Von der Gemeinde mietbare Landflächen: farmland oder alllotments?

Bei uns im Ort (nicht nur bei uns natürlich ;)) gibt es von der Gemeinde
mietbare Landflächen.
Diese bestehen aus einer Wiese mit Bäumen drauf.
Meine Frage ist jetzt, ob man diese Flächen als
landuse=farmland oder
landuse=allotments
eintragen soll.

(Hinweis: Im Schwäbischen werden diese Flächen “Stückle” genannt.)

Die Frage ist: Ist das mehr eine Obstplantage (die Paechter wollen Kirschen, Aepfel, Mirabellen, … im groesseren Stil ernten) oder ein Garten, der zur Eigenversorgung mit Gemuese und/oder zur Erholung (Huette, Terasse, Sonnenliege, Gemuesebeete) dient?

Mal so mal so, erlaubt ist beides.
Sollte ich das dann je nach Fall eintragen, wie die Flächen vom Pächter gestaltet sind?

jup