Am gleichen Fundort im Absatz 30.1 steht eine interessante Erläurterung.
Dort wird eine Kombination der Zusatzschilder “Durchgangsverkehr” und “7,5t” erläutert:
*"Wird Zeichen 253 mit diesen Zusatzzeichen angeordnet, bedeutet dies:

  1. Das Verbot ist auf den Durchgangsverkehr mit Nutzfahrzeugen, einschließlich ihrer Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 12 t beschränkt.
    […]
    Erläuterung
    Diese Kombination ist nur mit Zeichen 253 zulässig."*
    Das kling irgendwie ähnlich wie die in diesem Thread diskutierte Schilderkombination. Wobei einziger Knackpunkt das Wort “frei” hinter “Anlieger” ist.