Wald- und Feldweg - Privatweg "Benutzung verboten"

Ich habe hier einen Waldweg, der als “Privatweg - Benutzung verboten (no entrance)” ausgeschildert ist und mit einer Art Schranke gesperrt ist. Der Weg führt durch den Wald und wird zum Feldweg, der dann in ein grade1-Feldweg mündet hier steht dann das gleiche Schild (ohne Schranke).

Der Wald/der Weg befindet sich in Niedersachsen. Es handelt sich um kein LSG/NSG. Jetzt habe ich gelernt, dass es ein allgemeines Betretungsrecht in Wäldern gibt und in Niedersachsen ist auch das Befahren von Waldwegen mit Fahrrädern gestattet. Nach OTG access=private taggen?

Na - Allgemeines Betretungsrecht ja - das wird aber nur solange gelten bis eine eindeutige Willenserklärung des Eigentümers vorliegt bzw eine Einfriedung existiert. D.h. wenn der Eigentümer ein Zaun darum zieht ist vorbei.

Ich würde in diesem fall taggen:

access=private
note=“Beide enden mit “Privatweg - Benutzung verboten (no entrance)” beschildert”

Denn es gibt ja hier einen ausdrücklichen Willen des Eigentümers (Vermutlich) und der ist ja erstmal zu respektieren.

Ich fände es jetzt auch nicht Verantwortungsvoll wenn wir uns darüber hinwegsetzen.

Flo

Umzäunt ist der Wald nicht. Wenn man beim Pilze sammeln den Wald an anderer Stelle betritt, bekommt man nichts von dem Verbotsschild mit.

Die Rechtslage ist zwar meines Wissens so, dass man als Waldbesitzer auch in Niedersachsen nicht das Recht hat, seinen Wald einfach zu sperren. Doch selbst wenn man sich bei der zuständigen Behörde darüber beschweren sollte, würde ich nicht darauf wetten, dass der Besitzer von der Behörde dazu aufgefordert wird, dieses Verbot zu entfernen. Aber man könnte sich mal an die regionale Forstbehörde wenden und mit Hinweis auf das entsprechende Gesetz (heißt das in Niedersachsen auch wie in NRW Landesforstgesetz?) fragen, ob das mit dem Schild denn seine Richtigkeit hat.

Wir bei OSM sind allerdings keine Behörde, wie können wir also entscheiden, ob das Betretungsverbot rechtens ist? Daher sehe ich Flohoffs Vorschlag für den gegebenen an, solange wir nicht von der zuständigen Behörde mindestens die Aussage haben, dass diese Sperrung nicht Rechtens ist.

Alles klar. Ich habe auch dazu tendiert.

Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)
PDF: https://www.ml.niedersachsen.de/download/114769/Niedersaechsisches_Gesetz_ueber_den_Wald_und_die_Landschaftsordnung_NWaldLG_Stand_08.06.2016.pdf

Ich werde mal bei der Forstbehörde nachfragen.

Auch auf das Gegenteil kannst Du nicht wetten - es gab Fälle in denen LRAs eine Klage gegen illegale Wegsperren eingeleitet haben. Hängt immer vom Einzelfall ab und was der zuständige Beamte gefrühstückt hat. :slight_smile:

Nach dem verlinkten Gesetzestext gilt das allgemeine Betretungsrecht für Fußgänger auch hier. Fahren braucht in Niedersachsen die Zustimmung des Eigentümers. Von daher vehicle=private, foot=yes.

Ich stimme Dir zu, dass das Accesstagging auf vehicle begrenzt werden sollte.

Allerdings finde ich Dein “foot=yes” ungerechtfertigt. Es gibt dazu keine Quellenlage und daher würde ichs einfach weglassen.

(Fußnoten entfernt)

Somit muss die Sperrung nach §31 Absatz 3 von der Behörde genehmigt worden sein.

Fahrradfahren benötigt anscheinend die Zustimmung oder Duldung durch den Eigentümer, wie Nop schon erwähnte:

Eben dies können wir ohne Nachfrage bei der Behörde nicht wissen. Ich halte es zwar auch für wahrscheinlich, dass dort der Privatwaldbesitzer eigenmächtig gehandelt hat. Aber was, wenn nicht? Welche Indizizien gibt es, aus denen wir schlüssig ableiten können, dass der Waldbesitzer ohne behördliche Genehigung den Weg gesperrt hat?

@Galbinus: Das sehe ich auch so. Weg habe ich inzwischen mit access=private eingetragen. Beim zuständigen Forstamt habe ich interessehalber auch nachgefragt.

Eine amtliche Sperre geht normalerweise mit einem amtlichen Schild einher.

Eine eigenmächtige Sperre ohne Genehmigung geht normalerweise mit einem inoffiziellen Schild einher.

Von daher ist diese Sperre zu 99% nicht genehmigt.

Letztendlich ist das nicht 100% sicher - aber wenn wir ohne Sonderinformationen nicht vom Normalfall ausgehen sondern das anzweifeln müssten wir im Prinzip jedes Schild außerhalb einer öffentlichen Straße erstmal anzweifeln und nochmal überprüfen.

Eine erste Antwort habe ich: Man möchte sich dazu nicht äußern. :roll_eyes:

Also mit anderen Worten…

“Ja, wissen wir. Der Eigentümer macht schon lange Probleme.”

Vielleicht ist auch bereits ein Verfahren deswegen anhängig…

denkt sich Sven

Aber das ist alles IMHO total irrelevant. Das ist nen nettes Hobby soetwas nachzugehen, für uns als OSM ist das irrelevant. Wir werden niemanden da reinschicken wenn da steht “Betreten Verboten” - Egal ob das Schild da legal steht oder nicht.

Wenn wir der Logik nachgehen müssten wir in Deutschland auf 90-95% der (foot|bicycle)=use_sidepath entfernen weil sie Rechtswidrig angeordnet sind. Aber das ist nicht unserere Aufgabe. Wir bilden das ab was da steht. Und wir schicken niemanden durch Wege bei denen der Eigentümer gesagt hat er will das nicht. Wenn dann jemand das Hobby hat das wegzuklagen, perfekt. Entfernen wir wenn
die Schilder weg sind.

Und so nebenbei. Ich wohne MITTEN im Wald. Hab vor Jahren ein altes Forsthaus gekauft. Und der Privatwaldbesitzer drumherum ist ebenfalls spleenig und macht alle möglichen komischen Aktionen. Kein Waldbesitzer will das die öffentlichkeit da einfach durchläuft. Vor allem nicht die mit den unangeleinten Hunden, die mit den Mountainbikes, Motorrädern und Quads. Ich sehe das mittlerweile ähnlich. Was “Die Öffentlichkeit” sich da teilweise rausnimmt ist echt krass. Von so 10m³ Sperrmüll oder Bauschutt der mir Nachts vors Haus gekippt werden, oder die unangeleinten Hunde von denen die Besitzer nicht wissen wo sie sind aber im Hintergrund die Rehe weglaufen, oder dem Quad Fahrer der mir während ich im Steiger Korb saß hinten in den Steiger geknallt ist, oder den Enduro Rennen am Wochenende, reden wir noch gar nicht. Drauf angesprochen meint “Die öffentlichkeit” auch noch im Recht zu sein und ich werde auf dem Weg nach Hause angepöbelt weil ich mit dem Auto im Wald bin. Ich steige dann gerne aus und frage “Ob ich helfen kann” und wenn dann gepöbel kommt dann Antworte ich nur “Sie sind auf meiner Zufahrt - Passen sie auf das ich nicht eine Schranke oder Zaun hinstelle” - Dann kommt meistens nur Schnappatmung.

Wenn der Fürst dem der Wald bei mir gehört nen Zaun drum macht bin ich der erste sagt - Prima - Endlich ruhe.

Was ich damit sagen will. Hinter jedem dieser Schilder ist eine Geschichte die man nicht ausser acht lassen sollte. Und jeder sollte sich mal an die eigene Nase fassen wie man sich benimmt bei diesem “Betretungsrecht”. Das ist ein schmaler Grad.

Flo

War da nicht was mit irgendeinem Gesetz zum Recht auf Information?

Im Übrigen habe ich vor Jahrzehnten mal - zwar mit Nachhaken - auf Basis des niedersächsischen Waldgesetzes erreicht, daß ein Waldbesitzer ein illegales Verkehrsschild entfernen mußte …

Ciao

tracker51

Naja, wenn es ein reguläres Waldwegschild ist (hier in Brandenburg z.B. https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/sperrung2011)

hab ich ja nichts dagegen. Auch nicht gegen eine reguläre Schranke…

Alleine schon gegen eine an einen Baum genagelte Schranke sollte man mit gesundem Menschenverstand was haben…

Naja, wo kein Kläger, da kein Richter…

Sven

Das mit den unangeleinten Hunden ist ja noch mal ein ganz anderes und riesiges Problem, bei dem OSM allerdings wohl nicht zu Lösung beitragen kann. Die Leute wissen wo die Hundeauslaufgebiete sind, gehen dort aber dennoch nicht hin.

Gegen ein vehicle=private hat doch niemand etwas gesagt.

Nur gibt es außerhalb von Schutzgebieten(müssen nicht nach BNatSchG sein) eben eigentlich keine Waldwege mit foot=no/private.

Ein Privatgelände muss umzäunt sein, um das Betreten zu verbieten. Nur Behörden können per Verordnung Gebiete ausweisen, bei denen die Veröffentlichung der Verordnung und Schilder ausreichen das Verbot wirksam zu machen.

In Niedersachsen? Seit wann? Also Niedersachsen hat meines Wissens nach kein IFG oder Transparenzgesetz…

Sie haben aber ein Umweltinformationsgesetz(Müssen sie haben, ist eine EU-Richtlinie). Zugangsbeschränkungen im Wald oder Waldwege allgemein fallen da in jedem Fall drunter.