Virtueller Weg über den Rheinstrand im Naturschutzgebiet

Das Mappen virtueller Wege auf Stränden wurde hier Wege am Strand im Sand die es eigentlich nicht so wirklich gibt - #13 by cepesko schon einmal diskutiert. Dort ging es um Strände am Meer, das dürfte sich aber ein Stück weit verallgemeinern lassen. Ein klares Meinungsbild gab es nicht, einige Pro-Argumente waren z. B.

  • als Ersatz für fehlendes Flächenrouting
  • wenn, dann als „optimierter Weg“ durch präzise Ortskenntnis zur Vermeidung von Umwegen.

Hier Way: 1562223700 | OpenStreetMap wurde ein Weg über den Rheinstrand erfasst, der den o.a. Kriterien entsprechen könnte. Allerdings liegt der Weg in einem Naturschutzgebiet. Nach meinem Verständnis kommen die vorgenannten Argumente damit nicht mehr zum Tragen. Entsprechend bin ich der Auffassung, dass solche Wege nicht erfasst werden sollten. Da der Erfasser und ich uns eh uneinig sind, möchte den Weg aber auch nicht einfach löschen.

Mich würde das Meinungsbild interessieren.

Wenn es ein Betretungsverbot gibt, was ich vermute, dann gehört access=no an den way.

Zum Thema, ob man auf Flächen virtuelle Wege eintragen sollte oder nicht, wurde schon diskutiert. Es nützt nichts, das hier zu wiederholen.

Ich kenne Strände und Wege in Nationalparks.

Naturschutzgebiet allein ist also keine Aussage. Entscheidend ist, was die Schutzgebietsverordnung über das Betreten aussagt und wie eventuelle Verbote vor Ort deutlich gemacht werden.

In dem Fall würde ich den “Weg”, den es in der Realität überhaupt nicht gibt, ganz löschen.

Klar. Daher schrieb ich:

Dass man dort aber mit dem Rad fahren oder Reiten darf, halte ich für sehr umwahrscheinlich.

wenn man dort eine Autobahn bauen will muss man z.B. erst den Schutzstatus aufheben.

Hessen hat unter der CDU vor einigen Jahren z.B. eine als Bürokratieabbau deklarierte Aufhebung von 15 Landschaftsschutzgebieten (730.000ha) durchgeführt.

Das steht auch weder in den OSM-Daten noch steht da irgendwas explizites in den Schutzgebietsdaten, sofern ich beim Überfliegen nichts übersehen haben sollte. Lediglich zu Einschränkungen des Kfz-Verkehr und Rückbau von Wegen. Das ist aber zu unspezifisch. Also kommt es darauf an, was vor Ort ggf. beschildert oder gar abgesperrt ist.

Mit dem Erfassen von Vermutungen und Wahrscheinlichkeiten in OSM sollte man sehr vorsichtig sein.

Auf den Infotafeln ist unter anderem Folgendes zu lesen:

Der Zonser Grind wird sehr stark von Erholungssuchenden, vor allem an den Wochenenden, während der Sommermonate und in der Ferienzeit besucht. Leider werden auch immer wieder Flächen außerhalb der Wege betreten, so dass es zeitweise zu erheblichen Störungen der Tier- und Pflanzenwelt kommt.
Damit die Tier- und Pflanzenwelt in ihrem Bestand nicht gefährdet wird, ist es dringend erforderlich, die störungsempfindlichen Bereiche zu beruhigen. Dies gilt besonders für den Rheinuferbereich. Zum Schutze der hier vorkommenden Tier- und Pflanzenarten ist es daher unbedingt erforderlich, die unten stehenden Verbote/Gebote zu beachten.

  • Kein Feuer anzünden
  • Campen und Lagern verboten
  • Fahren mit Kfz verboten
  • Hunde bitte anleinen
  • Keine Abfälle liegenlassen
  • Wege nicht verlassen
  • Reiten verboten außerhalb der Wegflächen
  • Schwimmen und Baden verboten
  • Angeln verboten außer für Angelpächter
  • Tiere im NSG nicht stören
  • Pflanzen im NSG nicht beschädigen

Hervorhebungen von mir.

Siehe: https://web.archive.org/web/20260930074444if_/https://d2exd72xrrp1s7.cloudfront.net/www/000/1k4/qt/qtzvlb0e7kz2hzxwi0p7gmnm38zv8fnk-uhi10190928/

@whb Danke! Das ist die Aussage bzw. die Beschilderung, auf die es ankommt.

Und (erst) damit wird es klar:

  • es gibt ein Wegegebot
  • auf dem Plan ist kein Weg am Kiesstrand/Rheinufer entlang eingezeichnet
  • der in Reden stehende “Weg” ist auch otg nicht sichtbar (trail_visibility=no)

Damit schließe ich mich der Meinung von @Map_HeRo an: ganz löschen!

Das Argument des Erfassers @SuperMarkus, der kein Schild vor Ort kennt, ist mit dem Foto des Schildes ebenfalls widerlegt.

Wenn da trotzdem Hundebesitzer Gassi gehen, ist das deren Problem und diese müssen mit eventuellen Konsequenzen leben. Ein Routing braucht es für diese nicht.

… und aus diesen Gründen sollte auch kein “virtueller Weg” am Rhein entlang erstellt werden.

In meinen Augen sollte dieser nicht vorhandene Weg gelöscht werden. Ein unerwünschter Nebeneffekt solcher Wege ist die Schwächung der Position von OpenStreetMap hinsichtlich in der Realität existierender (informeller) Wege sowohl in Naturschutzgebieten als auch im hessischen Wald.

Kann gerne in der neuen AG OSM und Outdoor besprochen werden, siehe Einladung zur Mitarbeit in der neuen AG OSM und Outdoor

Selbstverständlich!

Es gibt eigentlich für alle NSGs in NRW entsprechende Passagen in den Landschaftsplänen (die in Regel online verfügbar sind), die Betreten, Befahren und Reiten abseits der Wege verbietet. In RLP weichen die Verordnungen voneinander ab, weil sie zum Teil bis zu 100 Jahre alt sind und aufgrund des fehlenden Ablaufdatums nie die Notwendigkeit bestand, sie zu überarbeiten/harmonisieren. In NRW gilt diese Regelung erst seit 2024 (oder 25).

Dem stimme ich zu. Virtuelle Wege haben in OSM überhaupt nichts zu suchen, weder über Plätze in der Stadt noch über Berghänge fürs Klettern noch durch Wiesen oder Ufer oder Wälder, deren Betretung abseits von Wegen erlaubt ist.

Finde ich auch.

Ja natürlich kann man da über alles reden, aber das heisst nicht, dass wir den Weg jetzt erstmal drin lassen sollten.

Meine Haltung dazu habe ich bereits 2020 dargelegt: Wege am Strand im Sand die es eigentlich nicht so wirklich gibt - #7 by Galbinus
Mit einer Fußgängerzone, die ja ausdrücklich zum Begehen gedacht wird, und wo es durchaus gängige Praxis ist, ein Routing durch das zusätzliche Eintragen von (virtuellen) Wegen zu ermöglichen, kann man mit einen Strand nicht vergleichen.
Bei einem Strand, bei dem per Beschilderung klar ausgewiesen ist, dass Wege nicht verlassen werden dürfen, kann es keine virtuellen Wege geben, da die Beschilderung Wege meint, die on the Ground auch als Weg erkennbar sind, also keine virtuellen Wege.

… was im Endefekt bedeutet, das der Strand gar nicht betreten werden darf.

Eine Fußgängerzone ist ja eigentlich auch nur eine Straße, und in die legen wir in die Mitte ja auch immer einen Weg, Flächenrouting hin oder her.

nicht ganz vergleichbar, eine Straße ist linear und es gibt ein Rechtsfahrgebot, während eine Fußgängerzone nicht unbedingt linear ist und man insbesondere als Fußgänger den Raum beliebig nutzen kann, eine Richtung ist nicht vorgeschrieben.

Ich finde diese Argumentation wild!

ein highway=living_street ist auch nicht unbedingt linear und insbesondere als Fußgänger kann man den Raum beliebig nutzen und eine Richtung ist nicht vorgeschrieben.
:thinking:

eine living street ist ja ebenfalls eine Ausnahme, shared space, was willst du uns damit sagen? Ging doch um Fußgängerzonen…

Nee, eigentlich um Wege am Rheinstrand.

Nachdem wir uns hier darüber mehrheitlich einig waren: mag das wer noch löschen?

Mache ich bei nächster Gelegenheit, ich muss eh in dem Gebiet noch einiges anpassen. Danke!