Verwendung der Bilder von Drohnen in OSM

Ich finde die Materie hochinteressant für uns, allerdings sind die Informationen aus diesem Artikel ernüchternd…

http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/rechtsfragen-zu-fotodrohnen-das-darf-das-fliegende-auge-a-903502.html

Ich bin nicht ganz sicher wieso du auf “ernüchterend” kommst, der grösste Teil der Einschränkungen ist irrelevant für die Nutzung als orthorektifizierte Luftbilder in OSM (siehe auch den Thread von diesem Frühjahr auf der deutschsprachigen Mailingliste). Mit einer geeigneten Maschine (Bormatec Maja oder ähnliches) sollte man mit allem drum und dran unter den 5kg bleiben und gewerblich sind die Flüge auch nicht.

Simon

Gibt es jemanden, der solch ein Gerät hat oder vor hat eins zu kaufen? :slight_smile:

Ich hatte es vor. Nun bin ich schwer am überlegen.

Noch den relevanten Beitrag von Joachim: http://lists.openstreetmap.org/pipermail/talk-de/2013-January/100663.html

Ich sehe derzeit eigentlich kein Problem:

  • “Drohnen” bis 5 Kg sind nicht genehmigungspflichtig.
  • die Bilder dürfen nicht veröffentlicht werden.
  • manche Gebiete sind gesperrt.

Danach müsste Fotografieren zum Mappen doch drin sein, oder?

ok, gut versichert sollte man sein - aber das gilt auch für Hunde und Katzen :wink:

Gruss
walter

http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#Deutschland

Daher, du darfst über dem öffentlichen Raum fliegen und alles fotografieren und verwenden, auch wenn es vom Boden nicht sichtbar wäre. Andernfalls wäre ein Foto vom öffentlich zugänglichen Fernsehturm oder dem öffentlich zugänglichen Hochhaus oder dem Berg/Felsen um die Ecke grundsätzlich nicht erlaubt. (Edit2: Da steht nicht das du es veröffentlichen darfst (nicht das jemand dies hinein interpretiert :wink: ))

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung und das Gesetz hat für alles eine Lücke :wink:

Edit: Wo man zukünftig sicherlich unterscheiden müssen wird, ist der Unterschied zwischen Foto und Video. Schließlich kann ich aus der Luft eine Momentaufnahme ebenso anfertigen, wie eine permanente Überwachung (für die ganz andere Rechte gelten dürften).

Daher finde ich diese Geräte auch wesentlich besser vertretbar als “normale” “Hubschrauber”-Drohnen (Quadrokopter & co). Letztere sind eindeutig für eine stabile Standposition gebaut, die man für eine Überwachung per Video benötigt. Neben der “Verweildauer” dürfte der Lärmunterschied bereits zu einer höheren Akzeptanz führen.

Mit einer einzigen Drohne kann man wahrscheinlich erheblich mehr Bilder generieren als man selbst abarbeiten kann. Und dann wäre etwas wie open aerial map die logische Konsequenz, aber dafür muß man die Daten natürlich veröffentlichen. Ich schlage vor, wir gründen Drohnen-Betriebs-Genossenschaften, deren Mitglieder die Drohnen reihum benutzen dürfen. Damit sind die blöden bugs der Art “Hier ist neu gebaut worden” wahrscheinlich ziemlich schnell verschwunden.

Ich hatte erst nur an Senkrechtbilder gedacht, erst nach Mareks Kommentar ist mir aufgefallen daß Drohnen fürs 3d Mappen wahrscheinlich ein idealer Datenlieferant sind.

Baßtölpel

Und dann wird man dir eine gewerbliche Nutzung unterstellen, schon darf das fliegende “Monster” nicht mehr in die Luft :stuck_out_tongue:

Du darfst ohne technische Hilfsmittel Bilder machen und diese veröffentlichen. :wink:
Auf Leiter klettern, um den Garten der Nachbarn zu knipsen is nicht. Ähnlich dann auch mit dem Flieger…

Kamera ist ein technisches Hilfsmittel, ich bin doch kein Maler :stuck_out_tongue:

Edit: Ich nehme an, du willst auf die “Hundertwasserentscheidung” hinaus, die sich auf Aufnahmen aus einer Privatwohnung bezieht und somit nicht 1:1 übertragbar ist. Zumal es hier um Kunstdrucke und nicht um ein Luftbild geht. vgl: http://de.wikipedia.org/wiki/Hundertwasserentscheidung
Demnach kann ich die Aussage über Hubschrauber bei spiegel.de nicht nachvollziehen. Gab es zwei Urteile?
Edit2: In beiden Seiten wird über das gleiche Urteil gesprochen, jedoch gibt es nur auf der Seite vom Spiegel einen Hubschrauber. Wie kommt der da hin? :smiley:
Edit3: Hier [ http://openjur.de/u/182718.html ] geht es eindeutig um keine Hubschrauber, weiß der Geier worauf sich der Spiegel da bezieht.

Also: klar geht es mir um 3D Mapping. Die Idee in Rahmen von unserem Hobby Gruppen zu bilden die gemeinsam Bilder auswerten (“Betriebsgenossenschaften”) finde ich recht gut.
Wir stellen niemals Bilder als solche der Öffentlichkeit zur Verfügung. Auch verdienen wir mit den Bilder kein Geld.
Wir bauen generalisierte 3D Modelle für OSM.
Trotzdem wäre eine bindende Rechtsberatung gut.
Kann jemand aus Hamburg mal den dortigen Datenschutzbeauftragten besuchen und diese Gretchenfrage stellen?

Grüße,
Marek

Nein, ich will darauf hinaus, dass das Foto von einem öffentlichen Weg aus gemacht werden muss. Aus der Luft könnte es schon ganz anders aussehen. Auch was bspw. das Persönlichkeitsrecht betrifft.

Allgemein vermute ich jedoch, dass man mit den Dingern nicht hoch genug Fliegen darf/kann, als das es sich zum Mappen überhaupt lohnt.

Das “Ding” wiegt nur ~1kg, damit darf es von einer Privatperson überallhin gesteuert werden.

Da es so nett Handlich ist und überhaupt nicht nach Kamera aussieht, sollten sich damit ohne Sorgen super Ergebnisse erzielen lassen.
Weiß jemand, was der Spaß kostet?
Edit: Laut Pressemeldung vom Januar 2013 kostet es ~10.000 $ (~7.565€) :confused:

Hmm ich glaub du hast da was verpasst :slight_smile: Es gibt seit Jahrem Firmen die kommerzielle Kleindrohnen fürs Surveyingaufgaben anbieten (z.B. Sensefly) und auch Firmen die solche Drohnen kommerziell zum Herstellen von Orthofotos verwenden. Z.B. http://www.r-pod.ch/ die uns verdankenswerterweise auch immerwieder Fotos zum Mappen bereitgestellt hat.

Klar man kann bei den Höhen nicht riesen Flächen erfassen, dafür ist die Auflösung sehr gut.

Was neu ist, dass man mit etwas Selbstbau in eine preisliche Region kommt die es auch für den privaten Einsatz erschwinglich ist (die kommerziellen Modelle sind alle im eher 10k Euro hoch als tief).

Simon

Noch ein paar Links zum Thema (wie man beim 1. Link sehen kann gehts ohne Kamera durchaus für unter 1000 Euro):

http://www.diydrones.com/
http://www.bormatec.com/
http://conservationdrones.org/
http://researchdrones.com/
http://www.droneadventures.org/category/humanitarian/

Oh, nur 80€ :slight_smile:
http://bormatec.com/xtc/product_info.php?info=p34_Cam-Flyer-Q.html

Ohne Kamera und Antrieb - (komplett 190,00 €)

MIt 190€ fliegt das Ding noch immer nur geradeaus - ihr braucht eine Mehrkanalfernbedienung auch (ab 300 €, wenn’s eine sinnvolle sein soll). Und zu vergleichen mit der ebee ist es nicht - ebbe fliegt autark über vordefinierten Gebiet mit GPS-Steuerung, zusätzlich hat die ebee einiges an Software dabei (für Kursetzung, Stitching und Auswertung).

Bei der bormatec kommt hinzu, dass die Kamera nach vorne gerichtet ist und nicht nach unten. GPS-Tracking fehlt auch. Fällt somit leider in die Kategorie Spielzeug (im Vergleich zur ebee).

Natürlich ist die kleine Bormatec ungeeigenet (auch praktisch keine Zuladung möglich). So für 1000-1500 Euro ist man aber wohl gesamthaft dabei, SW ist kein Problem da ja für das APM 2.5 alles frei vorhanden ist, sprich Arduplane firmware und die Missionplanner SW (viel was anderes baut wohl conservationsdrones auch nicht zusammen). Der Anteil des Flugkörpers selber ist dabei ja auch der kleinste Teil der Kosten (man muss ja auch damit rechnen hin und wieder den Teil zu schrotten).

Simon

Wenn wir schon von rechtlichen Problemen reden, du bist dir schon bewusst, dass es irgendwo bei der Modellierung eine Grenze gibt ab der die Urheberrechte des/der Architekten ins Spiel kommen?

Das gibts wohl nirgends auf der Welt :slight_smile:

Simon