Du meinst also, dass eine von irgendwem ausgewiesene Radroute ein Verkehrsschild ausser Kraft setzt und so Wirtschaftswege zu Radwegen macht?
Außer im Park Sanssouci. Da ist das Schieben explizit verboten.
Gilt für jeden Wochenmarkt. Kinderwagen frei, Fahrrad auch schiebend verboten.
Bei der Potsdamer Kampfradler-Szene, wundert mich das gar nicht… ![]()
Indiz 1: Die Beschilderung, hier für überregionale Radwege, die nicht “irgendwer” irgendwohin hängt.
Indiz 2: Die Beschaffenheit des Weges, die oftmals deutlich vom normalen Feldweg nach lokalem Standard abweicht, was man mit entsprechender Ortskenntnis erkennen kann und die darüber hinaus bei sachlicher Betrachtung ein Verbot nicht rechtfertigen würde.
Wenn noch Unklarheiten bestehen: Anruf bei der zuständigen Behörde
Genau da scheitere ich seit Jahren. Das Ordnungsamt sagt: Ist kein öffentlicher Weg, da können wir nichts machen. Der Realverband (die Besitzer) sagt: Wenn wir radeln erlauben, dann müssen wir die Wege in Ordnung halten. Das können/wollen wir nicht leisten. Der Bauhof hält zwar anscheinend die Wege in Ordnung, braucht aber Anweisung vom Ordnungsamt, um die Beschilderung zu ändern. Ich habe aufgegeben und mappe, was vor Ort ausgeschildert ist.
Die Radwege werden hier vom Verkehrsverein geplant, die Radwegschilder werden dann in dessen Auftrag vom Bauhof aufgestellt.
Das eine sind Schilder nach der Straßenverkehrsordnung, und das andere sind touristische Hinweisschilder. Welches von denen ist für die rechtliche Beurteilung der Benutzbarkeit wohl relevanter?
jeden sicherlich nicht, d.h. wenn das wo verboten ist könnte man das m.E. auch explizit taggen.
Lokalwissen. Denn:
Für mich ist ein 250 mit einer Radroute am selben Schild eindeutig unklar/sinnwidrig. Wenn dem nicht so wäre, würden wir die Diskussion ja nicht immer wieder führen.
Hier geht eine Radroute durch eine Fußgängerzone (ohne Rad frei - gewollt!). Also Fußgängerzone sinnwidrig weil Radroute?
Nein, deswegen schrieb ich ja auch, dass für mich ein 250 mit Radroute unsinnig ist. Der TO sprach allerdings von einem 250er (mit Anlieger frei), nicht von einer Fußgängerzone. Dass hier, wie so oft, mehrere Probleme nebenher diskutiert werden, macht es schwierig, zu verdeutlichen (und zu verstehen), worauf man sich bezieht. Ich bezog mich aber konkret auf dei Schilder von @Map_HeRo
Radroutenschilder haben nichts mit der STVO zu tun, die sind reine Kosmetik.
Was mich eigentlich an dieser Diskussion wundert, sobald eine Behörde in einem NSG herumfuhrwerkt, heißt es, wir sind nicht dazu da, Planungsabsichten durchzusetzen. Skandal, OTG, DWG usw. Aber jetzt wird sich gewunden, wie man die Behördensicht erfühlen und erahnen kann. (Ist jetzt ein wenig verkürzt.)
Aber macht man sich nicht damit zum Idioten einer unfähigen Verwaltung, die dann auch noch, weil es so schön in OSM steht, glaubt, sie leistet gute Arbeit.
für mich ist, sofern man sich auf den Standpunkt stellt dass Schieben auf einer Radroute nicht gewünscht sein kann, selbst wenn es evtl. nur kurz wäre, die Radwegbeschilderung in solch einem Fall unglücklich, da das Fahren rechtswidrig wäre, aber dass ein touristisches Schild Verkehrsregeln überschreibt, davon habe ich noch nie gehört, und auch Dein zitierter Text bietet m.E. keine Anhaltspunkte, dass dem so sein könnte.
Gut, ich hab jetzt ein wenig gebuddelt und das Urteil gefunden, auf das ich mich vorher mal bezogen habe: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190010622
In Kurzform, was davon hier relevant ist:
- Das Gericht stellte klar fest, dass „tatsächliche Duldung nichts anderes als eine schlüssige Eröffnung des Verkehrs" bedeutet – auch für eigentlich „unbefugte" Nutzer.
- Wenn eine Gemeinde Radfahrer auf einem mit Zeichen 250 gesperrten Weg duldet, entstehen Verkehrssicherungspflichten gegenüber diesen Nutzern.
- Das Gericht erwähnte explizit, dass die Aufnahme in einen offiziellen Radwegeplan die „Sicherungserwartungen des Radverkehrs beeinflussen" kann.
Meine Argumentation:
- Wenn eine offizielle Radroute über einen mit Zeichen 250 gesperrten Bereich führt, duldet die Gemeinde faktisch die Nutzung durch Radfahrer
- Diese Duldung stellt nach der Rechtsprechung des OLG Frankfurt eine „schlüssige Eröffnung des Verkehrs" dar
- Die offizielle Ausweisung als Radroute verstärkt diese Duldung noch
Und deswegen würde ich für Radrouten über 250 ein bicycle=permissive taggen wenn die Radroute hochoffiziell ist. Aber ich bin ja kein Rechtsanwalt und ich finde die in diesem Urteil erwähnten anderen Urteile nicht, so dass ich nicht weiß, was da noch alles reingespielt hat.
Siehe: Verbot für Radfahrer mittels DE:250 auf Fahrrad-Wanderwegen - #14 by OSM_RogerWilco
Es geht mir natürlich um ein Beispiel im hier vorhandenen Kontext und nicht um rücksichtslose Radler in einer Fußgängerzone. Interessant ist aber, dass selbst in dem beschriebenen Fall 2 Richter zu 2 ganz unterschiedlichen Beurteilungen der Rechtslage kommen.
Radroutenschilder haben nichts mit der STVO zu tun …
Das ist korrekt, aber es ist auch keineswegs so, dass die Schilder für überregionale Radrouten einfach so von irgendeinem Radelclown willkürlich irgendwo aufgehängt werden. Die Kennzeichnung solcher Routen erfolgt nach umfangreichen Vorarbeiten, einschließlich Absprachen mit den betroffenen Gemeinden sowie den lokalen Straßenverkehrsbehörden und
eben diese hängen dann im Normalfall auch die offiziellen Schilder (hier in Hessen ein grünes Radl auf weißem Untergrund) an ihre Schilderpfosten.
Für mich ist ein 250 mit einer Radroute am selben Schild eindeutig unklar/sinnwidrig. Wenn dem nicht so wäre, würden wir die Diskussion ja nicht immer wieder führen.
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Es geht mir natürlich um ein Beispiel im hier vorhandenen Kontext und nicht um rücksichtslose Radler in einer Fußgängerzone.
Hä? Da geht es um Zeichen 250.
Hä? Da geht es um Zeichen 250.
Es geht um den Kontext, wo das 250 steht. Bei deinem Fußgängerzonenbeispiel könnte man sagen, dass der Kontext zur Radwanderroute zu unterschiedlich ist.
Das ist korrekt, aber es ist auch keineswegs so, dass die Schilder für überregionale Radrouten einfach so von irgendeinem Radelclown willkürlich irgendwo aufgehängt werden. Die Kennzeichnung solcher Routen erfolgt nach umfangreichen Vorarbeiten, einschließlich Absprachen mit den betroffenen Gemeinden sowie den lokalen Straßenverkehrsbehörden und
eben diese hängen dann im Normalfall auch die offiziellen Schilder (hier in Hessen ein grünes Radl auf weißem Untergrund) an ihre Schilderpfosten.
Naja, und dan erzählt man Hessenmobil nach Aufstellung der Schilder zwei Monate später, dass die Gemeinde alles umgestellt hat. Was ich Hessen Mobil noch sagen muss, dass eine andere Gemeinde, den Weg mit starkem Wurzeldurchbruch auf dem R3 zum reinen Gehweg gemacht hat.