Zu diesem Fehlerhinweis https://www.openstreetmap.org/note/1928021 wurde von einem Mitmapper eine Anfrage an ein Bauamt gestellt. Als Antwort kam eine Mail von einem Mitarbeiter des entsprechenden Bauamtes mit entsprechenden Plänen im Anhang.
Die Frage ist, ob wir diese so verwenden dürfen?
Ich würde gerne die PDF-Dokumente zur Ansicht hier einbinden, wie macht man so etwas am besten?
Ist immer schwierig:
Vorgehen ist: Ist die Lizenz bekannt, muss man sich diese anschauen. Mit der bei Behörden beliebten dl-de/by-2-0 braucht man eine Extra-Erlaubnis.
Ist keine Lizenz angegeben, darf man die Quelle grundsätzlich nicht benutzen. Ausnahmen sind im Urheberrechtsgesetz geregelt. Relevant besonders https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html
Ob diese §5 hier zutrifft, weiß ich nicht. Bin ja kein Jurist.
in der verlinkten Note steht, dass es sich bei dem Plan um einen Bebauungsplan handelt. Bebauungspläne, die vom Gemeinderat beschlossen sind (Satzungsbeschluss, nicht der Beschluss, den B-Plan aufzustellen), sind Satzungen der Gemeinde (Gesetze auf kommunaler Ebene) und daher gemeinfrei. Das gilt bei Bebauungsplänen auch für den zeichnerischen Teil.
Beachte bitte, dass du nicht alles aus einem Bebauungsplan für OSM gebrauchen kannst. Du kannst nur Straßen und Wege übernehmen. Die eingezeichneten roten und blauen Linien (Baulinien und Baugrenzen, falls farbige Signaturen verwendet werden) sind Vorschriften, innerhalb welche Gebiete gebaut werden darf (Baugrenze) bzw. an welcher Linie die Gebäudefront sein muss (Baulinie). Die Behörde kann in ihren Genehmigungen vom Bebauungsplan abweichen. Je nach dem, welches Maß der baulichen Nutzung zulässig ist, kann es sein, dass gar nicht die gesamte bebaubare Fläche des Grundstücks bebaut werden darf, da z.B. sonst die Grundflächenzahl überschritten werden würde. Von Grenzabständen bei offener Bauweise ganz zu schweigen.
Viele Grüße
Michael
PS Es wäre sinnvoll, den Titel dieses Threads von “Verwendung von Daten von Behörden” zu etwas konkreterem zu ändern.
Das andere PDF-Dokument ist mit 62.86-007 - Plan Rektor-Giesen-Straße(A000006921) betitelt (Rektor-Giesen-Straße Straßenschlüssel 4546), jedoch finde ich es nicht im Internet.
Man kann oft durchaus mehr aus B-Plänen gebrauchen als nur die Straßen und Wege.
Je nach Kontext sind ggf. auch Bestandsbauten dargestellt, grundsätzlich sind die Parzellen und Straßenflächen enthalten, und auch wenn man nicht alle einzelnen Grundstücke zeichnen will, so macht es doch bei manchen Sinn (alle POIs die ein gesamtes Grundstück nutzen, z.B. Schulen), landuse-Grenzen, Gewässer, Hausnummern, die genannten Bestandsgebäude, etc.
je nach Umgebung. Oft ist das Gebiet allerdings nur sehr klein.
sie sind natürlich nicht Bestandteil der Festlegungen, genauso wenig wie die Straßen. B-Pläne haben Art und Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken zum Inhalt.
Ich empfehle, als Satzung beschlossene und rechtskräftige Bebauungspläne nur als Orientierung beim Mappen zu verwenden. Wie hier schon geschrieben wurde, bieten die Pläne oftmals eine gewisse Toleranz für Bauvorhaben und deren Infrastruktur und sind selten so detailliert abgefasst, dass man davon (meter)genaue Gebäude, Grünflächen und Wegeverläufe entnehmen kann.
Ein Bebauungsplan weist bestimmten Flächen konkrete Nutzungen zu. Innerhalb von überbaubaren, nicht überbaubaren oder Verkehrsflächen sind aber auch je nach Festsetzungsgehalt bestimmte Dinge möglich, wie z.B. Nebengebäude, Stellflächen für Pkw, Zuwegungen, usw. Eine Verkehrsfläche im Bebauungsplan sichert zum Beispiel in der Regel grundsätzlich die Fläche, die für den verkehrlichen Zweck benötigt wird. Diese kann dann real in nachfolgenden Detailplanungen in Fußwege, Radwege, eigentlichen Straßenkörper, Parkstreifen, Straßenbegleitgrün, …, aufgeteilt werden.
Es kommt zudem nicht wenig vor, dass die später folgenden konkreten Baugesuche und Baugenehmigungen und entstehenden Straßen und Wege vom ursprünglichen Bebauungsplan abweichen.
Daher sollten wir uns weiterhin an den Grundsatz halten, dass zu mappen, was konkret vor Ort vorhanden ist und einen Bebauungsplan nur als Hintergrundinformation verwenden.
es kommt für OpenStreetMap auch darauf an, ob es ein B-Plan auf der grünen Wiese oder im Bestand ist, weil im zweiten Fall ggf. einiges sichtbar ist, was gar nicht Bestandteil der Setzung des B-Plans sind.
Es stimmt weiterhin, dass B-Pläne ggf. Freiräume lassen, teilweise sind sie aber auch durch die Setzungen so eingeschätzt, dass eigentlich nur noch eine bestimmte Lösung herauskommen kann. Niemand muss natürlich das Maximum herausholen, aber fast alle machen es
Genau, darauf bezog sich meine Frage. Denn wenn diese ganzen anderen Dinge nicht Teil der Satzung sind, sind sie möglicherweise (wahrscheinlich) auch nicht gemeinfrei und dürfen folglich nicht für OpenStreetMap genutzt werden.
Ich kenne viele Bebauungspläne, aber dass die Kartengrundlage eine offene Lizenz hätte ist mir noch nie begegnet. Denn auch wenn da nichts dabeisteht bleibt das entsprechende Vermessungsamt per Gesetzeslage Rechteinhaber. Die Gemeinde (die diese Grundlage in aller Regel ja gar nicht selber erstellt hat) und schon gar kein kleiner Beamter kann hier eine gültige Befreiung aussprechen. Und wenn in einem Bundesland die Vermessungsverwaltung seine Daten offen lizenziert, dann wäre es völlig unnötig, sich die Information aus solchen kleinräumigen Plänen zusammenzuklauben.