Wann ist eine Straße oder ein Weg offiziell?

Was an der Definition aus der Verwaltungsvorschrift gefällt ist ihre Breite, in eigenen Worten: Ein Weg, wenn man davor steht, dann sieht mans, ist etwas das zumindest für kurze Zeit im Jahr begehbar ist und auch begangen wird. Wäre da nicht das Wort Bahn. Das braucht fast eine eigene Definition. Die Eisenbahn kann nicht gemeint sein, Rennbahn, Achterbahn, Kegelbahn, Stoffbahn, usw. auch nicht. Allen gemeinsam ist, sie sind länglich, genügt das?

PS: Das Österreichische Gesetz https://www.ris.bka.gv.at/eli/jgs/1811/946/P1319a/NOR12019063 sagt Landfläche statt Bahn. Ansonsten ist die Definition auch rein funktional, das sogar mehr als die Bayerische halboffizielle.

… in Sachsen meiner Kenntnis nach schon. Dazu muss das enstprechende Flurstück nicht einmal im Eigentum der Kommune/Verwaltungseinheit sein. Die Zustimmung des/der Eigentümer und der Entscheid der Kommune/Verwaltungseinheit führen letztlich zur öffentlichen Widmung sowie Aufnahme in das Bestandsverzeichnis der Kommune/Verwaltungseinheit. Nach Widmung handelt die ensprechende Behörde für den Baulastträger (siehe https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4785-Saechsisches-Strassengesetz#p6 )

Das genannte Straßengesetz behandelt aber “öffentliche” Straßen und Wege. Was ist denn mit “offiziell” gemeint?

… fragt sich Uwe

Das Forstamt (siehe weiter oben) hat von einem “offiziellen Wegenetz” geschrieben. :roll_eyes:

Tja, “öffentliche Wege” konnten sie nicht als Bezeichnung wählen, da ein großer Teil der vom Landesforstgesetz NRW gemeinten Wege keine öffentlichen sondern Privatwege sind. Aber das Gesetz unterscheidet auch nicht zwischen offiziellen und inoffiziellen Wegen sondern verwendet lediglich den Begriff “feste Wege”, wobei weder die Begriffe “fest” noch “Weg” näher definiert werden. Bei manchen Gesetzen gibt es ja solche Definitionen wie “Wege im Sinne des Gesetztes sind…”

Das angefragte Forstamt hatte nun das Problem, bei einer solchen Anfrage irgendwie deutlich zu machen, dass das Radfahren von einem wild angelegten MTB-Trail halt nicht erlaubt sei…

Und Gerichte haben das Problem, dass sie (aufgrund eines uneindeutigen Gesetzestextes) in jedem Einzelfall neu zu ergründen, was denn im Sinne des Gesetzes sei. Dabei kann sich in der Urteilsfindung zwar an vorangegangenen Gerichtsentscheidungen orientiert werden, ein Gericht kann aber auch jeweils ganz anders entscheiden. Und dann gibt es zu ähnlichen Sachverhalten unterschiedliche Urteile. Manchmal führt dass dann dazu, dass irgendwann ein Grundsatzurteil gefällt wird oder das ein Gesetz neu formuliert wird. Ob das dann aber immer eine Verbesserung darstellt?