Verschachtelung von Schutzgebieten, wie korrekt abbilden?

In meiner Gegend wurde vor Kurzem ein Naturpark Relation: ‪Naturpark Karwendel‬ (‪9893495‬) | OpenStreetMap erweitert. Den neu dazu gekommenen Teil hab ich inzwischen als Naturschutzgebiet eingezeichnet Way: ‪Naturschutzgebiet Arnspitze‬ (‪1028498229‬) | OpenStreetMap

Der Karwendelpark ist momentan Relation vom Typ Multipolygon. Ich denke, der Typ gehört auf Boundary geändert. Das dürfte allen Datenverarbeitern eh egal bleiben. Dann noch den Umriss vom Naturschutzgebiet in die Relation aufgenommen und alles sollte passen, nicht?

Vorsichtshalber frage ich die Community: Entsteht da ein Widerspruch, dass dann die Relation und einer der enthaltenen Wege Boundaries sind?

Vielleicht sollte ich ausführlicher sagen: Das Naturschutzgebiet existiert schon seit Längerem, neu ist nur, dass es jetzt Teil vom Nationalpark ist. Ich gehe davon aus, dass Werkzeuge zur Qualitätssicherung das anmeckern, wenn ein Weg in einer Relation gleiche Tags trägt wie die Relation.

Im Zweifel kann ich bei osmose immer “Falsch Positiv” markieren.

1 Like

Den boundary-Tag am Naturschutzgebiet Arnspitze wäre dann meinem Verständnis nach redundant und kann/sollte(?) entfernt werden, sobald dieser Weg der Relation Naturpark Karwendel hinzugefügt wird. Das trifft analog auch auf die anderen Tags zu, die sich dann doppeln.

Unsicher bin ich mir bei dem Namen. Das Naturschutzgebiet Arnspitze wird ja vermutlich weiterhin so heißen, auch wenn es zum Naturpark Karwendel gehört. Nur, wenn die anderen Tags sich nicht mehr am zugehörigen Weg befinden, dann wird der Name vermutlich auch nicht mehr gerendert und das Gebiet sich nicht mehr per Suchmaschine finden lassen? Hier bin ich leider etwas überfragt ob dem so ist und was man dagegen tun könnte.

Vielleicht lässt sich ein ähnliches, bereits existierendes Beispiel in den OSM-Daten finden.

Hallo Alex, das ist genau der Einwand, auf den ich gewartet habe. Ich denke, ich werde das drauf anlegen, das NSG Teil vom Nationalpark machen. Die Redundanz entsteht ja rein im OSM-Formalisums: Das NSG war und bleibt ein eigenständiger Rechtsakt, siehe Protection Title, daran ändert sich durch die Eingliederung in den NP nichts. Spannender wird, was die Änderung mit dem Nationalpark anstellt.

Nach ein wenig Warten sieht es gut aus; die Standardansicht scheint unverändert; Niemand hat sich beschwert, auch Osmose nicht. Ein Naturschutzgebiet (polygon) darf offensichtlich ohne Weiteres Teil eines Naturparks (multipolygon) sein. Genau wie in der Realität eben.