juson
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Wobei ich befürchte, daß MS z. B. die Daten mit Fremddaten zu einer Sammeldatenbank vermischt, die wegen Lizenzrechten Dritter eben nicht unter die ODbL gestellt werden müssen. Letztlich würde schon die bloße Behauptung der Vemischung reichen, weil: “Wer kann das schon nachprüfen?” Und wer hindert, um beim Beispiel zu bleiben, denn MS daran die “eigenen” Daten einfach unter eine nicht kompatible Lizenz zu stellen um genau diese Lücke in der ODbl zu nutzen?