Verbotsschild mit maxweight in Verbindung mit Anlieger frei?

Bei uns gibt es viele Feldwege, die mit einem Verbotskennzeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) oder einem Verbotskennzeichen 260 (Verbot für Krafträder) und dem Zusatzschild “Landwirtschaftlicher Verkehr frei” versehen sind. Das Zusatzschild “Landwirtschaftlicher Verkehr frei” hebt das Verbot für diesen Verkehrsteilnehmerkreis ja wieder auf. Das ist soweit klar.

Jetzt stoße ich bei einigen typischen Feldwegen aber immer wieder mal auf ein Verbotsschild 262 (Verbot für Fahrzeuge über xxx Tonnen), und zwar ebenfalls mit dem Zusatzschild “Landwirtschaftlicher Verkehr frei”. Ich würde dies derzeit mit maxweight=xxx und agricultural=yes taggen.

Jetzt aber die eigentliche (eigentlich Offtopfic) Frage: Was soll das Schild bedeuten? Da das Zusatzschild das vorherige zum Teil aufhebt, würde ich das derzeit interpretieren als: “Verbot für Fahrzeuge über xxx Tonnen. Diese Beschränkung gilt nicht für Land- und Forstfahrzeuge”. Das macht für die Feldwege, an denen die Schilder stehen aber gar keinen Sinn (dort fahren mit Sicherheit keine 7,5 Tonnen-LKW). Ich vermute, dass gemeint ist: “Generelles Verbot für Fahrzeuge über xxx Tonnen” und zusätzlich “Zugang nur für Landwirtschaftlichen Verkehr”.

Meine Fragen:

  • Wie interpretiert ihr das Verbotsschild 262 mit dem Zusatz “Landwirtschaftlicher Verkehr frei”?
  • Kennt jemand ein gute Verkehrsrecht-Forum, in dem ich bei zukünftigen Fragen rund um Verkehrsschilder kompetente Ansprechpartner finde?
  • Falls ihr das beschriebene Schild als “Verbot für Fahrzeuge über xxx Tonnen. Diese Beschränkung gilt nicht für Land- und Forstfahrzeuge” interpretiert: Wie müsste dann ein Verkehrsschild aussehen, wenn gemeint wäre: “Generelles Verbot für Fahrzeuge über xxx Tonnen” und zusätzlich “Zugang nur für Landwirtschaftlichen Verkehr”? Bräuchte man dann ein Verbotsschild 262 (Gewichtsbegrenzung) und darunter ein Verbotskennzeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und darunter dann nochmal ein “Landwirtschaftlicher Verkehr frei” Schild, welches das vorherige Verbotsschild wieder teilweise aufhebt?

moin,
ich sehe das so, daß LKW da nicht 'reinfahren sollen/können (Straßenbelastbarkeit, früher MLC). Da aber heute die landwirtschaftlichen Fahrzeuge schon schwer geworden sind (Güllefässer) muß man die ja wohl noch auf die Äcker lassen.

Google und Wikipedia hast Du sicher schon bemüht?

Gruß

Jörk

Hi,

also VZ 262 besagt,

--------------- Auszug aus der StVO -----------------------------------------------------------------------------
Verbot für Fahrzeuge deren TATSÄCHLICHES Gewicht je einschl. Ladung XX Tonnen überschreitet!
(Bei Zügen für das einzelne Fahrzeug, bei Sattelkfz gesondert für die Sattelzugmaschine einschl. Sattellast und
für die tatsächlich vorhandenen Aschlasten des Sattelanhängers.)

(StVO § 41)

So, und das Zusatzzeichen nimmt den Landwirtschaftlichen Verkehr aus…


Für einen Feldweg irgendwie sinnlos, da nun ja tatsächlich jedes Kfz dort fahren darf, soweit das
tatsächliche Gewicht nicht überschritten wird. D.h. vermutlich Pkw, Krad, etc…

GGf. befindet sich dieses Zeichen ja schon innerhalb einer Verbotsstrecke, zB vor Brücken.
Allerdings wäre dann das Zusatzzeichen sinnlos…

Gruß

Byte

moin,
bei Feldwegen für die Landwirtschaft ist das wirklich nicht sehr sinnvoll, aber ich habe schon öfter residentials mit Gewichtsbeschränkung gesehen, die aber “Anlieger frei” waren, was ja auch Sinn macht.

Gruß

Jörk

Evtl. geht es in die Richtung, dass normale Fahrzeuge mit mehr als x t, den Weg nciht passieren können, weil sie einsacken/stecken bleiben würden, der Bauer aber mit seinen breiten Reifen mühelos da langfahren kann. Da KFZ udn Kradfahrer den Weg aber noch passieren können sollen kann man kein allgemeines Verbotsschild anbringen und verbietet schwere LKW über ihr Gewicht.

Moin,

man darf nicht immer gleich “Feldweg” mit “Wirtschaftsweg” gleichsetzen!

Gerade im platten - äh, sorry, flachen - dünnbesiedelten Land sind das oft die historischen Verbindungen zwischen den benachbarten Siedlungsstellen.
Die heutigen, ausgebauten Verbindungen wurden dann meist um die Siedlungsstellen herumgeführt - irgendwie verständlich, nich?
Nun lassen sich Alteingesessene aber nicht immer gleich jeglichen Verkehr über ‘ihre’ Wege verbieten - insbesondere nicht, wenn die ausgebauten Verbindungen wesentlich länger sind, z.B. bis zu doppelt so lang.
Andererseits soll der Schwerverkehr mit den großen Fahrzeugen weder durch die kleinen Siedlungsstraßen fahren noch kommen ‘normale’ Züge und Sattelschlepper um die engen Kurven eines Feldweges (a la “Dor hett de Bull lang pisst…”). Zumal, wenn Bewuchs an den Seiten den Lack oder die Planen beschädigen könnten.

Also muss man den Feldweg für den kleinen öffentlichen Verkehr offenhalten, den Schwerverkehr aber verbieten, den Bauern aber trotzdem mit ihren gewichtigen Fahrzeugen die Zufahrt ermöglichen.

Das ergibt dann diese Kombination an Verkehrsschildern.

Beispiel aus der Praxis gefällig?
http://www.openstreetmap.org/?lat=54.3902&lon=10.3969&zoom=14&layers=B000FTF

Während (fast) alle anderen Feldwege im gezeigten Ausschnitt nur für Landwirtschaft freigegeben sind,
ist der waagerechte Feldweg zwischen Schönberg und Stakendorf die uralte Verbindung - und eben wie vor ausgeschildert - inkl. Ortseingangsschildern, wohlgemerkt.

Gruß
Georg