Hallo,
die Quellen, die man zur Erfassung von Eisenbahnen verwenden kann, kann man in einer Skala von weiß bis schwarz einordnen. Ich versuche mich mal in einer Einordnung:
Weiß:
(1) Eigenständige Erfassung der Daten vor Ort von parallelen öffentlichen Wegen und von öffentlichen Brücken aus
(2) Nutzung explizit freigegebener Quellen (z.B. Bing, NRW-Atlas)
Weiß mit Grauschleier:
(3) Mapping mit GPS (ohne Fotos/Videos) von Bahnsteigen aus und aus fahrenden oder stehenden Zügen
Hellgrau:
(4) Fotos und Videos von Bahnsteigen aus
Mittelgrau:
(5) Fotos und Videos aus fahrenden und stehenden Zügen
Dunkelgrau:
(6) Übernahme einzelner Informationen aus nicht freigegebenen (DB-Dokumente) oder inkompatiblen Quellen (Wikipedia/CC-BY-SA)
Schwarz:
(7) großflächige Übernahme von Daten aus aus nicht freigegebenen (DB-Dokumente) oder inkompatiblen Quellen (Wikipedia/CC-BY-SA)
In obiger Auflistung fehlen:
(8) Audiomapping von Bahnsteigen aus
(9) Audiomapping aus fahrenden und stehenden Zügen
(10) Extraktion von Daten aus (meist nicht georeferenzierten, aber mit einer Ortsbeschreibung versehenen) Fotos in Eisenbahn-Foren und der Presse [1]. Manchmal ist die Sicherungstechnik von Bahnübergängen auch im Text der Pressemeldung enthalten.
In Deutschland sind VzG-Streckennummern (ref=* an Gleisen) sind vor Ort nicht ausgeschildert, DS100-Betriebsstellenkürzel (railway:ref=* an Bahnhofs-Nodes, Haltepunkt-Nodes, Abzweigstellen-Nodes usw.) auch nicht. Bei Stationen mit Personenverkehr findet man den Namen immer vor Ort ausgeschildert – des Öfteren auch in einer anderen Schreibweise als der “offiziellen”. Bei Abzweigstellen auf freier Strecke sind auch noch oft Namen ausgeschildert. In Ostdeutschland sind die Namen von Abzweigstellen häufiger als im Westen vor Ort ausgeschildert, weil es im Osten viel länger viel mehr örtlich besetzte Stellwerke gab, die nur für eine Handvoll Weichen zuständig waren/sind und den Namen der Abzweigstelle groß an der Fassade angeschrieben hatten.
Streckennummern werden in Bekanntmachungen und Bescheiden des Eisenbahn-Bundesamtes oft verwendet. Dieses Nummernsystem wurde in den 70er-Jahren entwickelt und laut Wikipedia in 1993 auf das Gebiet der Reichsbahn der DDR übertragen. Könnte man (ggf. ausgedruckte) VzG-Nummern-Verzeichnisse und Betriebsstellenkürzel-Listen, die vor über 15 Jahren [2] veröffentlicht worden sind, als Quelle verwenden? In Deutschland beträgt die Schutzfrist für Datenbanken 15 Jahre. Haben andere Länder längere Schutzfristen? (vorausgesetzt, man spricht der VzG-Nummernvergabe keine Schöpfungshöhe zu)
Wenn man (6) häufig genug macht und seien es verschiedene User zusammen, von denen jeder ein paar Datensätze in OSM übernimmt, hat man eigentlich (7). Bei den Betriebsstellenkürzel ist das der Fall.
Ich persönlich nutze die Quellen (1) bis (5). (8) und (9) habe ich auch schon mal gemacht. Gelegentlich nutze ich (10). Bei (1), (3), (4) und (5) steckt der User selbst Arbeit in die Gewinnung der Daten, bei (6) und (7) tut er das nicht. Er schreibt nur ab und ordnet das Betriebsstellenkürzel, den Namen oder die Weichen-/Signal-/Gleisnummer nur einem Objekt in OSM zu.
Viele Grüße
Michael
PS Den Textlaut der offiziellen DB-Fotogenehmigung kann man hier nachlesen.
[1] Wenn die Presse über Unfälle an Bahnübergängen berichtet, enthält der Bericht meist eine ausreichend genaue Beschreibung, um den Unfallort in OSM zu finden. Die dazu gehörigen Fotos zeigen die Sicherungstechnik (z.B. Blinklichter + Halbschranken), die man dann in OSM taggen kann.
[2] Schutzfrist nach § 87d Urheberrechtsgesetz