Weil ich viel in Moldawien und Transnistrien mappe, bin ich vor einiger Zeit auf die Seite http://www.point.md gestoßen. Das ist eines der größten Webportale in Moldawien und ein kommerzielles Unternehmen.
Die haben eine Onlinekarte von Moldawien, die, zumindest teilweise, auf OSM basiert: https://point.md/ru/map/
Es ist unten auch ein Hinweis auf OpenStreetMap vorhanden. Allerdings sind das nicht nur OSM-Daten. Die Firma hat auch selbst gemappt, diese Änderungen aber nicht auf OSM, sondern nur in die eigene, private Datenbank gestellt. Teile der Karte von point.md basieren zu 100% auf einem OSM-Import von vor ca einem Jahr. Andere Teile sind komplett unabhängig von OSM erstellt worden, andere Teile basierten mal auf OSM, sind heute aber deutlich detaillierter als OSM.
Teilweise sind die Übereinstimmungen mit OSM nicht so offensichtlich erkennbar, da Teile von Moldawien auf Russisch gemappt sind, point.md offensichtlich immer, sofern vorhanden, name:ro verwendet. Diese rumänischen Namen sind aber auch in der OSM-Datenbank. (In Moldawien sind die meisten Orte mit name:ru und name:ro getaggt, welche Sprache im Haupttag steht, hängt von der jeweiligen Region ab)
Die Frage ist jetzt: Ist das zulässig? Oder müsste die Firma eigentlich alle eigenen Änderungen auf OSM stellen? Ich weiß leider nicht wie restriktiv die ODbL-Lizenz da ist.
Für mein laienhaftes Rechtsverständnis (bitte ggfs. um Korrektur):
Die betreiben eine eigene Geodatenbank, deren Inhalt teilweise aus OSM stammt. Dann sind sie verpflichtet, die Inhalte ihrer Datenbank ausdrücklich unter die ODbL zu stellen.
Ihre aus der eigenen Datenbank gerenderten Karten können sie verkaufen, so teuer sie wollen, müssen aber OSM als Quelle nennen.
Also zumindest OSM nennen tun sie ja. Sie generieren wohl Einnahmen aus Werbung.
Zum Download stellen sie ihre eigens erstellten Änderungen aber nicht.
Laut ODbL 4.6 müssen sie wahlweise entweder ihre ganze Datenbank oder ihre Änderungen an der verwendeten ODbL-lizenzierten Vorlage (hier: OSM-Datenbank) in maschinenlesbarer Form zur Verfügung stellen.
Das ist definitiv nicht erlaubt, was die da machen. Falls du sprachlich in der Lage bist, kannst du denen ja mal eine freundliche Mail schicken, dass sie entweder unveränderte OSM-Daten nutzen oder alle Änderungen OSM zur Verfügung stellen müssen. Letzteres ist problematisch, wenn sie selbst Daten von Dritten verwenden, welche nicht mit OSM kompatibel sind. Es würde also darauf hinauslaufen, dass sie ihr Angebot in der jetzigen Form einstellen müssen.
Es gibt übrigens einen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen. In diesem Fall fehlt nämlich der Kläger. Das müsste die OSMF machen, da diese “uns” vertritt.
Konkretisierung: Nur bei der Interaktion mit bereits vorhandenen Features. Wenn sie alle OSM-Gebäude rauswerfen und ihre eigenen Gebäude reinsetzen - ohne diese passend zu den OSM-Straßen zu verschieben - müssen diese nicht ODbL-kompatibel bereit gestellt werden.
Kurzer Nachtrag:
Ich finde die Hinweise zur Kennzeichnung der Daten auf der OSM-Seite für nicht wirklich gut. Ich finde, es sollte verpflichtend auf die ODbL hingewiesen werden oder als Alternative auf den Stand des Planets, aus dem extrahiert wurde. “(C) OpenStreetMap” kann nämlich auch bedeuten, dass es CC-BY-SA 2.0 war - da hilft dann nur das Datum. Ich gebe auf meinen Karten immer den Datenstand und die Lizenz an, damit das Ganze nachvollziehbar bleibt. Auch bin in der Meinung, dass es nicht ausreichend ist, OSM oder die Lizenz nur im Impressum abzudrucken, wie es auf der OSM-Website gefordert ist. Druckt man nämlich die Karte aus, gehen der Ursprungs- und Lizenzhinweis auf OSM verloren.
Ich denke das nachzuweisen wird sehr schwer.
Wie meinst du alle OSM-Gebäude rauswerfen? Nur aus dem Bereich, wo sie selbst Änderungen durchführen, oder aus ihrer gesamten Datenbank? Letzteres wäre ja dann praktisch ein Neustart.
Aus deinem lokalen Extrakt natürlich nur. Nehmen wir an, du hast Dortmund als Shapefile runtergeladen. Dann blendest du alle Gebäude aus OSM aus und legst die Gebäudedaten aus einer anderen Quelle drüber. Dann fallen diese Geometrien NICHT unter die ODbL.