Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeige aller Art)

Hallo,

beim Zusammenklicken einer Wanderroute hat mir die OSM-Karten gestern einen “seltsamen” und riesigen Umweg angeboten. Die Überprüfung in JOSM ergab, dass hier ein Track (entsprechend Wiki) mit access=no, bzw. einzig mit diesem Tag gekennzeichnet war.

Das Verkehrsueichen 250 heist gesperrt für alle Fahrzeuge. access=no sperrt aber noch viel mehr, und zwar alles was sich irgendwie bewegen kann.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Zeichen_250.svg&filetimestamp=20060513152432

Ein Tag foot=yes löst erst mal das Problem für Fußgänger - zumindest dies sollte doch eigentlich im Wiki aufgenommen werden - oder?

Abgesehen davon sind Polizei und Beghörden schon dankbar, wenn diese Wege von Kraftfahrzeugen gemieden werden. Ein Polizist wird hier, sollte er sich jemals auf so einen Weg verirren, von einem Fahrradfahrer maximal das Absteigen un Schieben verlangen.

Fahrradfahrer halten sich zurecht nicht an diese kleinliche Definition dieses Verkehrszeichens 250.

Sollte man in der Routingsoftware zu den üblichen Routingoptionen noch eine Option “gesetzeskonform” hinzufügen ;-)))

Viele Grüße
Dieter

PS: Der ADFC empfiehlt in solchen Fällen die Behörden darauf aufmerksam zu machen, das Verkehrszeichen auf ein Verbot für alle KFZs zu ändern. Die Behörden werden aber aufgrund der angespannten Haushaltslage einen Teufel tun, um auf dem Acker irgend welche Schilder auszutauschen und sich Geldverschwendung vorwerfen zu lassen.

Deshalb wird das Schild ja auch mit vehicle=no getaggt und nicht mit acess=no :wink:

Hi,
oft wird dieses Schild aufgestellt, ohne dass man eigentlich Radfahrer aussperren möchte:

Sind die beiden kleinen blauen Schildchen hier STVO konform?

Was das Tagging angeht wurde ja schon geschrieben, dass vehicle=no richtig ist.

Chris

Wie gehen denn die “Radkarten” beim Routing mit vehicle=no um?

Gruß Jürgen

Die ReiseRadKarte ignoriert vehicle=* gekonnt, lediglich access=no und bicycle=* wird verwurstet. Einbahnstraßen werden aber beachtet, wenn sie nicht freigegeben sind.

Nein, eigentlich müßte dann das Zusatzzeichen Z 1022-10 “Radfahrer frei” unter dem Zeichen 250 angebracht sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zusatzzeichen_1022-10.svg
Fußgänger dürfen ohnehin den Weg nutzen.

Das Beispiel dürfte wohl unter die Kategorie gut gemeint, schlecht umgesetzt fallen.
Und diese Pfeile…grübel,grübel. :slight_smile:

Gruß Jürgen

Nein…genauso wie es juristisch betrachtet nicht ausreicht, dass eine Radroute da lang geht…