Wanderwege und Rechtliches

hallo! (sorry,vom smartphone aus,sonst kann ich nicht schlafen)

ich habe heute beim spazieren einen track gemacht.dabei habe ich eine beschilderung eines neuen wanderweges gesehen,der noch nicht in osm eingezeichnet wurde.

nun frage ich mich,wie ich auf legale weise diesen in osm einzeichne.ich frage deshalb,weil ich nach kurzer internetrecherche eine schematische darstellung in einem prospekt gefunden habe.
wie ich sehe,sind alle wege (teilweise von mir selbst) bereits in osm eingetragen worden mittels eigener begehung.
was ich mir quasi abgucken würde ist die relation.

ich frage auch deshalb,weil ich nicht weiß,ob ein öffentliches prospekt auch dem urheberrecht (der stadt?) unterliegt?sollte ich dort eine offizielle anfrage stellen?muss ich den wanderweg von anfang bis ende ablaufen(obwohl alle wege bereits erfasst sind),nur um zu zeigen,dass das recht diesen einzuzeichnen bei mir liegt?

bin da irgendwie ratlos,auch wenn ich meinte so langsam bei osm durchzublicken.

danke!

Ja, tut es.

Kannst du machen. Wüsste auch keinen Grund, warum sie es verbieten sollten. Also ruhig probieren.

Ja und nein. Du musst sie abgehen, damit du weißt, wo die Route langgeht. Denn du darfst den Flyer nicht verwenden. Jetzt stell dir vor, du hättest ihn nicht. Kennst du den Verlauf dann? Wenn ja, einzeichnen. Wenn nein, dann musst du dir erst vor Ort anschauen, wo es langgeht.

Das altbwährte Prinzip: Wir tragen das ein was wir vorort erfasst haben, gilt auch hier.

Da man auf den Satbildern Wanderwegweiser nicht erkennen kann fällt diese Methode dafür aus.

Chris

Komplett ablaufen musst du den Weg nicht. Du musst nur unabhängig vom Flyer oder von aufgestellten Karten sagen können, wo der Weg lang läuft.

Hi!

Alles klar, danke für die ausführlichen Antworten!

Dann werde ich mal bei der Stadt nachfragen, ob die uns unterstützen wollen. Ansonsten lasse ich es einfach…