Vertragsstrafe Parkplatz mit fee=* eintragen?

Hallo zusammen,

es geht um diesen Hinweis. Die P+R-Parkplätze der Kölner Verkehrsbetriebe dürfen kostenlos benutzt werden, sofern man ein gültiges ÖPNV-Ticket vorweisen kann. Wer ohne erwischt wird oder die Parkdauer von 24h überschreitet, riskiert eine Vertragsstrafe von 30 €. Der Hinweisgeber macht ja selbst einen tagging-Vorschlag, allerdings bin ich sehr im Zweifel, dass eine Strafe mit fee=* eingetragen wird, der Schlüssel ist ja eher für normale Gebühren gedacht, bzw. ob der Hinweis auf evtl. Strafen überhaupt eingetragen werden sollte? Wie steht ihr dazu?

Sehe ich genau so. fee wäre, um zu erfassen, ob das legale Parken dort Gebühren kostet. Gebühren für illegales Parken sollten wir nicht erfassen. Für mich wäre das fee=no + park_ride=*. Natürlich nur, wenn es so beschildert ist.

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Zustimmung, siehe dazu auch die entsprechenden Beiträge hier:

Wie sollten wir durch Fair Parken überwachte Parkplätze taggen - #15 by Nakaner

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Wie wäre es mit
fee=no
authentication:ticket=public_transport

Es gibt auch noch fine=*.

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Ich frag mich ja, wie das in Zeiten des D-Tickets überprüft wird. So gesehen hätte ich ja einen “ÖPNV-Schein”. Darf ich dort parken?

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Vermutlich so wie bei der Fahrscheinkontrolle im ÖPNV. Hier dann beim Ein- oder Ausfahren.

In den Park & Ride-Anlagen der KVB können Sie bis zu 24h kostenlos parken, wenn Sie ein gültiges ÖPNV-Ticket haben (Deutschlandticket, Abo, Einzelticket usw.) und vor Ort mit den verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln unmittelbar abfahren und/oder ankommen.
(…)
Der Besitz eines gültigen ÖPNV-Tickets ist auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen.

https://www.kvb.koeln/fahrtinfo/park_and_ride/index.html

Aus den „Einstellbedingungen für die P+R-Anlagen“:

  1. Grundsätzlich dürfen nur Nutzer (Fahrzeuginsassen) ihr Fahrzeug in der Anlage abstellen, die mit einem gültigen Ticket des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg, der von der Anlage aus verkehrt, die Anlage verlassen bzw. anfahren. Dieser Nutzer und ggf. der Halter des geparkten Fahrzeugs hat auf Verlangen der KVB AG einen gültigen Fahrschein in geeigneter Weise vorzuzeigen. Bitte bewahren Sie daher Ihren Fahrschein bis zum Verlassen der P+R-Anlage in Ihrem Fahrzeug auf und zeigen Sie ihn bei der Ausfahrt auf Verlangen vor!

https://www.kvb.koeln/fahrtinfo/park_and_ride/einstellbedingungen.html

Es stellt sich die Frage, ob alle Deutschlandtickets als „Ticket des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg“ gelten oder nur diejenigen, die direkt bei diesem Verkehrsverbund erworben wurden. :thinking:

Die Frage stelle ich mir da tatsächlich auch, ob ich da jetzt nun als Köln-Tourist mit meinem D-Ticket nutzen darf oder nicht.

Ich vermute mal, dass man die P+R Seite mit Einführung des D-Ticket angepasst hat, die Einstellbedingungen aber vergessen hat.

Ich frag mich ja, wie das in Zeiten des D-Tickets überprüft wird.

Ich kann jetzt nur für die P+R-Parkplätze Dellbrück S-Bahn und Thielenbruch sprechen, es gibt dort keine Schranken o.ä., man kann prinzipiell ohne Kontrolle ein- und ausfahren, es kann aber halt sein, dass der Kontrolldienst der KVB eine Stichprobe durchführt. Das hatte ich persönlich noch nicht, wenn man sein D-Ticket vorweisen kann sollte das aber kein Problem sein. Am U-Bahnhof Bensberg gibt es (glaube ich) an der dortigen Tiefgarage eine Kontrolle an der Zufahrt, habe ich aber bisher nicht ausprobiert.

Die Frage stelle ich mir da tatsächlich auch, ob ich da jetzt nun als Köln-Tourist mit meinem D-Ticket nutzen darf oder nicht.

Die Beschilderung besagt tatsächlich “Nur für Nutzer des ÖPNV. Die Höchstparkdauer beträgt 24 Stunden.”

Naja,

das setzt für gewöhnlich ein gültiges Ticket voraus.
Und in den Einstellbedingungen wird klarer, dass man auch den ÖPNV benutzen muss, also dort Parken und in Brück einkaufen gehen geht schon mal nicht.

Das können wir aber nicht abbilden. Auch wenn P+R-Parkplätze dazu gebaut werden, dass man dort von Auto in ÖPNV wechselt und vice versa, gibt es dazu keine Pflicht :frowning:

“punishable by fine” means “legal for a price”
–das Internet

Wäre eine Erfassung über fee so möglich
fee=no
maxstay = 2 hours
fee = yes @ (maxstay > 2 hours min. 35€)
description = Gebühren sind die Vertragsstrafe bei Überschreitung der Höchstparkdauer

fee = yes @ (maxstay > 2 hours min. 35€)

Wird eigentlich nur bei Parkplätzen verwendet, bei denen z.B. die erste Stunde kostenlos ist und danach normale Parkgebühren anfallen. Oben wurde schon der Schlüssel fine=* genannt, ich war mir jetzt nur nicht sicher wie der in diesem Fall einzutragen wäre. fine:not:customer=35.00 EUR vielleicht? Wahrscheinlich wäre es in dem Zusammenhang auch sinnvoll access=customers zu setzen. Der Parkplatz ist ja explizit für ÖPNV-Fahrgäste reserviert.

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ich denke auch dass wir die Strafen nicht eintragen sollten. Wir mappen bei Geschwindigkeitsbegrenzungen ja auch nicht was die Überschreitung kostet oder bei ÖPNV-Linien was fürs Schwarzfahren fällig wird

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Ein Unterschied zwischen Gebühren und Strafen ist mitunter, dass Gebühren prinzipiell individuell sind, während Strafen eher kollektiver Natur sind.
Jeder Einzelne ist verpflichtet, für die Nutzung Gebühren zu zahlen. Daher stehen sie tendenziell in einem Verhältnis zur geleisteten Arbeit.
Bei Strafen ist es weniger so. Keiner würde 60€ für eine Kurzstrecke als angemessen sehen. Vielmehr bilden sie den entstandenen Schaden ab, der zwar die eigentlichen Gebühren beinhaltet, aber auch z.B. die Kosten für die Kontrolle und abstraktere Überlegungen wie das Risiko, erwischt zu werden.
Soviel dazu, dass Strafen nicht in fee rein sollten.

Gleichermaßen ist meist nicht abbildbar, wo die Strafe zu zahlen ist. Bei Gebühren gibt es Automaten, Schalter, eine App. Bei Strafen kann Post kommen, ein Alert in der App, oder man muss irgendwohin gehen. Das hat nichts mehr mit dem eigentlichen Service zu tun und kann unbegrenzt kompliziert werden. Zumal sich kaum ein Anbieter die Mühe macht, diesen Prozess verständlich und in Gänze zu erklären.

Wir könnten drüber reden, ob man die Vertragsbedingungen als Bild oder Link in OSM einträgt. Aber die Strafen sollten wir nicht eintragen.

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Naja, solange ich keinen behindere kann ich überall parken und zahle wenn ich die “Parkdauer” von ~3 Minuten überschreite eine “Strafe” (so das Ordnungsamt vorbei schaut). Von daher würde ich eher abraten, sowas bei OSM zu erfassen. Könnte sonst ausarten…

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