Verwendung Bundesverkehrswegeplan 2030

Hallo Experten für Quellen und Urheberrecht,

ich habe Fragen zur Verwendung der Dokumente des in Arbeit befindlichen Bundesverkehrswegeplans 2030.
Die wichtigste:

  • Darf ich von den Beschreibungen unter http://www.bvwp-projekte.de/strasse/ einen groben Straßenverlauf, beabsichtigten Straßenstatus o.ä. entnehmen? Durchführung: Durch ungefähres eigenhändiges “Abmalen”, nicht durch Appausen, digitale Übernahme, Kopie o.ä…
    Ich verstand bisher, dass das gerade noch erlaubt ist. Könnt Ihr mir weiterhelfen?
    Wenn nicht erlaubt, was ist dann gestattet, wenn Zeitungen schon drüber mitdenken?

Und wenn ich schon mal dabei bin:

  • Ab welchem Planungsstand ist “proposed” für Euch angemessen?
  • Wie mappe ich abgesegnete aufgeplante Maßnahmen, die doch nicht kommen? (gibt’s immer wieder mal, wenn das Geld alle war)

Gruß
Ohligser

Bitte nicht…

In dem Ding steht soviel Schall und Rauch drin… Es ist ein Wunschzettel an den Weihnachtsmann. Viel der darin gelisteten Projekte werden garnicht kommen…

Erst wenn ein rechtssicherer Planfeststellungsbeschluß zu einer geplanten Straße vorliegt, das Geld bereitliegt und mit den Bauarbeiten auch begonnen werden, sollte die Straße rein.

Maßnahmen, die nicht umgesetzt werden gehören nicht in die Datenbank.

Ansonsten ist umap https://umap.openstreetmap.fr/de/ ein Tip für dich.

Das ist immerwieder mal Thema hier… ich findes es nur gerade nicht.

Sven

Lass es bitte.

http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=54163

Danke, besser hätte ich es nicht ausdrücken können.

Ich würde die Objekte schon in OSM eintragen, wenn das Planfeststellungsverfahren läuft. Wenn sich dann abzeichnet, dass die Sachen doch nicht gebaut werden, kann man sie immer noch löschen. (Es gibt ja auch Projekte, die jahrelang planfestgestellt sind, aber trotzdem nicht realisiert werden)

Hallo zusammen,
nein, ich habe nicht vor, den BVWP abzumalen, soviel zur Beruhigung.

Aber ich entnehme doch, dass ich nichts von dem, was schon da ist (nicht nur von mir) nicht gelöscht werden MUSS.
Und darum ging es mir.

Eure Richtschnüre, ab wann was datenbankgeeignet erscheint, sind interessant, behalte ich im Kopf.

Danke für Eure Antworten
Ohligser

Hallo,

bei städtischen Vorhaben tagge ich es dann, wenn es im Stadtrat beschlossen wurde. Ab diesem Zeitpunkt kommt es meist als proposed rein, wenn mit den ersten realen Bauarbeiten angefangen wird, dann construction.
Wenn große Gebiete umgewandelt werden (Acker zu Bauland, Gewerbefläche etc.), dann umreisse ich das Gebiet als greenfield.
Aber alles erst, frühestens wenn der entsprechende Ausschuss es verabschiedet hat, spätestens, wenn der Rat dies durchgewunken hat.

Für Vorhaben im noch zu zu verabschiedenden BWP welche unter vordringlicher Bedarf laufen sehe ich highway=proposed als ok an da hier eine hohe Wahrscheinlichkeit vorliegt - das kann im Einzelfall natürlich trotzdem ein Luftschloss sein. Für Vorhaben die unter “fest disponiert” laufen sehe ich das von mir vorgeschlagene highway=scheduled (https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Proposed_features/Scheduled_lifecycle) als passend an.

Unabhängig von der Wahrscheinlichkeitsfrage bekommt so ein Projekt erst mit der Planfeststellung eine halbwegs OSM-taugliche Geometrie, vorher ist es nur ein dicker Strich auf der Weltkarte …

Für die Idee, einen Tunnel durchs Osterzgebirge zu buddeln ist noch nicht mal das Geld da, geschweige denn ein Planfeststellungsverfahren, aber die Strecke ist schon drin… :frowning: Auch hier ist überhaupt noch nicht klar, ob das Projekt überhaupr in den vordringlichen Bedarf kommt…

http://www.openrailwaymap.org/?lang=&lat=50.87206142677591&lon=13.927230834960938&zoom=12&style=standard

Sven

Gleiches bei der Abkürzung an Minden vorbei durch das Wesergebirge…