Vorfahrt beachten für Radfahrer?

Moin nochmal!

Ich bin momentan dabei, all die Kuriositäten, die es hier so gibt, zu fotografieren, um vielleicht dahinter zu kommen, was gemeint sein könnte. Vielleicht kann man das irgendwann auch mal als Beispiele ins Wiki packen. Eines davon ist das hier:

Der Weg, auf dem ich mich befinde, ist nicht als 240er oder 241er ausgeschildert, aber dennoch stehen an dieser und anderen Stellen (übrigens auf beiden Seiten) diese kleinen Vorfahrt-Achten-Schilder.

Fragen:

  1. Soll das für Fahrradfahrer sein, oder gibt es diese „kleinen“ Schilder nicht und die wurden vielleicht wieder von privat aufgestellt?
  2. Falls sie gültig sind: macht das den Weg nicht implizit zu einem nicht verpflichtenden Fuß/Radweg ohne Trennung?

Ich freue mich auf Eure Vorschläge.

1 Like

Die kleinen Zeichen 205 gibt es immer mal an ausgewiesenen Radwegen.

2 Likes

An Radwegen werden ganz regulär diese verkleinerten Schilder aufgestgellt. Dass der Radweg nicht als Radweg beschildert ist, könne darauf hinweisen, dass es sich nicht um einen benutzungspflichtigen Radweg handelt. Er verläuft ja auch offensichtlich parallel zu einer Zone-30-Straße und für solche Zonen gilt, dass es dort keine benutzungspflichtigen Radwege geben soll.

4 Likes

Weiter südlich verläuft ein exzellent markierter, nicht benutzungspflichtiger Radweg:

image

Der Pfeil zeigt in die Richtung des Weges, an dem das obige Schild zu sehen ist. Es deutet einfach nichts darauf hin, dass Radfahrer den Weg nach Norden hin benutzen können, außer in ein paar hundert Metern Entfernung diese Schilder. Aber ich denke mittlerweile auch, dass wir hier einen Fall von nicht benutzungspflichtig, nicht separiert haben. :partying_face:

1 Like

Kann es sein, dass da aber nicht nur die Schilder selbst verkleinert sind, oder macht das die Perspektive? Sonst wäre ich mir gar nicht sicher, dass ich die beim Radfahren überhaupt sehen würde :grimacing:

Ich weiß nicht genau, was Du meinst. Ich habe das Foto im Knien aufgenommen, das Schild ist in etwa auf Kniehöhe, das auf der Gegenseite hingegen auf Augenhöhe.

Ja genau das meinte ich. Was hat ein Verkehrsschild denn auf Kniehöhe zu suchen?

Man sollte von den zuständigen Behörden und den ausführenden Mitarbeitern nicht erwarten, dass sie sowas mit dem gleichen kritischen und geschulten Auge sehen wir OSM- Mitwirkende - ist jedenfalls meine Erfahrung.

1 Like

a) Es war kein längerer Pfosten mehr im Lager
b) Da war schon ein Pfosten und man scheute den Aufwand einen anderen zu setzen
c) Der kurze Pfosten war billiger
d) So angebracht versperrt das Schild nebst Pfosten nicht die Sicht nach rechts - das ist dann sicherer

Ich tippe auf d) :wink:

1 Like

oder
e) Der Pfosten war mal länger, wurde dann aber abgebrochen und man hat aus Kostengründen keinen neuen gesetzt sondern das Schild an den stehengebliebenen Rest Pfostens geschraubt. :thinking:

1 Like

Für Radfahrer ist er aus meiner Sicht genau in der richtigen Höhe. Ich ärgere mich immer über Schilder, die für Radler bestimmt sind, die man aber nur sieht, wenn man komplett aufgerichtet fährt.

Wenn, dann nur für Kinderradler.

Hanau hat etwas ähnliches für Einbahnstraßen, die für Radler in Gegenrichtung freigegeben sind, aber als Eigenkreation: Mapillary cookie policy use

OT:
f) Für die Radwege ist der kleinste Mitarbeiter des Bauhofes zuständig und der kommt oben an die langen Pfosten nicht dran …

Ist es in diesem Fall sicher, dass die Schilder überhaupt offiziell aufgestellt wurden?

In meiner Zeit beim Ordnungsamt war ich für das ahnden von Verstößen und nicht für das aufstellen der zugehörigen Schilder zuständig. Aber gefühlt passen hier mehrere Dinge nicht zueinander.

Vorfahrt gewähren ergibt sich hier bereits, weil man augenscheinlich von einem Weg auf eine Straße einfährt.

Das RAL Gütezeichen fehlt ebenfalls, wenn ich es richtig sehe. Und offizielle Schilder haben für gewöhnlich keinen Kantenschutz wie diese ihn haben.
Außerdem müsste es ja korrespondierend ein Vorfahrtsschild geben, welches schon wieder keinen Sinn ergibt, da ja keine Straße einmündet.
Sieht daher sehr nach privat aufgestellt aus.

Ich würde ja vermuten, dass es sich bei dem “Schild” einfach nur um die Vorderseite eines Warndreiecks handelt, die jemand dort aufgehängt hat.

Gut, ich mache noch mal eine Fotosession und werde ein wenig intimer mit dem Schild. Tatsächlich steht genau so ein Schild noch weiter südlich am farblich gekennzeichneten Fahrradübergang. Ich seh schon, die Schilder und ich, wir werden noch ganz viel Spaß haben :camera_flash:

1 Like

Wenn da öfter mal was passiert ist, machen das die Damen und Herren am Schreibtisch doch gerne. Schild hin, Problem gelöst. :smiley:

Das beantwortet natürlich nicht die Frage, ob diese Schilder offiziell sind; Ich kann aber sagen, dass es in Magdeburg mindestens zwei Stellen gibt, wo die Stadt offiziell “Vorfahrt gewähren” an den kreuzenbden Weg gestellt hat, weil es an diesen Stellen immer mal wieder zu Unklarheiten gekommen ist. Praktisch möglich ist das also.

Wie so oft kommt man wohl um die Anfrage bei der Stadt nicht umhin, wenn man es genau wissen möchte.

Diese Frage wird, wie Du ja auch sagst, nur die zuständige Behörde klären können. Oder eben Personen die sicher sagen können, dass die Schilder privat angebracht wurden. :wink:

Aber es sind eben verschiedene Punkte die zusammenkommen.

Über Sinn und Sinnhaftigkeit von Schildern diskutiert man übrigens selbst in zuständigen Behörden öfter mal.
Ich erinnere mich da an eine Diskussion mit meiner Vorgesetzten im Ordnungsamt, wegen einem Fall (Parken in einer Fahrradstraße) den ich geschrieben hatte.

Das Fahrzeug stand in einer Seitenstraße der eigentlichen Fahrradstraße. Aber erst nach rund 150 m hinter dem Fahrzeug wurde selbige ausgehoben. Ich konnte auf der Karte auch erklären wo das Fahrzeug und wo das Schild stand. Selbst das Schild mit der Aufhebung war auf einem der Fotos des Falls (deutlich hinter dem Fahrzeug) gut zu erkennen.
Und nachdem die Beschilderung also eindeutig und selbst im Büro zweifelsfrei belegbar war, kam meine Vorgesetzte mit der Aussage: Aber das Schild ist ja anders gemeint!

Auf meine Frage hin, ob persönliche Empfindung in Hinsicht auf Verkehrszeichen und deren Bedeutung die Grundlage für Ordnungswidrigkeitenverfahren seien schwieg sie und die Diskussion war beendet. (Den Fall hat sie wohl dennoch eingestellt, weil das selbe Fahrzeug Wochen später wieder dort stand, ich es wieder geschrieben habe und mir Tage später im Büro vorgeworfen wurde, dass ich dies getan hätte, obwohl es mir doch verboten worden sei…)

Deutsche Behörden sind also intern häufig deutlich inkonsequenter als dies in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. :wink:

Hallo,

Ich befürchte auch, dass dieses Verkehrszeichen nicht von einer Behörde angeordnet wurde. Was mir da auf den ersten Blick auffällt:

  • Das deutsche Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) hat einen etwas dünneren roten Rand. Der schwarze Rand ist falsch.
  • Das Verkehrszeichen ist zu niedrig angebracht.

@Nadjita Wenn es ein öffentlicher Weg ist, würde ich an deiner Stelle mal dem Ordnungsamt der Gemeinde schreiben und fragen, ob das Schild von ihnen angeordnet wurde.

Viele Grüße

Michael

1 Like