Mir ist am Wochenende eine Fußgängerunterführung mit dem Verkehrszeichen DE:355-10 aufgefallen. Diese war in OSM als Fußweg mit Fahrrad frei eingetragen. Zuerst dachte ich bei dem Schild an highway=steps, so wie es im Wiki (aber auch das Piktogramm auf dem Schild) nahelegen:
Wenn es stimmt, dass das Schild nicht mehr Bestandteil der StVO ist, welche Bedeutung darf man dem Weg dann in OSM geben?
Vor allem wenn außer dem Zeichen 355-10 kein anderes Schild montiert ist, darf man dann mit dem Fahrrad durchfahren?
Ich weiß nicht, was genau Du jetzt wissen willst… Das Zeichen hat verkehrsrechtlich keine Relevanz, weil nicht mehr Teil der StVO ist, aber auch vorher hat es nie Fahrräder ausgeschlossen und auch nicht unbedingt auf highway=steps hingewiesen. Es gab schon ewig Fußgängerunterführungen, die als Treppen ausgeführt wurden und solche, die langgezogene Rampen waren.
Von daher: highway=steps, wenn da eine Treppe ist, sonst footway/path, je nachdem ob davor und/oder dahinter auch schon Fahrräder fahren durften.
Ich möchte darauf hinweisen, dass das Zeichen zwar nicht mehr in der StVO gelistet ist, aber dennoch weiter existiert, da es im Verkehrszeichenkatalog enthalten ist, da aus diesem Schild keine direkte Pflicht entsteht.
Ich habe mal nachgeguckt und die Historie nachverfolgt.:
Das VZ 355 wurde 2009 aus der StVO entnommen; hatte aber bis dato auch nur eine maximal informative Rolle. Es gab auch keine Anforderungen, wie eine Unter-/Überführung auszusehen hat.
Heute firmiert es als Zeichen 365-63 Fußgängerunterführung bzw. Zeichen 365-64 Fußgängerüberführung im Verkehrszeichenkatalog.