Waldwege access=private?

Dieses Schild verbietet lediglich KFZ-Verkehr (außer Forstbetrieb). Fußgänger und Radfahrer aber auch Reitern wird durch dieses Schild das Benutzen des Weges nicht untersagt.

Daher:
motor_vehicle=forestry

Zu Fußgängern, Radfahrern und Reitern würde ich nur dann ein Attribut setzen, wenn ich aus anderen Quellen weiß, dass die entsprechende Nutzung erlaubt oder verboten ist (Verkehrsschilder, Naturschutzordnung o.Ä.)

In NRW sieht das Landeswaldgesetz übrigens ein sehr umfassendes Nutzungsrecht für Fußgänger, Radfahrer und Reiter sogar in Privatwäldern vor, d.h. die Nutzung eines privaten Waldweges durch z.B. Fußgänger kann nicht ohne behördliche Genehmigung untersagt werden. Access=private oder foot=private würde dagegen suggerieren, dass ein Betreten des Weges nur mit Einverständnis des Besitzers erlaubt ist, was nach NRW-Waldgesetz falsch ist.

Es gibt auch Waldwege, bei denen access=private m.E. passt: Ein Teil des Garather Forsts in Düsseldorf ist eingezäunt, hat abgeschlossene Tore an den Wegen und Schilder mit der Beschriftung:

Privatweg
gesperrt
für Fußgänger, Reiter
Radfahrer und Fahrzeuge
aller Art

Außer
Forstbetrieb

Das beschriebene Schild lässt sich mit motor_vehicle=forestry gut abbilden.

Auf access würde ich verzichten.

Wäre so ein öffentlicher Weg, der aber in Privatbesitz ist, nicht ein Fall für ein Tag wie “operator = private”? Wie schon geschrieben, “access=…” trifft die Sache nicht, weil der Zugang nicht nur geduldet sondern offiziell erlaubt ist.

Ich vergebe bei üblichen Waldwegen, die mit Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art) + “Forstwirtschaftlicher Verkehr frei” gekennzeichnet sind, grundsätzlich motor_vehicle=forestry. Damit sind Radfahrer und Fußgänger erlaubt, und nach meinem Verständnis reicht das aus, ohne extra Attribute für Radfahrer oder ein access-Attribut zu vergeben.
Bei mir in der Gegend werden viele Wege mit access=permissive m.E. falsch attributiert. In Wahrheit sind sie für Radfahrer und Fußgänger frei zugänglich.

Gernot

Betreten, nicht befahren!

Grüße

https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__14.html
Was ist mit §14 (3) und (4) passiert? Gibts die noch?

Hessische Forstgesetz § 15 Absatz 3:

  • Radfahren, Reiten und Fahren mit Krankenfahrstühlen ist im Wald auf befestigten oder naturfesten
    Wegen gestattet, die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden
    und auf denen unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist.
    Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Menschen, die auf einen Krankenfahrstuhl angewiesen sind,
    gebührt in der Regel der Vorrang.*

Damit wäre Rad, Pferd und Rollstuhl auch unwiderruflich gestattet. Also kein access tag. Fußgänger können also quer durch den Forst laufen und Räder und Pferde müssen sich an Wege halten. Die Verbotsrechte für Autos sind hingegen bei uns im Wald eigentlich immer ausgeschildert.

Ist § 14 Abs. 1 Satz 3 und 4 nicht das hier? Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren. Ob da der Jagdpächter als Gefahr dazugehört? :wink:

Siehe auch http://www.wald-prinz.de/hessisches-forstgesetz-forstg-hessen/1872#%C2%A7%2015 §15(5)1, Motorfahrzeuge müssen explizit erlaubt werden.

Aber “unwiderruflich” is nicht, siehe §15(5)2. Es gibt Ausnahmen.

Du hast natürlich Recht. Und die Ausnahmen sind auch klar eingeschränkt.

Die Krasseste Ausnahme bei uns war ein Schild mit dem Text: “Vorsicht Greifvogelattacke! Auf dem folgenden Wegabschnitt werden wie im vergangenen Jahr aktuell erneut Greifvogelattacken gemeldet. Bitte weichen sie bis auf weiteres auf andere Waldwege aus.” Bussarde greifen eher den Kopf an, Elstern gehen schon mal auf die Augen.

Kein Access-Tag würde ich nicht sagen, besser wäre sogar, in Hessen und anderen Bundesländern mit gleicher Gesetzeslage alle Wege, auf denen nicht ausdrücklich die Benutzung durch Fußgänger, Radfahrer, Pferde verboten ist mit foot=yes, bycicle=yes, horse=yes auszustatten. Weglassen würde ich das nur da, wo ich die Lage nicht kenne.