Vollständigkeit von Adressen (Wochennotiz 338)

Danke dafür! :slight_smile: Ich versuche auch, Löcher in BW zu stopfen (derzeit Landkreis LB, zuletzt Steinheim, z.Z. Pleidelsheim). Aber mühsam nährt sich das Eichhörnchen …

(Titel angepasst)

Also ich kann den Frust von Harald verstehen.
Wir haben uns vor ca. 3 Jahren wegen einem Straßennahmen mal in den Haaren gehabt und dann den Fehler in der Datebank des Landesamt für Vermessung und Geoinformation unabhängig per mail gemeldet und uns wurde jeweils hoch und heilig verprochen dass dies geändert wird.

Da ich mich damals intensiv um die Erfassung von Straßennamen gekümmert hatte kammen noch eineige Hinweise von anderen Mappern zusammen, die ich auch weitergeleitet hatte.
Leider wurden auch diese Fehler bisher nicht behoben.

Interresant bei der ganzen Sache ist, dass die Gemeinden über die zuständigen Meldeämter regelmäßig ihre Daten an die Landesverwaltung weitergeben müssen aber das Landesamt für Vermessung und Geoinformation in Thüringen glaubt anscheinend nicht den Angaben der Gemeinden.

Senni

Hi Senni,

kurze Info noch: auf Grund dieses Themas und meinem Frust, habe ich letzte Woche die Gesprächspartner von damals nochmal angeschrieben und habe auch schon eine Teilantwort: Die besagte Straße wurde in “deren” Datenbestand korrigiert.

Natürlich habe ich jetzt nachgefragt, wo man denn “deren” Datenbestand überhaupt herbekommt und ob man den auch öffentlich verwenden dürfte und habe darauf hingewiesen, dass sie ja auf Ihrem Internetportal weiterhin ALKIS, Hausnummerkoordinaten und WebatlasDE anbieten (also unterschiedlichste Quellen, wo es ja immer noch falsch ist), und wie man/wer nun diesen Änderungsprozess ebenfalls anstoßen könnte.

Die Antwort steht aber noch aus.

PS:

  • Habe nun auch erfahren, dass eben in anderen Datenbeständen die Hausnummer von abgerissenen Gebäuden weiter hin als “reserviert” beibehalten werden.
  • Die (Landesamt) Daten werden in einem Zyklus aktualisiert. Derzeit sind sie bei der Umstellung auf einen Zweijahreszyklus. Dieser Zyklus wird an die zweijährige Befliegung des Freistaates angepasst.