Diese Diskussion hatten wir schon mehrfach. Ich sehe das an diesem Punkt komplett anders.
Access=private bedeutet meiner Meinung nach (und ich habe das mehrfach im Internet recherchiert), dass der Eigentümer individuell entscheiden darf, wer diesen Weg benutzen darf und dieser Weg nicht allgemein für die öffentliche Nutzung freigegeben ist.
Flohoff setzt dagegen access=private mit access=no gleich. Da kann ich wie gesagt nicht mitgehen.
Zu dem Argument mit dem Briefträger:
Es ist eine individuelle Entscheidung des Grundstückseigentümers, ob er seinen Briefkasten oder seine Türklingel an der Grundstücksgrenze anbringt oder an der Haustür. Wenn er dieses an der Haustür anbringt, kann ich als Briefträger, oder wenn ich dort jemanden besuchen möchte, davon ausgehen, dass ich den privaten Weg dorthin zu diesem Zwecke benutzen darf. Aber es kann auch passieren, dass mir der Eigentümer sagt, “Du hast ab sofort Grundstücksverbot”.
Ich habe kein Recht, ohne zu fragen, die private Treppe zur Haustür zu nutzen, weil ich für mein Fitnessprogramm Treppenlaufen üben will. Ich habe kein Recht, die Grundstückseinfahrt zum Wenden mit dem Auto zu nutzen. Ich habe kein Recht, in der privaten Zufahrt zu parken, während ich den Nachbar besuche. Ich habe kein Recht, auf meiner Fahrradtour die Stufen vor der Haustür zu nutzen, um dort ein Picknick zu veranstalten. Ich habe kein Recht, den privaten Weg durch den Garten zu nutzen, nur weil dort auch noch ein Hinterausgang ist und ich diesen Weg als Abkürzung nutze. Das sind alles Dinge, die müssen nicht zwingend ausgeschildert sein, sie ergeben sich aus dem, was ein Nutzer normalerweise als vom Eigentümer erwünscht und nicht erwünscht erwarten kann. Das ist naturgemäß eine rechtliche Situation mit ganz viel Interpretationsspielraum und Streitpotential (es gibt auch genügend Rechtsstreitigkeiten deswegen). Aber es ist die rechtliche Realität.
access=private ist ein klarer Hinweis auf diese diffuse Rechtssituation im Gegensatz zu einem klaren access=yes oder access=no
access=destination passt auch nicht auf den Fußweg zwischen Grundstücksgrenze und Haustür. Denn access=destination würde Jedem, der dort jemanden besuchen will, ein Zutrittsrecht einräumen, egal ob erwünscher Besucher oder nicht. Die rechtliche Situation ist aber die, dass für diesen Weg der Eigentümer individuell bestimmen darf, dass Herr Hans Beispiel das Grundstück nicht betreten darf, mit der Folge, dass sich Hans Beispiel des Hausfriedensbruches schuldig machen würde, wenn er das Grundstück noch einmal betreten würde um zu klingeln oder etwas in den Briefkasten zu werfen. Bei access=destination dürfte er dies aber.
Eine für den öffentlichen Verkehr gedachte private Straße ist für mich dagegen kein access=private, da es dafür ein öffentliches Nutzungsrecht gibt, dass nicht individuell durch den Eigentümer eingeschränkt werden kann.
Ein Schild “Privatweg” ist ein reines Informationsschild über den Umstand, dass es sich um einen Weg in privater Eigentümerschaft handelt. Es trifft keine Aussage darüber, wer diesen Weg benutzen darf oder nicht. Aber der gleiche Weg wäre auch genauso ein Weg in privater Eigentümerschaft, wenn dieses Schild dort nicht steht.
Wenn an einem Weg dagegen steht “Privatweg, Betreten verboten”, dann ergibt aus “Betreten verboten” ein access=no - “Privatweg” ist nur der Hinweis darauf, wieso der Aufsteller dieses Schildes das Recht hat, “Betreten verboten” festzulegen.
Werden private Wege mit öffentlichem Benutzungsrecht zu Unrecht mit Verboten gesperrt, ist das ein Problem, dass sich nicht durch OSM lösen lässt.