Verwendung einer Karte, die Teil einer Verordnung ist?

Hallo,

in http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Datenquellen steht, dass Karten, die Teil von Verordnungen sind, keinen Urheberschutz genießen, also für OSM problemlos verwendbar sind.

Dort heißt es aber auch: “Allerdings gelten die Erzeugnisse der Vermessungsämter nicht als Amtliches Werk, sondern unterliegen dem Schutz von §2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG”

In meinem Beispiel (wie sicher oft) ist die fragliche Karte eine Karte des Landesvermessungsamts. Die Karte ist im Text klar als Teil der Verordnung gekennzeichnet.

Was hat Vorrang? Darf ich die Karte ohne weiteres verwenden?

(es geht konkret um http://www.uok.bayern.de/static/Schutzgebiet/Schutzgebiet_596.html )

Viele Grüße, rb706

der wichtige Teil für Deine Frage steht auch in dem von Dir geposteten Wiki-Link

"Weiterhin ist darauf zu achten, das die Karten wirklich Bestandteil des Gesetzes/ der Verordnung sind. Sind diese nur eine Anlage, muss der Haupttext diese explizit einschließen:

"Die Stadtbezirke sind in der als Anlage 1 beigefügten Karte im Maßstab 1 : 65 000, die Teil dieser Satzung ist, dargestellt." 

"

In der Veröffentlichung findet sich der Satz “Die Grenzen des Naturschutzgebiets ergeben sich aus der Naturschutzkarte, die Bestandteil dieser Verordnung ist.”

Damit hast Du meiner Meinung nach Glück

Hi!

Die Frage taucht immer wieder auf, habe sie vor ein paar Wochen selbst gestellt…:
http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=6449

So ganz einfach ist die Antwort auf die Frage wohl nicht bzw. es traut sich niemand so wirklich.
Viele sehen da ein Risiko: Was hast du davon, wenn du ein paar Häuser oder einen Fluss genau einzeichnen kannst, dann aber irgendwann wegen einem Copyright-Verstoß haftbar gemacht wirst?

Bis dann
Johannes

Wie seht ihr das hier:
http://www.vg-ranis-ziegenrueck.de/dokumente/amtsblatt/200712/alle.pdf
(Seite 12)

Die Frage habe ich genauso, auch in Bezug auf Naturschutzgebiete. Gerade bei jenen sind vielfach Karten Bestandteil der Verordnung.

Eine entsprechende E-Mail-Anfrage an das niedersächsische Landesvermessungamt (LGN) steht auf meiner ToDo-Liste, aber doch nicht ganz oben. Rein aus dem Bauch heraus würde ich behaupten, dass man die eingetragenen Grenzen eines Naturschutzgebietes übernehmen kann, denn gerade jene sollen ja bekanntgemacht und allgemein zur Verfügung gestellt werden. Bei sonstigen Informationen würde ich erstmal denken, nein.

Aber das was ich denke oder glaube, stimmt ja nicht automatisch. :wink:

Verordnungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Fast genauso eindeutig sagt es das Gesetzt:

§5 Absatz 1: Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

Hier der enstprechende Paragraph beim Bundesministerium der Justiz.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html

Absatz 2 trifft nicht zu, da Verordnungen rechtliche Wirkung auf Bürger entfalten und nicht nur zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht werden.

Wichtig ist aber, dass die Karte wirklich Bestandteil der Verordnung/Gesetz/amtlicher Erlass ist. Sofern die nur hinten dran hängt, sollte man auf einen Satz wie in der von RB706 verlinkten Verordnung achten "“Die Grenzen des Naturschutzgebiets ergeben sich aus der Naturschutzkarte, die Bestandteil dieser Verordnung ist.”
Dann ist die Karte Bestandteil der Verordnung und damit ohne urheberrechtlichen Schutz.

“Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung ist auf dem als Anlage 1 bei- gefügten Lageplan dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil der Sat- zung.” in meinem Fall wäre also Eindeutig?!

Diese topografischen Karte (http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C49196196_L20.pdf) gehört zum Verordnungstext (http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C42673471_L20.pdf). In jenem steht “die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung”.

Also kann man die Karte über den “Map Rectifier” ins Netz stellen/ausrichten und danach alle Informationen der Karte übernehmen?

Oder gibt es neben den Uhrheberrechten doch noch “andere” Schutzrechte, die das verhindern?

ich bin kein Anwalt. Aber laut Wikipedia muss man bei Satzungen aufpassen
http://de.wikipedia.org/wiki/Satzung_(öffentliches_Recht)
Es gibt Satzungen, die keine Wirkung auf Bürger haben, also eher sowas wie innerbetriebliche Richtlinien sind. Ich persönlich würde mich lieber nur auf Gesetze, Verordnungen oder Erlasse beschränken. Die sind im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte explizit erwähnt.

Es gibt im Urheberrecht auch noch weiter gehende Meinungen unter Juristen, die evtl. auch internen Satzungen mit einschliessen würden (aufgrund indirekte Wirkung auf Bürger). Aber wenn Du keine Lust hast das gerichtlich zu klären, würde ich das vermeiden. Zumal das einen Nerv der öffentlichen Verwaltung treffen würde (umstrittener Urheberrechtsschutz auf Flächennutzungspläne).

Sofern eine Karte aber wirklich Teil einer Verordnung oder eines Gesetzes ist, kann kein Urheberrechtsschutz bestehen. Andere Schutzrechte an Gesetzestexten gibt es meiner Meinung nach nicht. Wäre ja auch recht witzig, wenn ein Anwalt einen Gesetzestext zitiert und dafür mit der Urheberrechtskeule eins drüber bekommt.

Schade, wobei eine Gestaltungssatzung ja schon Einfluss auf die Bürger hat. Sie entscheidet wie die Bürger ihr Häuser baulich zu Gestalten haben (ich weiß nicht ob du den (Edit:meinen im Post oben) Link angesehen hast).
Die Veröffentlichung im amtlichen Teil eines Amtsblattes spricht ja auch für das zutreffen wenigstens einer dieser Fälle: “amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze”?!

:laughing:

Ich stimme Dir da zu. Es steht amtliche Bekanntmachung drüber, die Satzung zwingt Dich als Bürger etwas zu tun bzw zu lassen und es steht drin, dass der Plan Teil der Satzung ist.
Versuch doch folgendes: Bring die Mailadresse des Mitarbeiters im Planungsamt in Erfahrung, der für den Flächennutzungsplan (FNP) zuständig ist. (Die Plan in der Satzung sieht aus wie ein Teil des FNP). Schreib ihn an und frag, ob Du den FNP für OSM verwenden kannst. Bei meiner Gemeinde findet man den FNP auf der Homepage. Ich kann Dir gerne mein Schreiben an meine Gemeinde als Vorlage geben.
Wenn Deine Gemeinde zustimmt, hast Du nicht nur den Teil des Plans der in der Satzung abgebildet ist, sondern den ganzen FNP, der -zumindest bei mir- auch die sonst schwer zu beschaffenden Gemeindegrenzen enthält. Auch Flüße und Bäche sind so viel einfacher zu zeichnen. Wenn es Deine Gemeinde ablehnt, antworte, dass Du es Schade findest und es mühsam ist, nur die urheberrechtsfreien Teil der Pläne aus den amtlichen Veröffentlichungen verwenden zu können. Sie werden Dir dann schon antworten wenn sie es anders sehen :slight_smile:

Da kann ich also schon mal mit dem Teil anfangen… sehr schön

Mailadresse habe ich, ich finde den FNP zwar nicht im Netz aber evtl. findet sich da eine andere Lösung…
Es wäre nett wenn du mir die Vorlage zukommen lassen könntest.

Vielen Dank!

Da die Nutzungsmöglichkeiten all dieser “behördlichen” Daten und Karten ja doch doch noch nicht so klar erscheint, verspreche ich mir ein wenig Klärung im Rahmen des Workshop-Wochenendes Skillshare (siehe auch http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=6954)).

Denn dort gibt es auch das Thema Urheberrechte und deren Beachtung bei Projekten wie z.B. Wikipedia.

Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Skillshare → Programm → Urheberrechte

Da wird zumindest auch ein Jurist an Bord mit sein.

Vielleicht gibt es dann in Sachen Bebauungspläne usw. eine klarere Linie?

Hallo nochmal,

…gab’s bei der skillshare eigentlich ein Ergebnis oder eine Aussage?

Johannes

ich selbst war leider nicht beim Urheberrechts Workshop dabei, wegen Programmüberschneidungen. Ob die Frage nach den Plänen in Verordnungen gestellt werden konnte, weiß ich also leider nicht.