Verbotsschild zum Thema Pilze

das weiß der Gesetzgeber auch und hat die Pilze extra aufgeführt :slight_smile:

Gilt auch Bären … äh … Beeren :D.

Im Verkehrsraum akzeptiere ich nur die Logik der StVO und da ist ein Diagonalbalken ein Ende, insbesondere wenn man sich an das Design von StVO-Schildern anlehnt, von daher ist …

… das Ende des Verbots, über rote Diagonalbalken zu hüpfen … :sunglasses: :laughing:

Ja, bei diesem nachträglich in die StVO reingeflickten Schild hat man die bewährte bisherige StVO-Systematik durchbrochen, aber an Fehlern muss man sich ja nicht orientieren … Die Niederlande machen’s im Sinne der deutschen StVO richtig:

… und in allen anderen Ländern hüpft man wenigstens nicht über den Balken, weil der Pfeil komplett dahinter (oder davor) ist …

Wieso? Es gibt noch mehr Verbotszeichen, die genauso gelten. Und deren Interessenten werden sich nur wenig darum scheren, was du persönlich akzeptierst.

Ein Diagonalbalken aus dünnen parallelen grauen Strichen, ja. Ein roter bestimmt nicht. Abgesehen davon, dass der “Ende”-Balken von links unten nach rechts oben läuft und der Verbotsbalken von links oben nach rechts unten, falls man zufällig farbenblind ist. Da hat sich schon jemand was dabei gedacht.

Das tut man hier ja nicht (wie du selbst anhand des dort unüblichen roten Diagonalbalkens festgestellt hast), sondern man nutzt das Design allgemeiner Verbotszeichen, die allgemein anerkannt und zum größten Teil sogar genormt sind.

Aber natürlich darfst du gern im Rauchverbot rauchen, weil du das entsprechende Schild als „Ende des Rauchverbots“ interpretierst. Ich weiß nur nicht, vor welchem Gericht du im Zweifelsfall damit durchkommen willst.