Verständnisfrage zu "bicycle=no" (bei Grevenbroich)

Da bist Du falsch: Ich appelliere hier nur, endlich in einem internationalen System (OSM ist ein internationales System, auf britische Verhältnisse hochgradig getrimmt, ist nicht schädlich, die Hälfte der Weltkugel war vor nicht allzu langer Zeit ja britische Kolonie und kennt solche Verhältnisse und Regel…) endlich international und nicht mehr kleinkarriert deutsch zu denken!

Der Datenbestand von OSM mag annehmbar sein (wobei OSM ständig und für lange Zeit hinterher hinkt: Neue (Wohn-)Gebiete (mit eigenen Strassen und Wegen) werden nicht erfasst, neue Planungen auch nicht, weil man an freie Unterlagen nicht herankommt, und, diese Diskussion über ein paar Meter Wege illustriert es glänzend, mit der Komplexität der nur in Deutschland selbstgebastelten Welt nicht mehr klarkommt!

Versteht hier niemand, dass Deutschland ein Durchgangsland ist, und das die berechtigten Millionen Verkehrsteilnehmer in Transit oder auf Tour im Land diese ganze Komplexität gar nicht erfassen können, weil sie sonst nirgendswo gilt?

man versucht zu taggen,

anstatt

der Behörde klar zu machen, dass sie einen Mist gerade gebaut und künftig für eine saubere Lösung zu sorgen hat

was sie auch oft tut, wenn man sich nur darum bemüht. Es dauert nur länger, als eine krumme Tag-Lösung zu basteln…

die Reaktion “Hinnehmen” ist falsch.

Möglicherweise liegt ein Missverständnis vor:
Kernanliegen von OSM ist es, die Welt zu erfassen, nicht die Welt (inklusive der Behörden) zu verbessern.

Wenn einem Mapper ein Fehler einer Behörde auffällt, kann er die kontaktieren (was gelegentlich gemacht wird), aber das liegt außerhalb von OSM, wie ich es verstehe.

Möglicherweise kommt in DE schon manchmal ein (typisch?) deutscher Wesenszug zum Tragen, alles möglichst pingelig zu erfassen. Solange das aber internationalem Tagging nicht widerspricht, wird das akzeptiert, so wie das auch allen anderen Ländern zugestanden wird.

Bei uns ist ein hw=trunk z.B. kreuzungsfrei, woanders kann das vom Zustand her ein besserer Feldweg sein.

Das erinnert mich an etwas in den Untiefen meiner ToDo-Liste
In das Thema proposals einarbeiten und eins verfassen zum Thema bicycle=optional_sidepath etc., nachdem ich das schon vor eine Weile in einer Gegend propegemappt habe …
use_sidepath ist extra erfunden worden, um eine Benutzungspflicht anzuzeigen als Differenzierung zu no.
Um Gottes Willen nicht mit nicht benutzungspflichtigen Radwegen verwässern!
Sonst haben wir wieder das gleiche Eskalationsdrama wie mit yes/designated/official …

Das ist bei dem Thema durchaus ein Problem …
Das UK ist eins der wenigen westeruopäischen Ländern, in dem es prinzipiell keine Radwegbenutzungsplficht gibt, Radwegschilder sind dort nur Empfehlungen. Ein Anlauf vor paar Jahren, das zu ändern, wurde vehement erfolgreich bekämpft, Details könnten, meine ich mich zu erinnern auf der deutschen Wikipediaseite zu Radverkehrsanlagen zu finden sein.

Mag bei dem so sein, aber in meinem Bereich als Wanderer vermag ich da gar keine große „hochgradige Trimmung auf britische Verhältnisse“ zu sehen. So lassen sich die öffentlichen Wegerechte in England und Wales, für Wanderer sehr wichtig (für Radfahrer abseits der öffentlichen Straßen auch), nur ziemlich umständlich abbilden und werden in osm-carto überhaupt nicht gerendert.

Deshalb vermag ich diesen Rant nicht ganz ernst zu nehmen. Dass länderspezifische Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen und zu unterschiedlicher Erfassung führen, ist doch selbstmurmelnd und keine systemische Schwäche von OSM.

–ks

Für Empfehlungen gibt es "class:bicycle", die sind aber nur selten nötig. Ein Router für langsames Radeln (trekking/family/slow o. ä.) wird auf dem Radweg routen, ein Rennrad-Router dagegen auf der Fahrbahn.

Manche Fachleute empfehlen sogar, auf der Fahrbahn zu fahren, wenn das erlaubt ist. Dort werden Radfahrer vom fließenden Verkehr eher wahrgenommen und es passieren weniger Unfälle (die meisten Unfälle geschehen beim Abbiegen, an Kreuzungen und bei Ein- und Ausfahrten). Ohne ausgeschilderten Radweg also “bicycle = yes” auf der Fahrbahn.

Nur bei einem “eindeutig gekennzeichnetem Radweg”, also Zeichen 237, 240 oder 241, ist Rad fahren auf der Fahrbahn verboten. Streng nach StVO “Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn … benutzen” sogar “bicycle = no”.

Übrigens habe ich noch nie ein Zeichen 254 (Verbot für Radverkehr) an der Fahrbahn gesehen, wenn der parallele Radweg mit Zeichen 237, 240 oder 241 markiert ist. Oder gibt es das irgendwo? Die Beschilderung geschieht anscheinend auf Basis der StVO.

Bernhard

Hallo Bernhard

natürlich gibt es das und sogar ziemlich oft, dort wo eine alte Strasse und ein begradigtes und verbreitetes neues Stück der gleichen Strasse außerhalb des bewohnten Bereiches parallel laufen und die neue begradigte Strasse eine Kurve macht, wo man die Radler schlecht sieht… Die Radler sind auf der alten Strasse zwischen den Häusern besser aufgehoben (in der Richtung, wo sie die neue Strasse nicht umsonst 2 Mal querren müssen! Querren ist ja eine der häufigsten Unfallursachen…).

Gibt es. Muss es geben! Und betrifft dann nur eine Richtung! Kartograf muss damit leben :stuck_out_tongue:

Gruß

ereich als Wanderer vermag ich da gar keine große „hochgradige Trimmung auf britische Verhältnisse“ zu sehen. So lassen sich die öffentlichen Wegerechte in England und Wales, für Wanderer sehr wichtig (für Radfahrer abseits der öffentlichen Straßen auch), nur ziemlich umständlich abbilden und werden in osm-carto überhaupt nicht gerendert.

Hum, eine Karte, wo Informationen fehlen keine Schwäche :laughing: lass mich doch laut lachen!

Ich sprach die ganze Zeit von OpenCycleMap.

OpenCycleMap ist weltweit mit OpenStreetMap gleichberechtigt! Es darf keinerlei Systemschwäche im Renderer von OpenCycleMap (vergiß OpenStreetMap bitte! Das Auto ist das Verdamnis der Welt nicht ihre Hauptsache… Die Klimaveränderung und das endgültige Schmelzen des ewigen Eises ist ursächlich mit dem Schwachsinn der unbegrenzten Entwicklung von Wärme in Verbrennungsmotoren auch mitverbunden, nur um im weltweitem Schnitt nur wenige 100%-km zu gewinnen und, nebenbei, Personal einzusparen, dass dann die Allgemeinheit in Form von Arbeitslosen so oder so unterhalten muß, ob als Arbeitslose oder als Sozialhilfeempfänger ist egal…).

Die [Mod-Edit: Beleidige Inhalte entfernt] Deutschen haben aber jetzt auf einem der meist “gekarteten” Gebieten der Welt solche Systemschwächen eingebaut, indem sie die Key-Vorschriften von Andy Allan mutwillig umgekehrt haben, dass die Information an den potentiellen Radfahrern in diesem Gebiet der Welt heute ausbleibt! Damit tragen sie die Hauptverantwortung auch auf dem Gebiet der Kartographie, für die verzögerte Wiedereinführung vom Radverkehr als ein wiederzunehmendes Volks-Hauptverkehrsmittel! Viele Wege, die auch Radwege sind, und immer waren, sind verlassen worden aus Unwissen, weil ganze Generationen von Deutschen gedacht haben, Fahrrad ist nur noch was für Freizeit und damit so überflüssig wie Reiten (obwohl es, dank nop, ein Teilnehmer und Moderator dieses Forums, für Reit-Render ohne Schwächen für Reiter durchaus gibt! Die Reitwanderkarte ist an sich fast besser für Radfahrer in Deutschland als OpenCycleMap, das ist doch der Gipfel des Unsinns…)! Problematisch ist, das die Radwege, auch hochoffizielle Fahrradrouten (da vom Verkehrsministerium anerkannt!) total vergessen bleiben, weil die (potentiell interessierte) Bevölkerung sie nicht / nur wenig kennt, und den notwendigen Druck auf die Politik und Verwaltung nur extrem schwach ausübt! Vergisst bitte nicht, dass Papier-Fahrradkarten, wie es früher gab, für Verlagshäuser sich nur noch auf dem Gebiet des Tourismus noch lohnen! Die Bevölkerung braucht aber diese Information, damit sie sieht, dass man doch die Kid’s zur Kita/Kiga/Schule/Einkaufen mit dem Fahrrad fahren kann, anstatt solche Wege (und viel längere Wege, oft mehrmals am Tag wegen den untershiedlichen Kinderabgabe- / Abholzeiten) zurückzulegen!

Wenn ich die Großstadt, wo ich lebe auf OSM angucke, und gedanklich die Radwege, die ICH bereits eingegeben habe (wahrscheinlich die Hälfte des Bestands), dass heißt, nicht diese gestrichelten blauen Linien sehen würde, würde fast überall in dieser Stadt die blosse Vorstellung wegwischen, man könnte zum Kindergarten mit dem Rad fahren. Damals, als meine Kinder noch klein waren, fuhren wir deswegen mit dem Auto eine wesentlich längere Strecke (da wir weder Eisenbahnen noch Autobahnen auf Fuss-/Rad-Brücken benutzen durften, und die Kraftfahr-Brücken nicht gerade zahlreich sind!). Einkaufen auf dem Weg konnten wir auf nicht, da Schnellstrassen/Autobahnfahrten! Einkaufen fuhren wir extra (da Fahrrad sowieso nicht im Einsat, obwohl alle Einkaufmöglichkeiten heute noch wie damals auf dem Fußweg (nein, 7,5 km einfach über die Schnellstrassen oder 5,5 km über die heute dokumentierten Radwege, ist kein diskutabler Fußweg für Kindergarten. Warum soweit? Weil die Zuweisung der Kindergärten damals wie heute in Deutschland trotz Zahlung asozial ist! In benachbarten Ländern ist Kindergarten oft kostenlos, und trotzdem gibt es genug, so in meiner Heimat. Hier nahm die Großstadt die Kinder damals erst ab 4,5 J. an und trotzdem deckte sie nur 60 % des Bedarfs, d.h. der Anmeldung. Heute noch werden die Plätze zentral zugewiesen, der Bedarf wird nicht gedeckt, und man ist verpflichtet trotz hoher Zahlung, beide Eltern sind bei uns Ärzte, haben enorme Kindergartengebühren hinzunehmen, und müssen befürchten, nicht den Platz zu bekommen, der verkehrsmäßig günstig liegen würde, Zustände wie unter Genosse Honnecker!).

Sind deutsche Karetografen zu … zu begreifen, wie legere sie solche Themen abtun, und was sie damit anrichten?

Hi, OpenCyclemap hat so einige Schwächen, insbesondere kennt die das gängige oneway:= - Schema überhaupt nicht.

Ich kann dir übrigens nicht mehr ganz folgen, was hast du plötzlich für ein Problem mit der asotialen Kindergartenplatzvergabe? O.o

Aber eins kann ich dir sagen: Du wirst nie eine Karte, insbesondere eine Fahhradkarte, schaffen können, die Weltweit einheitlich funktionieret und dazu noch alle Besonderheiten in jedem Land abdeckt.

Entweder machst du eine eigene nationale Karte oder du nimmst solche Fehler in Kauf.

Aber das haben meine Vorredner auch schon gesagt.

Viele Grüße

… keine Lust mehr, als Prügelknaben herzuhalten, nur weil dir an den Rendering-Regeln irgendeiner OSM-basierten Karte was nicht passt.

Ich zeige dir auf, dass OSM nicht hochgradig auf britische Verhältnisse getrimmt ist, und als nächstes prügelst du auf die bösen Deutschen ein?

Die Renderschwächen der OpenCycleMap sind nicht Thema dieses Forums. Aussagen wie „OpenCycleMap ist weltweit mit OpenStreetMap gleichberechtigt“ sind technisch unsinnig, weil OSM die Datenbank ist und OCM ein daraus abgeleitetes Produkt.

Und tschüss.

–ks

Hallo hsimpson, hallo Kreuzschnabel
Die Argumentation ist absolut schwach!

Sicher ist das Taggen von Radwegen besonders schwierig (beispiel Länder, wo das Radfahren auf der Standspur erlaubt ist! Derzeit quält man sich in Deutschland, um die Festlegungen aus Berlin zu erfüllen, den Radfahrern Schnellradwege zu geben! Es gibt so viele Kilometer von Standspuren von Autobahnen um Düsseldorf herum! In Spanien wäre die Forderung aus Berlin schnell erfüllt! Aber in Deutschland nicht, weil man den Kopf zum Huttragen benützt und nie an den Radfahrern mitdenkt! So baut man derzeit, um die Luft weiterhin in Garzweiler II zu verpesten eine blank neues Autobahnstück … wieder ohne jeglicher Komodität für den Radverkehr. So wird man hinterher nicht nur ein Restloch als See haben, sondern eine große Wüste durch welche Radfahrer extremst unbequem durchfahren können (bei der heutigen Witterung gröbster Dreck! Nur für Extremsportler geeignet! Unbefestigte Wege, Pisten aus grobem Schotter, Serpentins aus Sand mit labiler Oberfläche)…)

Aber,

hätte man sich an der Festlegung von Andy Allan gehalten, wären unzählige Wege, die in Deutschland ZU UNRECHT als Fußweg getaggt werden, Radwege einfach weil, erstens, dort das Radfahren nicht verboten ist, und, zweitens, das Radfahren dort technisch möglich ist und sogar qualitativ ziemlich gut (mit normalen Rädern, oder gar mit anderen, Rennräder oder Pedelec´s, ja sie kommen noch dazu und das ist die Chance für die Umwelt, nur sind insgesamt schneller, als sonst ihre Besitzer fahren würden, wenn man etwas langsamer fährt! Was sowieso nonsens pur, festzulegen, dass Pedelec auch “nur Fahrräder” sind!) ist. Dann wüssten POTENTIELLE Radfahrer, wo sie fahren können, ohne einen Hinterhalt befürchten zu müssen (der Bauer streitet sich heftig mit Dir, auch auf Großstadtgebiet, weil er meint, dass Du ein Nur-Wirtschaftsweg benutzt, obwohl die Beschilderung den Gegenteil ganz klar sagt!)

Die Idee von Andy Allan war doch ganz klar:

  • durchgehender Strichzug = reserviert (einer Benutzergruppe - die Farbe und die Strichstärke stehen zur Verfügung, um mehr zu verdeutlichen)
  • strichpunktiert = nicht reserviert

[Mod-Edit: Beleidige Inhalte entfernt]

Im Übrigens:

[Mod-Edit: Politische Inhalte entfernt]

auf OCM übertragen, bedeutet es, diie “Fahrradpolitik” soll ersticken, sterben :roll_eyes: und das Umweltschänden weitergehen, wie in Berlin wohl…

Was du offenbar nicht begreifst: DU BIST HIER IM FALSCHEN BUS!

In diesem Forum geht es nicht darum, was als Strichpunktlinie und was durchgehend gerendert wird. Darauf haben wir hier nicht den geringsten Einfluss. Wenn ich einen Radweg finde, schreibe ich bicycle=designated dran. Was die OCM daraus macht, ist eine Frage des Renderers, die du bitte mit den Maintainern der OCM besprichst.

Danke!

[Mod-Edit: Politische Inhalte entfernt]

–ks

Nein, ich bin nicht im falschen Bus… OpenCycleMap ist genauso Bestandteil und gleichberechtigter Partner in der Bewegung OpenStreetMap.

Dies wurde vereinbart, um eine doppelte Datenpflege zu vermeiden, die entstanden wäre, wenn getrennte fahrradbezogene Datenbestände separat gepflegt worden wären…

Übersehe bitte nicht, dass die staatlichen Behörden diesen Weg gehen müssen, zum Teil weil die Mapper von OSM gar keine Einsicht haben. Der Steuerzahler muss dadurch sehr teuere Ingenieurbüros bezahlen, die mit der Arbeit beauftragt werden.

Grotesk wird es, wenn diese Ingenieurbüros, dann, in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium, die grundsätzlich falschen Fahrradkarten von OSM als Hauptalternative anbieten :laughing: ! Das können nur Deutsche machen, oh la la…

Doch, bist du. Ich habe dir im nächsten Absatz auch erklärt, warum. Es hat nichts mit dem Verhältnis von OCM und OSM zu tun.

–ks

Um man wieder zur ursprünglichen Frage zurück zu kommen. Ich habe hier einen straßenbegleitenden Fahrradweg, der mehrmals seine Funktion ändert, in einen =service oder gar in eine =residental, jeweils einige zig Meter um dann wieder ein Fahrradweg zu werden. Soll man dann doch durchgehend use_sidepath schreiben, oder wirklich nur in den Abschnitten, wo er nur für Fahrrad frei ist.

“use_sidepath” vom Abzweig am Schild bis zu nächsten legalen Möglichkeit, mit dem Fahrrad wieder aufzufahren.
Wenn man zwischen dem begleitenden Radweg und der Straße hin und her wechseln kann, kommt “use_sidepath” nur dorthin, wo man nicht Rad fahren darf. Wenn man nicht wechseln kann bleibt “use_sidepath”, denn man darf auf der ganzen Länge nicht fahren.

Die Verkehrsplaner markieren die zulässigen bzw. nichtzulässigen Benutzungsarten auf ihren Plänen entlang den Fahrbahnen und schauen dann, an welcher Zufahrt welche Schilder aufgestellt werden müssen.

Bernhard

Das Problem ist relativ komplex …
Die drei blauen Radwegschilder mit dem weißen Fahrrad drauf haben eine Doppelfunktion:

  • Kennzeichnung eines Sonderwegs, der nur durch Fahrräder und ggf., Fußgänger benutzt werden darf und nur mit entsprechenden Zusatzzeichen auch für andere Verkehrsarten (gelegentlich zu sehen: Landwirtschaft) und außerorts für Mofas und, ähm, innerorts auch gerne für Parker??? Frei nach der Praxis … :smiley:
  • Kennzeichnung einer Radwegbenutzungspflicht, NUR WENN Fahrbahn und Radweg zusammengehören, Stichworte straßen- bzw. fahrbahnbegleitender Radwege.
    Wann letzteres gegeben ist, das scheinen oft auch die Behörden nicht wirklich zu wissen. Wir haben hier gerade eine Klagebegründung der Verbände gegen eine Rheinbrücke geschrieben, genauer gesagt auch den Teil zu Radwegen, wo das Regierungspräsidium mit seinen Berufsjuristen eine rechtlich sehr präzise Einwendung zu Widmungsfragen, wo aus einem bisher straßenbegleitenden Radweg ein straßenferner werden soll, schlichtweg nicht verstanden hat und daher auch die daran hängenden Fragen völlig verpennt hat. Und an anderer Stelle behauptet dasselbe RP schlichtweg falsches zur Zweirichtungsfreigabe etc.

D.h. vor Ort kommt es sehr auf Details an.
Wenn der Radweg bspw. in eine – rechtlich betrachtet – ganz andere Straße mündet (“residential” klingt sehr verdächtig danach, aber dazu müsste man mehr Details wissen), dann hat das Radwegschild womöglich nur die erste Funktion (Sonderweg kennzeichnen), aber nicht mehr die zweite Funktion (Benutzungspflicht), weil der Radweg nicht mehr dorthin führt, wo man eigentlich hin will … Dann müsste das use_sidepath schon vor dem Schild enden. Mag aber sein, dass die Behörde sich was ganz anderes vorgestellt hat an der Stelle, was mit der rechtlichen Wirklichkeit nichts zu tun hat … Es kann aber auch Fälle geben, wo das use_sidepath erst nach der nächsten Wechselmöglichkeit enden würde.

Und dort liegt meistens die Ursache für ein Problem.

Die StVO lässt dem Radler nämlich keine Entscheidungsfreiheit, ob ein Radweg straßenbegleitend ist oder nicht. In der StVO steht bei den Zeichen 237, 240 und 241: “Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg (gemeinsamen Geh- und Radweg/Radweg des getrennten Rad- und Gehwegs) benutzen (Radwegbenutzungspflicht).” Das heißt, bei den Zeichen muss er die Fahrbahn verlassen.

Ob Fahrbahn und Radweg zusammen gehören, der Radweg also “fahrbahnbegleitend” ist, steht in der Verwaltungsvorschrift zur StVO, nicht in der StVO. Die Verwaltungsvorschrift muss von der “Verkehrszeichen aufstellenden Behörde” beachtet werden. Und nach meiner Erfahrung werden dabei öfters Fehler gemacht.

Bernhard

Zu Absatz 4 Satz 2

I.   Allgemeines

8 1. Benutzungspflichtige Radwege sind mit Zeichen 237
gekennzeichnete baulich angelegte Radwege und
Radfahrstreifen, mit Zeichen 240 gekennzeichnete
gemeinsame Geh- und Radwege sowie die mit Zeichen 241
gekennzeichneten für den Radverkehr bestimmten Teile von
getrennten Rad- und Gehwegen.

9 2. Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet
werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr
zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet
werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der
Verkehrsablauf erfordern. Innerorts kann dies insbesondere
für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr
gelten.

10 3. Ein Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237
gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn
abgetrennter Sonderweg. Das Zeichen 295 ist in der Regel
in Breitstrich (0,25 m) auszuführen. Zur besseren
Erkennbarkeit des Radfahrstreifens kann in seinem Verlauf
das Zeichen 237 in regelmäßigen Abständen markiert werden.
Werden Radfahrstreifen an Straßen mit starkem
Kraftfahrzeugverkehr angelegt, ist ein breiter
Radfahrstreifen oder ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum
fließenden Verkehr erforderlich. Radfahrstreifen sind in
Kreisverkehren nicht zulässig.

11 4. Ist ein Radfahrstreifen nicht zu verwirklichen, kann auf
der Fahrbahn ein Schutzstreifen angelegt werden. Ist das
nicht möglich, ist die Freigabe des Gehweges zur
Mitbenutzung durch den Radverkehr in Betracht zu ziehen.
Zum Gehweg vgl. zu Zeichen 239.

12 5. Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340
gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen
mit dem Sinnbild “Fahrräder” markierter Teil der Fahrbahn.
Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen
mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu
50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung
eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den
Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Er
muss so breit sein, dass er einschließlich des
Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für
den Radfahrer bietet. Der abzüglich Schutzstreifen
verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich
zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können.
Schutzstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig. Zum
Schutzstreifen vgl. Nummer II zu Zeichen 340; Randnummer 2
ff.

13 Hinsichtlich der Gestaltung von Radverkehrsanlagen wird
auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
(FGSV) in der jeweils gültigen Fassung hingewiesen.

II. Radwegebenutzungspflicht

14 Ist aus Verkehrssicherheitsgründen die Anordnung der
Radwegebenutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241
erforderlich, so ist sie, wenn nachfolgende Voraussetzungen
erfüllt sind, vorzunehmen.

15 Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, daß

     1. eine für den Radverkehr bestimmte Verkehrsfläche vorhanden
        ist oder angelegt werden kann. Das ist der Fall, wenn

        a) von der Fahrbahn ein Radweg baulich oder ein
           Radfahrstreifen mit Zeichen 295 "Fahrbahnbegrenzung"
           abgetrennt werden kann oder

        b) der Gehweg von dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr
           getrennt oder gemeinsam benutzt werden kann,

16 2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem
Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig
und sicher ist. Das ist der Fall, wenn

17 a) er unter Berücksichtigung der gewünschten
Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und
einschließlich eines Sicherheitsraums frei von
Hindernissen beschaffen ist. Dies bestimmt sich im
allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der
Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der
Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des
Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art
und Intensität der Umfeldnutzung. Die lichte Breite
(befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll
in der Regel dabei durchgehend betragen:

18 aa) Zeichen 237

               - baulich angelegter Radweg
                            möglichst 2,00 m
                           mindestens 1,50 m

19 - Radfahrstreifen
(einschließlich Breite des Zeichens 295)
möglichst 1,85 m
mindestens 1,50 m

20 bb) Zeichen 240

               - gemeinsamer Fuß- und Radweg
                 innerorts mindestens 2,50 m
                 außerorts mindestens 2,00 m

21 cc) Zeichen 241
- getrennter Fuß- und Radweg
für den Radweg
mindestens 1,50 m

           Zur lichten Breite bei der Freigabe linker Radwege für
           die Gegenrichtung vgl. Nummer II 3 zu § 2 Abs. 4 Satz 3.

22 Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann
von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der
örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich
und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B.
kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit
abgewichen werden.

23 Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen
sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder
(vgl. Definition des Übereinkommens über den
Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S.
809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit
Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer
Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung
des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles
unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den
Radweg nicht benutzen;

24 b) die Verkehrsfläche nach den allgemeinen Regeln der
Baukunst und Technik in einem den Erfordernissen des
Radverkehrs genügenden Zustand gebaut und unterhalten
wird und

25 c) die Linienführung im Streckenverlauf und die
Radwegeführung an Kreuzungen und Einmündungen auch für
den Ortsfremden eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig
und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und
verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet
sind.

26 Das Abbiegen an Kreuzungen und Einmündungen sowie das
Einfahren an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist
mit Gefahren verbunden. Auf eine ausreichende Sicht
zwischen dem Kraftfahrzeugverkehr und dem Radverkehr
ist deshalb besonders zu achten. So ist es notwendig,
den Radverkehr bereits rechtzeitig vor der Kreuzung
oder Einmündung im Sichtfeld des Kraftfahrzeugverkehrs
zu führen und die Radwegeführung an der Kreuzung oder
Einmündung darauf abzustimmen. Zur Radwegeführung vgl.
zu § 9 Abs. 2 und 3; Rn. 3 ff.

27 3. und bei Radfahrstreifen die Verkehrsbelastung und
Verkehrsstruktur auf der Fahrbahn sowie im Umfeld die
örtlichen Nutzungsansprüche auch für den ruhenden Verkehr
nicht entgegenstehen.