Was bedeutet "Privatweg" für OSM genau?

Ich meine jetzt nicht in der privaten Hofeinfahrt direkt vor dem Haus sondern wenn das ein Weg ist der öffentlich benutzt werden darf.
Wir haben ja immer wieder den Fall, daß hier Eigentümer die Nutzung nicht wollen (obwohl sie legal wäre) und entsprechende Schilder anbringen und Wege versperren.

Wo ist die Grenze zu access=private - also wirklich privat?

Wie taggen wir den Privatweg der aber öffentlich benutzt werden darf?

Auch wenn das schon tausendmal gefragt wurde… Ich habe auf die schnelle nichts gefunden. Das das ganze häufig eine Einzelfallentscheidung ist, ist mir klar… Dennoch. Wurde ja schon öffters darauf rumgekaut…

Gibt es echt noch keinen Wiki-Artikel dazu? Auch wenn es natürlich von Land zu Land verschieden ist…

Gerne auch Links zu alten (interessanten) Diskussion zum Thema.

Danke!

PS: Hintergrund sind diverse Schilder im eher ländlichen Bereich von Düsseldorf. Die wollen sich da wohl die “Städter” vom Hals halten …

Für mich bedeutet ein Schild Privatweg erstmal nur das es einen anderen Straßenunterhaltungspflichtigen gibt. D.h. es übt ggfs auch jemand anders das Hausrecht aus. Es gibt andere Haftung. Nur weil das ein Privatweg ist heisst das ja nichts. Der/Die Eigentümer wollen ja trotzdem Post oder den Schulbus oder die Müllabfuhr und die ist bei Access privat ja nicht mehr drin.

Access restrictions bedingen für mich immer das das Explizit beschildert ist. Ich tagged nur das was auch sichtbar ist. Keine erfundenen oder erdachten oder implizite Tags.

Und es gibt einen Unterschied zwischen “Betreten verboten” “Befahren Verboten” oder “Durchfahrt verboten”

Das wäre dann entsprechend Access no/private , vehicle no oder vehicle destination

Flo

operator=private oder operator:type=private

Die Beschilderung “Privatweg” bezieht sich nicht auf irgendwelche Benutzungsrechte, sondern wie Flo schreibt nur auf mögliche Haftungsfragen.

*=yes oder *=permissive, je nachdem ob es ein Wegerecht gibt oder nicht.

Guter hinweis. Ich habe an diversen Wegen Mal ein “ownership=private” getagged Weil mir nichts besseres einfiel.

Flo

Sehr interessant! Würde ins Bild passen…

wenn entsprechende Schilder und Absperrungen da sind darf man den Weg nicht benutzen, außer die Schilder und Absperrungen wären widerrechtlich, dann sollte man sie abbauen lassen.

1-3

und Durchgang verboten.

ich würde das so interpretieren:
1 access=private
2 vehicle=private
3 vehicle=destination
4 access=destination

operator=private macht keinen Sinn, weil das den Betreiber bezeichnet. Der 2. Vorschlag kommt der Sache näher, aber Flos ownership=private finde ich am besten, weil das Schild genau das aussagt.

Diese Diskussion hatten wir schon mehrfach. Ich sehe das an diesem Punkt komplett anders.

Access=private bedeutet meiner Meinung nach (und ich habe das mehrfach im Internet recherchiert), dass der Eigentümer individuell entscheiden darf, wer diesen Weg benutzen darf und dieser Weg nicht allgemein für die öffentliche Nutzung freigegeben ist.
Flohoff setzt dagegen access=private mit access=no gleich. Da kann ich wie gesagt nicht mitgehen.

Zu dem Argument mit dem Briefträger:
Es ist eine individuelle Entscheidung des Grundstückseigentümers, ob er seinen Briefkasten oder seine Türklingel an der Grundstücksgrenze anbringt oder an der Haustür. Wenn er dieses an der Haustür anbringt, kann ich als Briefträger, oder wenn ich dort jemanden besuchen möchte, davon ausgehen, dass ich den privaten Weg dorthin zu diesem Zwecke benutzen darf. Aber es kann auch passieren, dass mir der Eigentümer sagt, “Du hast ab sofort Grundstücksverbot”.

Ich habe kein Recht, ohne zu fragen, die private Treppe zur Haustür zu nutzen, weil ich für mein Fitnessprogramm Treppenlaufen üben will. Ich habe kein Recht, die Grundstückseinfahrt zum Wenden mit dem Auto zu nutzen. Ich habe kein Recht, in der privaten Zufahrt zu parken, während ich den Nachbar besuche. Ich habe kein Recht, auf meiner Fahrradtour die Stufen vor der Haustür zu nutzen, um dort ein Picknick zu veranstalten. Ich habe kein Recht, den privaten Weg durch den Garten zu nutzen, nur weil dort auch noch ein Hinterausgang ist und ich diesen Weg als Abkürzung nutze. Das sind alles Dinge, die müssen nicht zwingend ausgeschildert sein, sie ergeben sich aus dem, was ein Nutzer normalerweise als vom Eigentümer erwünscht und nicht erwünscht erwarten kann. Das ist naturgemäß eine rechtliche Situation mit ganz viel Interpretationsspielraum und Streitpotential (es gibt auch genügend Rechtsstreitigkeiten deswegen). Aber es ist die rechtliche Realität.

access=private ist ein klarer Hinweis auf diese diffuse Rechtssituation im Gegensatz zu einem klaren access=yes oder access=no

access=destination passt auch nicht auf den Fußweg zwischen Grundstücksgrenze und Haustür. Denn access=destination würde Jedem, der dort jemanden besuchen will, ein Zutrittsrecht einräumen, egal ob erwünscher Besucher oder nicht. Die rechtliche Situation ist aber die, dass für diesen Weg der Eigentümer individuell bestimmen darf, dass Herr Hans Beispiel das Grundstück nicht betreten darf, mit der Folge, dass sich Hans Beispiel des Hausfriedensbruches schuldig machen würde, wenn er das Grundstück noch einmal betreten würde um zu klingeln oder etwas in den Briefkasten zu werfen. Bei access=destination dürfte er dies aber.

Eine für den öffentlichen Verkehr gedachte private Straße ist für mich dagegen kein access=private, da es dafür ein öffentliches Nutzungsrecht gibt, dass nicht individuell durch den Eigentümer eingeschränkt werden kann.

Ein Schild “Privatweg” ist ein reines Informationsschild über den Umstand, dass es sich um einen Weg in privater Eigentümerschaft handelt. Es trifft keine Aussage darüber, wer diesen Weg benutzen darf oder nicht. Aber der gleiche Weg wäre auch genauso ein Weg in privater Eigentümerschaft, wenn dieses Schild dort nicht steht.

Wenn an einem Weg dagegen steht “Privatweg, Betreten verboten”, dann ergibt aus “Betreten verboten” ein access=no - “Privatweg” ist nur der Hinweis darauf, wieso der Aufsteller dieses Schildes das Recht hat, “Betreten verboten” festzulegen.

Werden private Wege mit öffentlichem Benutzungsrecht zu Unrecht mit Verboten gesperrt, ist das ein Problem, dass sich nicht durch OSM lösen lässt.

+1

Man muss einfach den gesunden Menschenverstand benutzen, wo was sinnvoll eingetragen wird oder nicht. Manchmal ist es sogar besser illegale Trampelpfade einfach weg zu lassen. Ich wäre als Grundstücksbesitzer auch nicht damit einverstanden, das Personen quer durch meine’n Vorgarten/Garten/Pferdekoppel/Acker etc. laufen oder fahren, selbst wenn das Gebiet von einer Einfriedung umgeben ist.

Was anderes sind offizielle Wanderwege, die wie z.B. in Belgien häufig über Weiden verlaufen die mit entsprechenden Durchgängen versehen sind.

Da waren wir uns in früheren Diskussionen (mehrheitlich) einig, einen gemappten Weg nicht zu löschen, sondern ein acess=no zu taggen, weil ihn sonst der nächste Mapper wieder einträgt.
Das könnte man auch vorsorglich aus demselben Grund so erfassen. Dagegen spricht, dass es wohl Portale gibt (vor allem MTB), die OSM verwenden und sich um ein access=no nicht scheren.

Darüber hinaus sollte man auch bedenken, dass es weltweit noch ganz andere Konstellationen gibt als in DE.
Auf Mallorca z.B. sind viele Flächen inklusive Wegen in Privatbesitz. Da heißt es Durchgang nur gegen Gebühr und zumindest zur Wandersaison so lange es sich lohnt steht einer an der Grenze und kassiert.
**=private *ist es dann auf jeden Fall, das sagt aber nichts über die Berechtigung. Da passt aber mMn weder access=private, yes, no noch permissive, *destination *sowieso nicht.
Ob irgend jemand ein fee=yes auf einem Weg auswertet, weiß ich nicht.
Die Zugänge sind auf jeden Fall immer an einem Zaundurchgang o.ä. und können an diesem erfasst werden, vielleicht mit
fee:conditional=yes@intermittent :roll_eyes:?

Ich sehe da absolut keinen Wiederspruch an der Stelle!

Richtig. Bei access=private kann der Eigentümer ja trotzdem individuell anderen Berechtigungen für die Benutzung einräumen.
Bedeutet also genau genommen immer access=private, private=Frag geg. den Eigentümer, vielleicht ist er ja nett und du darfst da durch

Und jetzt kommt der “flohoff”: Heißt aber in der Praxis erst einmal ein access=no weil eben zunächst einmal niemand anders den Weg benutzen darf. Damit vermutlich auch nicht der Postbote und die Müllabfuhr.

Der Unterschied zwischen access=no, und access=private ist, daß beim Letztern der Eigentürmer verkehrend darf, dort auch mit Verkehr (welche Art auch immer) durch den Eigentümer zu rechnen ist. Bei access=no darf hingegen niemand verkehren und dort gibt es auch keinen Verkehr. Im Notfall macht Polizei, Rettung, Feuerwehr eh was sie wollen - aber eben nur im Notfall. Tore und Zufahrten die ausschließlich für Notfälle da sind, sind deshalb auch access=no.

Verlagerung vom Thema. Raus auf’s Land und in den Forst!

Es gibt ja pro Bundesland in D. Regelungen zur Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Wegen…
So weit ich weiß besteht da ja generell eine Nutzungserlaubnis. Richtig?
Was ist da so der gemeinsame Nenner?

Was ist wenn dort ohne weitere Beschilderung einfach ein Weg blockiert wurde? Ohne ersichtlichen Grund.

Es wird gerade frisch aufgeforstet. Lauter winzige Bäumchen in Plastikröhrchen… Der Weg blockiert mit einer Querlatte.
Und dann? Darf ein Waldbesitzer in begründbaren Fällen das tun?

Eine Frage - 16 Antworten. Das hängt vom Bundesland ab.

In Bayern ist das Verbauen von Wegen nicht zulässig - es gibt Fälle in denen das Landratsamt Besitzer zum Abbau von Barrieren gezwungen hat.

Was allerdings Gang und Gäbe ist, Waldbereiche zur Aufforstung komplett mit einem Wildzaun einzuzäunen, dabei verschwindet manchmal auch ein Weg unterm Zaun.

Die ursprüngliche Frage von EinKonstanzer war ja. >>Was bedeutet “Privatweg” für OSM genau?<<

Da habe ich mir gedacht, man sollte mal in den einschlägigen Rechtsforen dazu recherchieren.

Wirklich weiter bringt das einen aber auch nicht, wenn man den verlinkten Post liest. Dort sind genauso viele Aspekte verarbeitet, wie hier im Forum. Meine Erfahrung ist, dass die Konstruktion Privatweg von den Kommunen oft auch genutzt wird, einfach Unterhaltungspflichten wie z.B. Winterdienst etc. abzuwälzen und sich aus der Haftung hierfür herauszuziehen.

Ein interessantes Beispiel hierfür ist z.B. dieser Weg. Seit den 70iger Jahren des vorigen Jahrhunderts war dieser Weg öffentlich gewidmet. Die Stadt hat Verkehrseinschränkungen hierfür angeordnet etc.

Der Gartenverein als Anlieger wäre lt. entsprechender Verordnungen für das Schneeräumen verantwortlich gewesen. Das hat aber, seit der Weg gebaut wurde, nie funktioniert. Die Stadt ist dann ab und an mit einem Multicar durchgefahren und hat geschoben. Seit kurzer Zeit steht an beiden Seiten ein Schild Priatweg, kein Winterdienst, Benutzung auf eigene Gefahr. Was das genau bedeutet kann mir keiner sagen. Denn sooft ich da seitdem durchgegangen bin, hat mich noch keiner des Weges verwiesen. Im Winter ist der Weg genauso gefährlich wie früher. Wahrscheinlich ist das Einige was anders ist, dass, wenn ich mir ein Bein breche, die Stadt nicht mehr haftet und auch der anliegende Gartenverein nicht . Zum Glück hätte ich es in diesem Fall nicht weit zur Notaufnahme :wink:

Was will ich damit sagen. So wie wir hier verschiedene Meinungen zu diesem Thema austauschen. So vielfältig und uneindeutig ist wahrscheinlich die Rechtslage. Deshalb traue ich mich z.B. bei diesem Weg nicht irgendwas zum Access einzutragen.

Ich denke wenn ein Zaun davor ist bzw. ein freies Gelände mit Betreten Verboten Schildern versehen ist. Dann ist es Access=private. Bei den ganze Privatwegschildern muss man sich wahrscheinlich beim Amt erkundigen, wie die Rechtsslage ist.

Soweit ich weiß, bilden wir in OSM nicht ab, ob irgendwo Winterdienst ist oder nicht.

Das der Weg als Privatweg beschildert ist, sagt erst einmal nichts darüber aus, wer diesen Weg benutzen darf.

Aussagekräftig ist aus meiner Sicht “Benutzung auf eigene Gefahr”. Das bedeutet für mich, dass man diesen Weg allgemein benutzen darf, halt nur auf eigene Gefahr. Jedenfalls ist es kein Verbot, den Weg zu benutzen. Wenn man sich nun den Kontext dieses Weges ansieht (führt durch eine Kleingartenanlage und verbindet zwei Straßen miteinander), kann nach meiner Rechtsauffassung jeder Fußgänger diesen Weg benutzen, um vom Fußweg westlich der Kleingartenanlage zur Straße westlich zu gelangen, weil es das ist, was man bei diesem Weg und dieser Beschilderung als vom Besitzer so gebilligt annehmen kann, laut Beschilderung halt auf einge Gefahr. Es gibt meiner Meinung nach keinen Anhaltspunkt, dass man diesen Weg nur benutzen darf, um zu einem der Kleingärten zu gelangen (anders als bei dem typischen Weg auf einem Einfamilienhausgrundstück zwischen Straße und Haustür).

Im Grunde wäre das ein klassisches access=permissive (vgl. https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:access )

Das sehe ich nicht so. Access=no wird allgemein genutzt bei Baustellen mit der Beschilderung “Betreten verboten”, wobei klar ist, dass dort Baustellenfahrzeuge und Bauarbeiter dort unterwegs sind. Wege in militärischen Sperrgebieten (Beschilderung meißt sowas wie “Militärisches Sperrgebiet, betreten verboten, Lebensgefahr”) werden üblicherweise mit access=no eingetragen, wobei klar ist, dass dort Militärfahrzeuge und Soldaten verkehren. Es ist also durchaus auch mit anderen Verkehrsteilnehmer dort zu rechnen als den Eigentümern.

doch, manche mappen das.
https://taginfo.openstreetmap.org/keys/winter_service
https://taginfo.openstreetmap.org/search?q=salting (das ist wohl nicht auf restaurants sondern auf die Verwendung von Streusalz bezogen)
https://taginfo.openstreetmap.org/search?q=gritting (Split streuen)
https://taginfo.openstreetmap.org/keys/snowploughing

wobei dieser Haftungsausschluß auch nicht unbegrenzt / unbedingt gilt. Dazu gibt es verschiedene Urteile, z.B. https://blog.sowhy.de/2014/11/03/olg-hamm-benutzung-auf-eigene-gefahr-entbindet-nicht-von-der-verkehrssicherungspflicht/

Ja, das ist mir bekannt, ist aber in Bezug auf OSM unerheblich. Oder gibt es auch ein Attribut, dass “auf eigene Gefahr” abbildet? Ich habe aus diesem “Betreten auf einge Gefahr” ja nur indirekt abgeleitet, dass das Betreten offensichtlich vom Privatwegbesitzer erlaubt ist.

Interessant. War mir nicht bekannt.

Ich wollte hier eigentlich keine Tagging-Diskussion hinsichtlich des Winterdienstes lostreten, sondern erst mal nur die “on the ground” vorhandene Beschilderung beschreiben.

Eine Bekanntmachung, dass der Weg aus der öffentlichen Widmung rausgenommen wurde, habe ich nicht gefunden. Das heißt aus dem Schild kann man eigentlich nicht erkennen, wie die Situation ist. Vielleicht hat es der Gartenverein hingestellt, ohne das die Verwaltung davon weiß. Sowas kann man ja aufstellen, ähnlich wie die Schilder “Ausfahrt freihalten auch auf der gegenüberliegenden Seite”. Sind schön anzusehen, aber rechtlich völlig wirkungslos.

Access=Permissive sehe ich bei diesem konkreten Beispiel nicht gegeben, weil nix Genaues weiß man nicht. Für das Tagging ist das unbefriedigend, weil man schlussendlich nicht eindeutig weiß, wie die Rechtslage wirklich ist. Und ich vermute der TE wollte gerade das auch thematisieren. Das einzige, was ich mir z.B. vorstellen könnte,ist, das man dieses Schild selber mit dem Text als Deskription o.ä. taggt. (ähnlich eines Verkehrsschildes). Dann kann sich jeder letzten Endes selbst einen Reim drauf machen.

Was Anderes ist, wie in meinem letzten Post schon beschrieben, ein Zaun eine Absperrung oder eine eindeutige Beschilderung mit Betretungsverbot.