Verwaltungsgrenzen in Bayern

Hallo,

Heute suchte ich nach einem bestimmten Punkt auf einer Kreisgrenze in Bayern sowohl in der OSM als auch im Bayernatlas.

Ergebnis: Der Grenzpunkt nach OSM und der Grenzpunkt nach Bayernatlas sind 15 m voneinander entfernt.

Konkret geht es um den östlichsten Punkt des Landkreises Forchheim.
Auf OSM ist dieser verzeichnet bei 49.7529859, 11.3883854. Im Bayernatlas liegt der entsprechende Punkt deutlich weiter östlich bei 49.75303, 11.38858.

Welche der beiden Angaben ist als “verlässlicher” einzustufen?
Auf OSM ist der Punkt 2021613263 (und die Grenzlinie 67762367 der Kreise Forchheim und Bayreuth, der er angehört) seit November 2012 ungeändert, und als Quelle ist bei der Grenzlinie angegeben “Bayerische Vermessungsverwaltung www.geodaten.bayern.de”. Daher bin ich über diese Abweichung sehr erstaunt.

Hallo,
nachdem der Bayernatlas für OSM wegen der Lizenz nicht nutzbar ist würde ich sagen OSM zählt :wink:

Gruß
Danfost

Grüß dich!

In dem konkreten Fall dürfte der BayernAtlas genauer sein. Bei der Überlagerung beider Datensätze gibt es mehrfache Diskrepanzen.

Aus welchem Grund die Diskrepanzen bestehen, lässt sich nach über 12 Jahren nicht mehr bestimmen. Eventuell wurden sie damals nur grob abgezeichnet. Oder sie haben sich in der Zwischenzeit verändert. Oder die Datengrundlage war damals viel gröber als heute.

Laut der Contributors-Seite darf man den Verwaltungsgrenzen-Datensatz anscheinend in OSM nutzen. Die verlinkte Seite gibt es heute nicht mehr. Das Open Data Angebot von Bayern ist mit CC BY 4.0 lizensiert und damit grundsätzlich nicht zur Nutzung erlaubt.
Soweit ich das sehe, darf man aktuell nur die Luftbilder (explizit DOP 80) und die Umrisse der Schutzgebiete verwenden.

Nachtrag: Laut dieser Seite darf man die Verwaltungsgrenzen verwenden. Laut diesem Post im Forum geht das tatsächlich.

Das wäre in diesem Fall dieser Datensatz.

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Erstmal vielen Dank!
Ich gehe auch davon aus, dass die Profis von der Vermessung im Zweifelsfall die genaueren Daten haben. Aber gerade bei offiziellen Grenzlinien traue ich mich (noch) nicht, die vorhandenen Daten zu bearbeiten.
Den Datensatz habe ich heruntergeladen, weiß aber nicht, wie ich die Dateien öffnen soll - ich habe mich mit diesen Formaten noch nie näher befasst. Ganz abgesehen von den Lizenzfragen.

Grüße

Matthias

Die einfachste Variante ist die Integration als WMS-Layer direkt im iD-Editor auf osm.org
Das wäre dann von hier diese URL:
https://geoservices.bayern.de/od/wms/alkis/v1/verwaltungsgrenzen?FORMAT=image/png&TRANSPARENT=TRUE&VERSION=1.3.0&SERVICE=WMS&REQUEST=GetMap&LAYERS=by_alkis_kreis_grenze&STYLES=&CRS={proj}&WIDTH={width}&HEIGHT={height}&BBOX={bbox}

Im Editor rechts mittig auf das “Ebenen”-Symbol klicken und auf “Custom” (Deutsch vermutlich “individuell” oder ähnlich) klicken und auf den drei Punkten die URL eingeben.

Dieser WMS-Layer ist nicht der schnellste, und man darf nicht zu weit reinzoomen. Aber dann könntest du die Grenze entsprechend nachziehen.

:expressionless:

Ich betrachte BY nur am Rande… zu weit weg von Brandenburg…

Aber…

…sollte BY wirklich plötzlich OSM-verwendbares Opendata versuchen? Ob diverser Disskussionen auch der letzten Monate kann ich es nicht glauben… :frowning:

Sollte es wirklich anders sein: haben die (potentiell verwendbaren) Verwaltungsgrenzen die Genauigkeit der Liegenschaftskatasterkarte? Wenn nicht kommt man vom Regen in die Traufe…:expressionless:

Bei echter freier Verwendbarkeit schwant mir Böses…

Sven

Soweit ich mich erinnere, gab es zur Verwendbarkeit der Opengeodate Bayern nach wie vor Bedenken, die nie wirklich ausgeräumt wurden. Siehe die Diskussion im Thread
Es wurden sogar die zuvor noch erlaubten BayernDOP aus dem editor-layer-index genommen.
Der @DD1GJ, der das damals eingefädelt hatte meldet sich leider nicht mehr auf Nachfragen zum Thema.

Deutschlandweit ist meiner Kenntniss nach VG250 das detaillierteste welches wir verwenden dürfen, aber dies ist offenbar weniger detailliert als die Daten aus dem o.g. bayerischen WMS.

Hier mal zum Vergleich die drei Grenzen aus OSM,BKG(Grün) und BVV (Orange)

Ich bin da nicht erstaunt.
Die damaligen Grenzen wurden mit Hilfe eines Datansatzes der bayerischen Vermessungsverwaltung eingepflegt. DIeser war seitens der ADBV bewusst ungenau.
Das was jetzt in OSM drin ist demnach legal. Vom BayernAtlas abzumalen ist weder legal noch nötig. Wirklich genauer braucht man die Grenzen gar nicht.

Also: Finger weg!

Das würde ich so vorschnell nicht so behaupten. Es macht schon einen Unterschied, ob die Grenze in OSM links vom Weg ist oder in der Realität rechts vom Weg. Ich kann mir sehr wohl Situationen / Auswertungen / Anwendungen vorstelllen, für die das dann eine Relevanz hat.

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Dafür das OSM die OTG-Regel hat, sind die virtuellen Grenzen nicht so wichtig. Wer andere Anwendungen umsetzen will, der kann die “offiziellen Daten” ja für private und kommerzielle Zwecke nutzen. Mit Quellennennung (ADBV), die wir nicht fordern. Das ist legal. :wink:

Jetzt habe ich also eine Grundsatzdebatte über Lizenzfragen losgetreten, aus der ich mitnehme, dass die Lizenzbedingungen für die OpenData der bayerischen Vermessung noch recht unklar sind.
@pyram: Danke für den Hinweis, dass die 2012 eingepflegten Grenzen “bewusst ungenau” übermittelt worden sind. Daraus folgt dann, dass diese Grenzen nicht - wie ich bisher angenommen hatte - “heilig” sind, sondern aufgrund von OTG-Beobachtungen korrigiert werden können.

Heute war ich vor Ort und habe OTG eine Grenzmarke gefunden. Vielleicht korrigiere ich die Grenzlinie hier dementsprechend; ich möchte allerdings Verschlimmbesserung vermeiden…

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