Die Teilnehmervereinbarung (CT) hat für viele Diskussionen gesorgt. Sie fasst die formalen Rahmenbedingungen zur Nutzung der zusammengetragenen Kartendaten zusammen. Viele Formulierungen innerhalb der CT sind juristische Formalien, die man leider nicht als Selbstverständlichkeit voraussetzen darf.
Dieser Abschnitt beschreibt eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Nur eigene Daten verwenden und keine fremden Daten kopieren.
Dierser Abschnittt klingt umständlich. Aus juristischen Gründen ist es aber notwendig, alle Bedingungen der Datennutzung (dauerhaft, kostenlos, unkündbar, weltweit) wörtlich zu beschreiben. Solche Bedingungen finden sich in jedem Autorenvertrag und sind leider notwendig, um das geistige Eigentum rechtssicher zu nutzen. Hier gibt es keinerlei Entscheidungsspielraum der OSMF - sie muss die genannten Lizenzbedingungen vom Mapper verlangen, um jegliche Missverständnisse auszuräumen.
Dieser Abschnitt beschreibt die Grundzüge der OSM-Politik, nämlich die Einführung einer Lizenz. Würde man auf Lizenzbedingungen verzichten und stattdessen die Kartendaten gemeinfrei stellen, dann könnte dieser Abschnitt ganz entfallen. Zukünftige Lizenzänderungen sollen durch Mehrheitsbeschluss entschieden werden - das ist die einzige politische Entscheidung, die OSM selbst getroffen hat.
Große Datenspender wie die niederländische Firma AND sind übrigens nicht bereit, ihre Daten einer Mehrheitsentscheidung der aktiven Mapper zu unterwerfen. AND hat der ODbL zugestimmt, behält sich aber das Recht vor, zukünftige Lizenzänderungen abzulehnen.
Die Autorennennung funktioniert schon heute nicht, also handelt es sich eher um eine Absichtserklärung.
Da es sich hier um eine nicht-exklusive Lizenz handelt, hat jeder Mapper das Recht, seine eigenen Kartendaten nach Belieben für eigene oder fremde Kartenprojekte weiter zu verwenden. Das wird in diesem Abschnitt noch einmal ausdrücklich formuliert, um jegliche Unklarheiten zu vermeiden. Eigentlich ist dieser Abschnitt überflüssig, weil sich dieser Sachverhalt bereits aus dem Schlüsselwort “nicht-exklusiv” ergibt.
Das ist eine formale Absicherung gegen zukünftige Klagen, um sich gegen eventuelle Schadensersatzklagen abzusichern. Es passiert ja gelegentlich, dass Autofahrer ihrem Navigationsgerät allzu vertrauen und dann im Moor versinken. Dagegen will sich die OSMF absichern.
Dieser Abschnitt ist eine formale Klarstellung der juristischen Zuständigkeiten. Im Zweifelsfall muss irgendein Rechtssystem zuständig sein und das englische Rechtssystem hat eine lange Tradition im Regeln von internationalen Konflikten. Das russische oder chinesische oder nordkoreanische Rechtssystem wäre für einen solchen Fall wohl wesentlich umständlicher zu durchschauen.
Eigentlich müsste diese Teilnehmervereinbarung noch in möglichst viele Sprachen übersetzt werden, damit alle Mapper sich selbst über diese Lizenzbedingungen informieren und mit gutem Gewissen zustimmen können. Der Handlungsspielraum der OSMF zur Formulierung der Lizenzbedingungen ist äußerst klein - der dritte Abschnitt ist der einzige, der ausschließlich von OSM-Mitgliedern formuliert wurde. Alle anderen Abschnitt beschreiben juristische Formalitäten, die bei jeder Nutzung geistigen Eigentums anfallen, aber hier in diesem Forum besonders ausführlich diskutiert werden.
Gruß FK270673