fehlerhinweis: https://www.openstreetmap.org/note/1549987
mal wieder geht es um bauliche Trennung bei Straßen.
Ich bin mir darüber bewusst, dass hier im Forum Konsens herrscht, dass eine doppelte durchgezogene Mittellinie allein nicht als bauliche Trennung zählt. Dementsprechend habe ich neulich nach einem Ausflug nach Salzkotten bei der vierspurige Umgehungsstraße, die dort durchgängig mit zwei getrennten Richtungsfahrbahnen eingezeichnet war, beide Linien zusammengelegt bis auf den Bereich, in dem eine bauliche Trennung (Mittelleitplanke) vorhanden ist. Ok, ich habe nicht zuvor einen Fehlerhinweis gesetzt oder in den Änderungssätzen geforscht, wer das mal als getrennte Linien eingezeichnet hatte. Das hätte man natürlich machen können.
Doch für mich ist dieser Fehler so offensichtlich, dass ich gar nicht auf die Idee kam, dass es da was zu diskutieren geben könnte. Offensichtliche Fehler begegnen mir allenthalben und ich mache ja nicht jedesmal eine Diskussion, bevor ich Fehler korrigiere.
Wieso mir heute der Kragen geplatzt ist liegt einfach daran, dass es nicht die erste Diskussion mit dem betreffenden Nutzer ist, in dem er seine Sicht der Dinge als absolut darlegt und dies mit Hinweis, dies sei Konsens in der OSM-OWL-Mailingliste. Und dann ist relativ egal, ob ich auf das Forum hier verweise oder auf irgendwelche OSM-Wiki-Artikel. Richtig ist, was dieser Nutzer für richtig hält. In diesem Forum diese Dinge zu diskutieren, lehnt er aber ab, er sei schließlich in der Mailingliste. Und ich selber habe keinen Nerv, in einer Mailingliste Mitglied zu werden und parallel in Mailingliste und Forum zu diskutieren.
Könnte man vielleicht mal für’s OSM-Wiki glasklar und verbindlich definieren, was als bauliche Trennung gilt?
Für mich ist nachvollziehbar, wieso eine doppelte durchgezogene Linie bei einer vierspurigen Straße (2+2) als bauliche Trennung gelten soll, bei einer dreispurigen Straße (2+1) aber nicht. Ich weiß, dass man vor 30 Jahren noch bei der Führerscheinprüfung gelernt hat, dass bei einer vierspurigen Straße mit doppelter durchgezogener Mittellinie dies als bauliche Trennung galt im Sinne, dass es dort keine Tempo-100-Geschwindigkeitsbegrenzung gab, sofern keine Beschilderung. Das ist ja längst rechtlich geändert worden und rechtlich gesehen ist eine doppelte Mittellinie nichts anders als eine einfache Mittellinie.
Ich selber bin in der mich aktuell überrumpelten Diskussion eindeutig zu emotional (weil ich mich seit Jahren gegen solche Änderungskommentare rechtfertigen muss und immer wieder diese Mailinggruppe als Begründung her hält. Ich halte es daher nicht für sinnvoll, dass ich die Sache mit der baulichen Trennung in meiner Emotionalität weiter mit dem anderen Maper diskutiere.