Ja, das mit dem Zeitproblem kenn’ ich auch. Die Komprimierung ist bei den üblicherweise benutzen Bitraten (4 Mbit+/s) natürlich auch bestenfalls mit einem Differenzbild oder einem künstlichen mit extra scharfen kontrastreichen Kanten sichtbar, aber es werden auch gerade die ganz feinen Detailschatierungen zuerst platt gemacht.
Und im Unterschied zum mit der Google Streetview-Jagd verbreitetem Bullshit, gibt es wenn man von öffentlich zugänglichem Gelände Objekte nicht gezielt unter dem Vorsatz der Privatsphärenverletzung filmt, sondern z.B. das Haus oder die Straßenfront als solchen zu erfassen, auch keinen Datenschutz. Das fällt alles unter die Panoramafreiheit und das ist somit kein Problem, solange keine Personen auf dem Bild sind.
Wenn man Personen fotografiert oder gefilmt hat, muß man dann noch genauer unterscheiden:
- Man hat die Aufnahmen nur für sich gemacht und veröffentlicht sie nicht weiter, bzw. zeigt sie (halb)öffetnlich. → Man darf filmen was man will.
- Man hat eine Person deutlich erkennbar und vielleicht sogar als Portrait aufgenommen und hat eine explizite (am besten schriftliche) Einwilligung der Person für die Verwendungen im vorgesehenen Zeitraum und den dafür vorgesehen Medien. → alles Prima, weil die Person muß wegen des “Rechts am eigenen Bild” zugestimmt haben
- Die Personen richten sich vorsätzlich als solche an die Öffentlichkeit (z.B. auf Demos) dann darf mit sie auch uneingeschränkt filmen, aber nur in dem beabsichtigen öffentlichen Zusammenhang (z.B. sind keine Portraits von Demoteilnehmern zulässig). → Das darf man aufnehmen und veröffentlichen.
- Es gibt ein öffentliches Interesse an der Dokumentation z.B. von Straftaten (lies: wieder mal austickende Polizeibeamten bei z.B. Demos; oft genug gibt es aber Faschoschergen, die Aufnahmen trotzdem einsammeln bzw. sie widerrechtlich löschen lassen (in der Regel kommt dann eben §13 Kunsturhebergesetz (“Recht am eigenen Bild”) als Begründung), weshalb man in solchen Situationen am besten mehrere Leute und diverse Bänder/Datenträger zum Wechseln dabei haben sollte) → Solche Übergriffe darf und sollte man natürlich dokumentieren und veröffentlichen.
- Ihr habt Personen identifizierbar bzw. deutlich erkennbar oder sogar als Protrait als solche fotografiert und habt keine Einwilligung → Dann muß man wegen des “Rechtes am eigenen Bild” die Gesichter schwärzen bzw. verpixeln.
- Besonderes Bonbon für Grenzstreitfälle: Wenn man die Landschaft fotografiert und da sind zufällig ein paar Personen als “Beiwerk” mir im Bild, dann darf man das wiederrum aufnehmen und veröffentlichen.
Eigentlich hatte ich das auch nicht bevorzugt vor, auch wenn es sich in Nachtzeiten natürlich deutlich besser mappt, gerade wenn man ständig mißtrauisch gefragt wird. Es gibt aber durchaus Fälle, mit schlechten Lichtverhältnissen, wie z.B. Läden in Untergeschossen in Gebäuden oder Durchgängen, wo man sich freut, wenn man auf den Bildern noch etwas erkennen kann.
Eigentlich würde ich am liebsten ja die Öffnungzeiten erkennen können, wenn sie klein an der Tür stehen und die Scheibe dann noch halb die Umgebung reflektiert. 
Auch mit unbegrenzt Geld, kann man da eben auch nicht immer was machen, das meinte ich ja, das es auch physikalischen Grenzen (Reflexionen und andere Störungen der Lichtverhältnisse) Informationsverlust da die Fläche des Objektes in der Realität nicht ausreichend groß ist, um es auf genügend Pixel abzubilden, etc.
Das stimmt, selbst eine bessere Webcam (Logitech Quickcam C 500) liefert zumindest im Stand (in Bewegung könnte es schwierig werden, konnte ich aber noch nicht probieren) noch ausreichend scharfe Fotos (Maximalauflösung mit 5 Bilder/s) um alle größeren Objekte zu erkennen zu können.
In Anbetracht das du ja das Glück hattest, zum Teil semiprofessionelle Kameras in der Hand zu haben, hätte man wie ich schon schrieb, durch manuellen Nachregeln evtl. die Probleme mit der hohen (Winkel-)geschwindigkeit lösen können. Da wären mal die Ergebnisse zielgerichteter Versuche mit manuell steuerbaren Kameras interessant in dieser Hinsicht.