Verwendung von access=unknown

Ich möchte Wege bei denen unklar ist, ob sie betreten oder befahren werden dürfen richtig taggen und Frage mich, ob access=unknown dafür geeignet ist.

Es gibt drei Konstellationen die ich primär im Blick habe, die sich meist auf Schutzgebiete beziehen:

  1. Im einen Fall steht auf der einen Seite des Wegs ein Verbotsschild, auf der anderen jedoch nicht.

  2. Im anderen Fall gibt es ein Wegegebot aber keine Karte der offiziellen Wege und der betroffene Weg ist stärker zugewachsen aber irgendwie noch als solcher erkennbar.

  3. Und dann noch Wege bei denen ein Verbotsschild verschwunden ist, aber nicht klar ist, ob es offiziell entfernt wurde oder einfach gestohlen.

  4. Dazu gibt es noch den gegenteiligen Fall, bei dem nicht offiziell aussehende Schilder das Betreten verbieten.

Dabei geht es um ein allgemeines access=unknown, aber teilweise auch nur um bicycle. Bei Wald- und Feldwegen und motor_vehicle kommt das aber auch vor.

Ist unknown da ein guter Wert und wie gehen Router damit um? Oder sollte aus einem Vorsorgeprinzip im Zweifel besser erst mal no verwendet werden?

access=unknown ist sicherlich geeignet, zu taggen dass der access nicht ganz klar ist.
Zu deinen Fällen:

  1. M.E. darfst du da von der einen Seite aus nicht einfahren (bzw. was auch immer beschildert ist), während es von der anderen Seite aus keine Probleme gibt.

  2. da würde ich mir keine Sorgen machen, solange der Weg als Weg erkennbar ist, und es keine offizielle, abschließende Dokumentation der zulässigen Wege gibt, wäre das für mich ein betretbarer Weg. Wenn ein Weg aufgegeben werden soll, würde ich eine Schranke oder sonstige Absperrung oder mindestens ein Schild erwarten

  3. Solange es kein Schild da gibt, kann man auch nicht wissen, dass dort vielleicht eins stehen sollte, insbesondere, wenn man ortsfremd ist, aber auch, weil man ja nicht wissen kann, ob das Schild absichtlich entfernt wurde. Wo es kein Schild gibt kann ein Verbot auch kaum durchgesetzt werden (außer es gibt sonstige rechtliche Regelungen die zu einem Verbot führen)

  4. Schwieriger. Im Zweifel würde ich beim Amt nachfragen, ob das Schild dort berechtigter Weise steht, und falls nicht sollte es entfernt werden. Das wäre für mich bis zur Klärung aber eher ein access=private, plus ggf. ein fixme oder note.

Zumindest für 1) könntest du das so taggen:


access:backward=yes
access:forward=private

Oder eben was anderes wie private. Eh klar :slight_smile:

Wenn wir das bei weiteren oder gar allen tags so einführen, dass beim unbekannten Zustand tags mit xxx=unknown gefüllt werden, haben wir bald mehr “Müll” als sonst was in der Datenbank.

Meine Meinung ist: wenn ein Zustand nicht bekannt ist, dann trägt man ihn genau dann ein, wenn man verlässliche Informationen hat.

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Dafür ist fixme da…

Ansonsten bin ich ein Freund vom “kleinsten gemeinsamen Nenner”.

Wenn ein Weg von der einen Seite Zeichen 260 hat und von der anderen Seite Zeichen 240, dann richte ich mich nach Zeichen 260.

Das wäre für mich dann der kleinste gemeinsame Nenner.

Zeichen 240 ist hier in Südbrandenburg gerne mal inflationär eingesetzt worden, z.B. in dieser Kombination: http://osmtools.de/traffic_signs/?signs=240,1026-38 oder in dieser: http://osmtools.de/traffic_signs/?signs=240,1020-30.

Sven

Ich würde halt gerne die Info einbauen: “Es kann sein, dass du gegen ein Gesetz verstößt, wenn du diesen Weg entlang gehst. Ob das so ist, ist aber unklar.”

Als Anwendungsfall für diese Info denke ich an Wanderungen mit größeren Gruppen, wie etwa Schulklassen, bei denen man sicher gehen will nicht irgendwelche illegal angelegten Trampelpfade entlang zu gehen.
Wenn ich alleine unterwegs bin und dort keine explizites Verbotsschild steht ist mir das auch egal, aber wenn mir 50 Leute hinterher laufen ist das doch etwas anderes.

Es ist ein ungeschriebenes Gesetzt in OSM dass wir keine Vermutungen eintragen, sondern was existiert, d.h. was zu sehen ist. Wenn wir davon abweichen, ist sehr bald damit zu rechnen, dass die bisherige Verlässlichkeit von OSM massiv leidet. Das ist dann das Ende des Projektes, für viele Nutzer, aber sicher auch für viele Mitarbeitenden, inklusive meiner Person.

Das ist nicht mal ungeschrieben. Es steht hier: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Good_practice#Dinge_so_kartieren.2C_wie_sie_in_der_Realit.C3.A4t_sind

Ich bin auch entschieden gegen dieses Tagging. Und zwar wegen des Grundsatzes objektiver Überprüfbarkeit.

access=unknown in der Bedeutung “ich weiß nicht, ob man hier lang darf” ist eine subjektive Aussage, die keine Tatsache bezüglich des Weges beschreibt, sondern eine Informationslücke des Mappers, und das ist höchstens Grund für ein fixme=access.

access=unknown wäre höchstens akzeptabel in der Bedeutung “niemand weiß, ob man hier lang darf, die Zugangsrechte sind generell unbekannt” - das wäre eine objektive Tatsachenaussage über den Weg selbst.

Ich bin auch eher gegen access=unknown, aber in Spezialfällen finde ich das hilfreicher als fixme.
access=unknown (dosiert eingesetzt) hilft Leuten, die sich auf sowas spezialisieren, mehr als ein fixme. Wenn ich meinen guten Tag hab und Inkonsistenzen in meiner Gegend auflösen mag, dann schaue ich ganz sicher nicht nach fixme. Es gibt Unmengen davon, davon Unmengen schwer lösbare und davon wieder Unmengen, die etliche Jahre alt sind aus genannten Gründen.
access=unknown (o.Ä.) kann QA-Leuten helfen, sich spezialisierte Aufgaben zum lösen zu suchen. Fixme kann das nicht.

Nicht zu warnen, dass der Weg eventuell eigentlich nicht betreten werden darf könnte man aber auch als Verlässlichkeitsproblem ansehen. Ich will ja gerade ausdrücken, dass es eben Quellen gibt, die für access=no sprechen, andere jedoch access=yes sagen.

Also bei dem Beispiel mit den verschwundenen Schildern bei der Behörde nachfragen und wenn zurück kommt “Müssen wir prüfen” bis zur Antwort access=unknown verwenden und wenn die es dann wissen und sich melden entsprechend eintragen. Das wäre natürlich der Idealfall. Das Problem ist halt die praktische Umsetzung. Für jede wilde Badestelle und den Pfad dort hin nach zu fragen, ob die offiziell, noch geduldet oder klar verboten sind, ist nicht wirklich praktikabel.

muss man auch nicht, zu Fuß darfst du auch querfeldein gehen, selbst wenn es gar keinen Pfad gibt

Ich hatte ja am Anfang geschrieben, dass es vor allem um Schutzgebiete geht, bei denen es ein Wegegebot gibt. Und mit Fahrrad darf man auch sonst in der Regel nicht querfeldein.

wenn es ein Wegegebot gibt ist ein Pfad der gerade noch erkennbar ist nicht betretbar. Normalerweise.

Nein, erst wenn die Antwort kommt “Wissen wir auch nicht”. Alle access-Tags machen eine objektive Aussage über den Weg selbst. “Weiß ich nicht” ist keine objektive Aussage über den Weg selbst.

Es gibt doch für diesen Zweck außer dem zuvor bereits genannten “fixme” noch die Möglichkeit, in den genannten Fällen eine Note auf die Wege zu setzen - also 2 bereits etablierte Optionen. In einem zusätzliches Tag access=unknown als so eine Art “fixme light” kann ich keinen Mehrwert erkennen.

Dieser fixme-Gedanke war für mich der tiefere Hintergrund, warum ich Abfrage https://overpass-turbo.eu/s/1g6I erstellt habe. Ich meine, OSM bietet bei bestehenden Mitteln wesentlich mehr Möglichkeiten der Visualisierung (wie hier) von Fehlern, als man es Denken mag. Meine für mich verbesserte Version der o.g. Abfrage: https://overpass-turbo.eu/s/1g8u kann ich gerne bei Bedarf im Knotenpunktbeitragsfaden erläutern.

Sven

ich würde das „unknown“ hier mit „unklar“ übersetzen und nicht mit weiß ich nicht

Genau oder auch für “wohl eigentlich Verboten aber nicht Strafbar”, wie bei Industriebrachen, bei denen die Zäune und Schilder seit Jahrzehnten fehlen.