Die Wahlkreise wurden schon einmal gelöscht., aber die Löschung wurde dann revertiert nachdem sich OSM-Nutzer für den Verbleib eingesetzt hatten.
Zu “Wahlkreisdaten von 2013 sind historisch” ist zu sagen, das es wenige Dinge in der deutschen Politik gibt, die so stabil sind wie Wahlkreisgrenzen.
Viele Bundestagswahlkreise von 2018, bzw. 2013 sind identisch mit den Bundestagswahlkreisen von 1953 oder 1949. Da wird es auch in den nächsten Jahren keine allzugroßen Unterschiede geben.
insgesamt eine gewagte Aussage. Das mag vielleicht für den ländlichen und kleinstädtischen Raum zutreffen. Wahlkreise sollen den Durchschnitt der Bevölkerung repräsentieren und etwa die gleiche Anzahl Wähler haben. Bei Abweichungen von mehr als 15 % müssen die Wahlkreise neu zugeschnitten werden. Das ist vor allem in Ballungsräumen sehr oft passiert und führt stets zu kontroversen Diskussionen.
Lasst die Politik (Wahlkreise) bitte aus OSM raus.
Es sollte raus und nie wieder rein.
Ich sehe da Parallelen mit den KFZ-Kennzeichengebieten und den “Sternenparks”. Wir mappen, was on the ground ist, oder wenigstens in direktem Bezug dazu steht (Grenzen von Naturschutzgebiete als Beispiel).
wenn Mapper denken, unbedingt die Wahlkreise behalten zu wollen, dann fordere ich diese hiermit unmißverständlich auf, diese aktuell, inhaltlich korrekt und stets geometrisch fehlerfrei zu halten… Das sehe ich aber nicht…
Danke… An Hand dieser Daten sind z.T. auch Änderungen in den Wahlkreisen dargetellt…
In OSM sind die 2017er Grenzen definitiv nicht drin, hier gab es an einigen Stellen Änderungen in den Grenzen… hab ich für Brandenburg durchgesehen: Änderungen 2017. Ich bin auch Klar dagegen, diese nachträglich einzupflegen, da sich das eh wieder ändert.
Nun ja, die On-The-Ground-Argumentation hilft hier wenig. Grenzen, egal welche, sind virtuelle Objekte, die in der Regel keinen Bezug zu realen Objekten haben. Das gilt für Wahlkreisgrenzen genauso wie für PLZ-Gebiete oder administrative Grenzen. Vielmehr sollte man über eine grundsätzliche Trennung von realen und virtuellen Objekten nachdenken.
Grenzen von Schutzgebieten des Natur- und Landschaftsschutzes (NSG ist nur eine der Kategorien) unterscheiden sich von Wahlkreisen:
i.d.R. sind sie dauerhaft, ja endgültig angelegt.
sie zeichen sich häufig im Landschaftsbild ab.
sie sind mitunter auch durch Beschilderung markiert.
(wobei 1+3 auch für administrative Grenzen allgemein gelten, PLZ sind eine andere Baustelle)
All dies trifft für Wahlkreise, die schon per Wahlgesetz einer Obsoleszenz unterliegen nicht zu.
Da die Aktualisierung nicht gewährleistet, und ein realistisches Nutzungsszenario nicht zu erkennen ist …
Aktualisierung und Pflege sind imho keine guten Argumente für eine Löschung von irgendwas, da das nahezu alle “mehr oder weniger echten” Daten auch betrifft.
aka Häuser werden abgerissen, also löschen wir gleich alle, die anderen könnten ja auch irgendwann mal abgerissen werden.
Ich brauch keine Wahlkreise, bin aber trotzdem gegen eine Löschung von irgendwas:
Mit Wahlkreisen fangen wir an und ab morgen haben wir dann Relevanzdiskussionen zu jedem Firlefanz wie in der Wikipedia auch.
irgendjemand hat seine Zeit und Energie irgendwo reingesteckt, weil er das wichtig fand, das machen wir einfach wieder kaputt.
Wer ein Haus baut hat nicht die gesetztliche Verpflichtung, dessen Umriss zu ändern, wenn Nachwuchs kommt.
Diese Verpflichtung gibt es aber bei Wahlkreisen, vereinfacht gesagt.
Insofern gibt es “die Wahlkreise” gar nicht, vgl. https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Election_maps_of_Germany
mit Unterkats bzw. der Einteilung nach konkreter Wahl:
2005 Germany Bundestagswahl maps
2009 Germany Bundestagswahl maps
2013 Germany Bundestagswahl maps
2017 Germany Bundestagswahl maps
Wer Wahlkreise in OSM haben möchte, der sollte auch dazu sagen, welche Wahl betreffend,
und wer “natürlich immer die aktuellen!” sagt, der sollte auch “Ich kümmere mich die nächsten Jahre drum!” sagen.
Ja, das kommt vor, daher mein “i.d.R.”, bei Wahlkreisen sind Änderungen aber immanent, bzw. gesetzlich bereits angelegt.
Naja, wenn man sich die Zeit nimmt und genau hinschaut
(kann man lernen, klappt aber nicht im vorbeifahren, vom Auto aus
Zur Beschilderung in DE s. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 22 (4):
“Geschützte Teile von Natur und Landschaft sind zu registrieren und zu kennzeichnen. Das Nähere richtet sich nach Landesrecht.”