Wann ist ein Gebäude ein Gebäude?

Eigentlich wollte ich ja „wann ist ein Haus ein Haus“ schreiben und einen bekannten Song von Grönemeyer dazu summen, aber dann wäre eine Diskussion losgebrochen Haus vs. Gebäude und das wollte ich ja nun nicht. Äh ja, egal… worum es mir geht ist folgendes:

Es passiert hier des öfteren in der Innenstadt, dass ehemals getrennte, direkt angrenzende Gebäude nun einen Mauerdurchbruch machen und einen Durchgang bekommen. Das passiert vor allem bei älteren Gebäuden, durchaus auch bei denkmalgeschützten. Nun ist die Frage, ob man diese dann weiterhin als 2 Gebäude stehen lässt oder nunmehr als ein einzelnes. Für beide Ansätze sprechen gute Gründe, mich würde interessieren, wie hier die einzelnen Meinungen im Forum sind. Die Frage ist ja unabhängig vom Gebäudetyp, weshalb hoffentlich keine Diskussion in diese Richtung losbrechen wird.
Ich halte es momentan so, dass ich ursprünglich getrennte Gebäude auch weiterhin getrennt lasse, weil man die Gebäude in der Regel von Außen auch als unterschiedlich wahrnimmt, also abweichende Fassadenfarbe, Dachziegel, etc. Das hat natürlich den Nachteil, dass man nicht sieht, dass man innerhalb der Gebäude von einem zum anderen gehen kann, was vor allem bei solchen mit POIs von Vorteil wäre, da man unter Umständen einen anderen Eingang nehmen würde als so. 100% glücklich bin ich damit allerdings nicht. Ich spiele öfters mit dem Gedanken, beide Gebäude in zwei building:part umzuwandeln und außenrum dann das Gebäude zu setzen. Auf diese Weise verliert man nicht die Information, dass es unterschiedliche Gebäude waren, hat aber vermutlich den Nachteil, dass sehr wenige Programme damit umgehen können, da building:part eher in die 3D-Welt gehört.

Wie sehr Ihr das? Welchen Ansatz verfolgt Ihr, welchen haltet Ihr für den besten und warum?

schönen guten morgen,

das sind ja immer noch zwei Gebäude, nur mit Mauerdurchbruch.

das wird sich nicht vermeiden lassen :sunglasses:

naja, wenn das eine Shoppingmeile ist kannste ja einen Fußweg oder Fußgängerzone im Gebäude nutzen (ich glaube da gab es mal so was)
hier ein Beispiel von den Dresdnern
http://www.openstreetmap.org/#map=19/51.04996/13.73558
hier noch eins von den Freibergern
http://www.openstreetmap.org/#map=19/50.92143/13.34521

bei Mietshäusern hhhhmmmmm :roll_eyes:
OT: einen Weg vom Bad ins Kinderzimmer wurde bisher auch noch von niemand eingetragen :slight_smile:

Ich würde es auch bei getrennten Gebäuden belassen.

  • weil es sich optisch so darstellt und in den allermeisten Fällen gar nicht feststellbar ist,

  • weil ich bei privaten Gebäuden hier Probleme mit dem Datenschutz sehe,

  • weil ich nicht wüsste, wie man das handhaben sollte (und wofür), wenn nur im Erdgeschoss ein Durchgang besteht, aber ansonsten nicht - oder sich die Gebäude in den verschiedenen Geschossen “überlappen” :wink:

  • weil man POIs auch als Fläche über die tatsächliche Ladenfläche mappen kann und normalerweise der Laden <> das Gebäude ist (entance=shop oder dergleichen gibt es leider momentan nicht)

  • weil es für mich keineswegs klar ist, dass durch den Durchgang daraus ein Gebäude geworden sein sollte.
    Wenn man vom Bürogebäude direkt in die Werkshalle gehen kann oder vom Wohnhaus eine Tür zur Garage hat, würden das die meisten getrennt lassen (ist auch wegen der Eigenschaften weit besser zu handhaben). Bei einem geschlossenen Fußweg (ein Brückenbauwerk) zwischen zwei Gebäuden (findet man gelegentlich über Straßen), wären es für mich aus der Praxis heraus sogar drei “Gebäude”. Das Brückenbauwerk stellt quasi einen eigenen, (u.U. nachträglich) dazwischengehängten Baukörper dar. Beispiel (über dessen Tagging man steiten könnte, aber sehr praktikabel ist): http://osm.org/go/0D6zhlfBd

@FGOSM22: Schöner Beitrag (auch wenn es hier nicht um Wegebeziehungen ging) - Du lernst dazu :wink:

vielen vielen Dank, das hat hier noch niemand zu mir geschrieben :slight_smile:

folgender Satz hat mich dazu bewogen
Das hat natürlich den Nachteil, dass man nicht sieht, dass man innerhalb der Gebäude von einem zum anderen gehen kann,

jetzt ruinier ma meinen guten Ruf hier ni :sunglasses:

Betrachte es als verfrühtes Weihnachtsgeschenk :slight_smile:

Ich würde es wohl auch bei zwei Gebäuden belassen (zumal es vermutlich weiterhin getrennte Hausnummern gibt?). Die neue Wegführung bzw. die Änderungen im Inneren der Gebäudezeile würde ich wohl eher einem Indoor-Mapping überlassen.

Ich finde, es kommt darauf an:

Wenn nur ein Durchbruch geschaffen wurde, um im Laden bequem vom einen Teil in den anderen wechseln zu können, würde ich als zwei Gebäude mappen, vor allem da dann meist die alten Eingänge belassen wurden.

Wenn die Gebäude weitgehend entkernt wurden und so fast nur die Außenfassade übrig blieb, man innen die Übergänge zwischen den ehemaligen Gebäuden fast nicht mehr sieht, würde ich das als ein Gebäude ansehen.

Dazwischen gibt es Grenzfälle, wenn z.B. das Erdgeschoss ausgeräumt wurde, darüber aber die ursprünglichen, nach Haus getrennten Wohnungen noch existieren.

In der tat geht es in den meisten Fällen um eben genau das. Es betrifft weniger Wohngebäude als vielmehr Geschäfte, die ein Nachbarhaus aufkaufen und dann die Zwischenmauer abtragen. Genau deshalb frage ich auch, denn ich kann beim besten Willen keine Definition von Gebäude finden, die klar regelt, wann ein Gebäude eigenständig ist. Die alte Hausnummer bleibt in sochen Fällen auch nur so halb erhalten. Wenn Hausnummer 5 die 7 kauft, ist die neue Adresse entweder 5, über dem alten Eingang bleibt aber die 7, oder es wird zu 5-7. Dass die Hausnummer komplett verschwindet, habe ich so noch nicht gesehen.
Umgekehrt haben wir auch Gebäude, die geteilt wurden (z.B. das hier). Die Trennung fand vor einer Ewigkeit statt und nach außen hin sieht es aus wie ein Haus mit 2 Eingängen - ist es aber nicht. Es gibt keine Möglichkeit, innerhalb des Gebäudes von einer Seite zur anderen zu gelangen. Nach derselben Logik von oben müsste man das jetzt als 2 Gebäude eintragen. Da dieses allerdings unter Denkmalschutz steht würde ich für jedes Gebäude denselben Eintrag benötigen (oder gibt es Alternativen?). Das habe ich damals auch gemacht, aber es ist eben alles andere als elegant, weshalb ich mir eben die Frage stelle, wann ein Gebäude in OSM als eigenständiges Gebäude zählt.

Das muß man alles nicht so eng sehen. Es gibt zum Beispiel Mehrfamilienhäuser, die in Reihenhausform gebaut werden (also von außen als mehrere Gebäude wahrgenommen werden, baurechtlich aber ein einziges Gebäude sind und eine durchgängige gemeinsame Tiefgarage haben). Nachdem OSM kein Kataster ist (oder sein sollte - Gruß nach NRW :stuck_out_tongue: ) akzeptiere ich gerne beide Lösungen.

Der Durchgang von A nach B ist ein sehr schwaches Kriterium. Vielmehr sollte man das “Bauchgefühl” berücksichtigen. Bei uns gibt es auch ein solches mittelalteliches Haus, das nachträglich geteilt wurde (an der Fassade nicht erkennbar). Es ist halt von außen ein Haus mit zwei Eingängen… Es gibt übrigends auch welche mit übereinanderliegenden Eingängen (um Kritik zuvorzukommen: Das ist so eine Art gestapelte Reihenhäuser mit jeweils eigenen Eingängen) :wink:

Wenn es in der Praxis aber nur noch eine Fassadengliederung ist, kann man da natürlich ein Gebäude daraus machen.

es ist gerade wieder mal Skatabend und da ich Getränke servieren darf wird mein Onkel bestimmt wieder gewinnen. Das Geld teilen wir uns dann :sunglasses: aber reich werde ich nich, das sind meist so eineurofünfzig
aber das nur nebenbei :slight_smile:

auf jeden Fall haben sie folgendes gesagt:

die sogenannte Zwischenmauer ist die Brandmauer zwischen zwei Gebäuden

nicht jedes Gebäude hat eine Hausnummer, aber jedes Gebäude hat vier Wände - also meistens, beim Shanghai Tower ist das nicht klar zu erkennen, is aber trotzdem eins, glaube ich :wink: - und die Brandmauer gehört zu beiden Gebäuden.
Und die wird auch nich einfach weggemacht, da hat der Schornsteinfeger oder die Feuerwehr was dagegen, da konnten sie sich jetzt noch nicht einigen. Ich glaube auch ni das es besser wird um so länger der abend is. :smiley:

Der Begriff “Gebäude” ist in der Musterbauordnung definiert:

siehe hier: http://www.is-argebau.de/lbo/vtmb100.pdf

Die Musterbauordnung dient den Bundesländern als Vorlage für die Erstellung eigener Bauordnungen, die sich dann in Nuancen unterscheiden aber im großen und ganzen identisch sind.

Kleine Ergänzung zum Post von FGOSM22: Der Begriff Brandmauer ist zwar weit verbreitet, aber fachlich korrekt heißt es Brandwand. Will nicht klugscheißen, aber wenn wir hier gerade schon bei der genauen Definition von Begrifflichkeiten sind :wink:

Viele Grüße,

Christoph

Nee das ist schon ok.
Ich möchte auch alle darum bitten mich zu verbessern wenn was. Nicht ganz richtig ist.

NUR,
Bitte mit quellangabe. Hier wurden schon so einige falsche Dinge publiziert. Aber die langjährigen bestehen drauf :wink:

Danke

Schau mal in der von mir verlinkten Musterbauordnung. Brandwände sind in §30 geregelt.

Viele Grüße,

Christoph

Endlich mal en profi :sunglasses:

Das ging schnell

Danke