Verkehrszeichen DE:355 (Fußgängerunterführung/Fußgängerüberführung)

Mir ist am Wochenende eine Fußgängerunterführung mit dem Verkehrszeichen DE:355-10 aufgefallen. Diese war in OSM als Fußweg mit Fahrrad frei eingetragen. Zuerst dachte ich bei dem Schild an highway=steps, so wie es im Wiki (aber auch das Piktogramm auf dem Schild) nahelegen:

Aber vor Ort ist es durchgehend eine “Rampe” die unter der Straße durchführt, ohne eine einzige Stufe. Also grundsätzlich mit dem Rad möglich.

In Wikipedia heißt es, dass das Schild in der StVO entfallen sei:

Wenn es stimmt, dass das Schild nicht mehr Bestandteil der StVO ist, welche Bedeutung darf man dem Weg dann in OSM geben?
Vor allem wenn außer dem Zeichen 355-10 kein anderes Schild montiert ist, darf man dann mit dem Fahrrad durchfahren?

Konkret: Welches Tagging wäre hier anzuwenden?

Dankeschön :slight_smile:

Ich weiß nicht, was genau Du jetzt wissen willst… Das Zeichen hat verkehrsrechtlich keine Relevanz, weil nicht mehr Teil der StVO ist, aber auch vorher hat es nie Fahrräder ausgeschlossen und auch nicht unbedingt auf highway=steps hingewiesen. Es gab schon ewig Fußgängerunterführungen, die als Treppen ausgeführt wurden und solche, die langgezogene Rampen waren.
Von daher: highway=steps, wenn da eine Treppe ist, sonst footway/path, je nachdem ob davor und/oder dahinter auch schon Fahrräder fahren durften.

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Danke das hilft schonmal. Sollte man das Wiki dahingehend anpassen, da dort alternativlos highway=steps gelistet wird?

Das kann aus dem Wiki raus, würde ich sagen.

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Ich habe es im Wiki mal durchgestrichen und eine Notiz zu Beginn ergänzt.

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Ich möchte darauf hinweisen, dass das Zeichen zwar nicht mehr in der StVO gelistet ist, aber dennoch weiter existiert, da es im Verkehrszeichenkatalog enthalten ist, da aus diesem Schild keine direkte Pflicht entsteht.

Danke dir! Das heißt für’s Tagging, dass außer traffic_sign nichts zu setzen wäre?

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Würde ich soweit interpretieren.

Ich habe mal nachgeguckt und die Historie nachverfolgt.:
Das VZ 355 wurde 2009 aus der StVO entnommen; hatte aber bis dato auch nur eine maximal informative Rolle. Es gab auch keine Anforderungen, wie eine Unter-/Überführung auszusehen hat.
Heute firmiert es als Zeichen 365-63 Fußgängerunterführung bzw. Zeichen 365-64 Fußgängerüberführung im Verkehrszeichenkatalog.


Screenshot von Wikipedia (Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 2013 bis 2017 – Wikipedia)

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Ich hab das Wiki zu 355 angepasst. Erfassung nur als Punkt. Wer möchte darf es gerne durch die beiden Varianten 365-63/64 ersetzen

Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017 – Wikipedia