Hi,
möchte das Thema wieder aufgreifen. Wir haben hier auch etliche Forsthütten im Wald, die den Waldbesitzern bzw. den jeweiligen Realgenossenschaften oder der ForstBW gehören. I.d.R. ist da immer ein überdachter Aussenbereich dabei, weshalb die Hütten bei einem Gewitter bestens als Unterstand in Frage kommen. Ich habe solche Forsthütten darum bisher als shelter eingetragen
?