Galbinus
(Galbinus)
19
Ich habe noch einmal im Netz gesucht, was die Kombination aus Zeichen 253 mit 1052-35 bedeuten soll. Es scheint durchaus viele Menschen zu geben, die sich dies fragen und keinen eindeutigen Gesetztestext. In einer Diskussion von 207 schrieb jemand, er habe sich beim Fahrlehrerverband erkundigt und die Auskunft sei gewesen, das Zusatzschild 7,5t ersetze lediglich die im Schild 253 implizierte Gewichtsangabe 3,5t, somit beziehe sich die 7.5t in diesem Fall ebenso wie die 3,5t auf das zulässige Gesamtgewicht und nicht auf das tatsächliche Gewicht. Daher bedeute diese Schilderkombination ein Verbot für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t.
Hierzu kommt dann noch das Zusatzschild “Anlieger frei”, dass ich aufgrund der Argumentation, dass die Zusatzschilder das eigentliche Verbotsschild nur relativieren, das so verstehe, dass sich beide Zusatzschilder direkt auf Schild 253 beziehen und sich nicht einfach nur gegenseitig relativieren.
Das hieße in diesem Fall: Verbot für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t, ausgenommen von diesem Verbot sind Anlieger.
Ein LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7t dürfte demnach dort ohne Einschränkung herfahren. Ein LKW mit einem zulässigen Gesamtgewichtvon 10t dürfte dort nur herfahren, wenn er Anlieger ist. Ein LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 10t, aber weil leer, mit einem tatsächlichen Gewicht von nur 6t dürfte ebenso dort nur als Anlieger fahren.
Insofern unterscheidet sich die Kombination aus 253 und 1052-35 deutlich von Schild 262, da letzteres sich auf das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs bezieht (unabhängig vom zulässigen Gewicht und auch unabhängig davon, ob es sich um einen LKW oder ein anderes Fahrzeug handelt.