Nicht Gesetz, sondern Rechtsverordnung.
Bsp. : http://www.naturschutz.rlp.de/Dokumente/rvo/nsg/339218.htm
siehe dort unter anderem
"§ 5 - Ausnahmen von der Verboten
[…]
2. für die ordnungsgemäße, dem Schutzzweck entsprechende forstwirtschaftliche Bodennutzung;
[…]
"